Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16052-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung von Abfallvermeidungsaspekten bei öffentlichen Veranstaltungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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01.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 19.05.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Zu den Prüfungen für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßenverkehrsflächen hatte die Verwaltung mit der Drucksache 21-15424-01, auf die in der Anfrage Bezug genommen wird, bereits ausführlich auf die durch das Straßenrecht begrenzten Regelungsmöglichkeiten berichtet. In diesem Bereich wird über die Regelungen der Einwegkunststoffverordnung hinausgehend vor allem eine umfassende Beratung erfolgen. Dies erfolgt zum einen durch Hinweise in den Sondernutzungserlaubnissen und ergänzend im Rahmen der Beratungen zu öffentlichen Veranstaltungen, die in der ebenfalls in der Anfrage angesprochenen Drucksache 21-15903 beschrieben sind.
Die Prüfungen, welche Satzungen oder Regelungen für Veranstaltungen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen bestehen und inwieweit dort verbindliche Regelungen zur Abfallvermeidung aufgenommen werden, sind noch nicht abgeschlossen. Methodisch wird auch für diese Bereiche ergänzend zu den möglichen verbindlichen Regelungen geprüft, welche darüberhinausgehenden Hinweise und Empfehlungen aufgenommen werden können. Dabei werden möglichst einheitliche stadtweite Empfehlungen angestrebt.
Zu Frage 2:
Ja, die Verwaltung wird neben verbindlichen Regelungen zur Abfallvermeidung und neben den schriftlichen Hinweisen und Empfehlungen in den Genehmigungsverfahren auf jeden Fall auch vorsehen, dass Veranstalter im Rahmen der geplanten Beratungen explizit zum Thema Abfallvermeidung und zur getrennten Sammlung beraten werden. Dabei werden nicht nur Einwegkunststoffprodukte sondern auch Einwegprodukte aus anderen Materialien berücksichtigt und es werden Alternativ-Empfehlungen ausgesprochen.
Die rechtliche Verpflichtung, Abfälle und Wertstoffe getrennt zu sammeln, gilt grundsätzlich auch für Veranstaltungen.
Zu Frage 3:
Ob weitere Möglichkeiten zur Abfallvermeidung, z.B. durch das Verbot bestimmter Materialien bestehen, wird im Rahmen der Prüfungen der Satzungen und Regelungen zur Nutzung von Flächen und Gebäuden geprüft. Über tatsächliche Änderungen wird dann für jede Satzung bzw. Regelung individuell zu entscheiden sein. Dies erfolgt, zumindest bei Satzungen, durch politischen Beschluss. Die Verwaltung wird ggf. entsprechende Beschlussvorlagen erstellen. Soweit die Regelungen im Übrigen in der Zuständigkeit der Verwaltung geändert werden können, wird die Verwaltung den Bauausschuss über das konkrete beabsichtigte Vorgehen mit einer Mitteilung informieren.
