Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15810-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur für Braunschweig - Sachstand und Ausblick
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu den Anträgen der CDU-Fraktion vom 15.04.2021 und der SPD-Fraktion vom 28.04.2021 nimmt die Verwaltung ergänzend zur Stellungnahme 21-15810-01 wie folgt Stellung:
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 28.04.2021 wurden die Anträge 21-15810 und 21-15810-02 bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt, in der die Verwaltung einen Sachstand und Ausblick präsentieren wird. Dies erfolgt anhand einer Präsentation der Verwaltung in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 30.06.2021.
Hintergrund
Im Rahmen des Projektes „Schaufenster Elektromobilität“ hat die Stadt Braunschweig im Jahr 2015 öffentliche Ladesäulen errichtet und in Betrieb genommen, die sowohl das Normal-(AC-) Laden mit bis zu 22 kW als auch das Schnell-(DC-)Laden ermöglichen. Hierbei wurden insgesamt 17 Ladesäulen mit 36 Ladepunkten aufgebaut. Diese Ladesäulen sind derzeit noch nicht vollständig ausgelastet. Ungeachtet dessen ist eindeutig festzustellen, dass die Nachfrage nach öffentlicher Ladeinfrastruktur stark ansteigt und es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung in absehbarer Zeit durch den einsetzenden Markthochlauf von E-Pkw im Allgemeinen und die besondere Lage Braunschweigs in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wolfsburg weiter stark beschleunigt wird.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Braunschweig einen deutlichen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Hierzu soll nach dem Vorbild anderer deutscher Großstädte einer zu findenden Konzessionärin das Recht und die Pflicht eingeräumt werden, auf eigene Rechnung öffentliche Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum zu errichten und für eine zu definierende Laufzeit zu betreiben. Die Konzessionärin soll über ein geeignetes, wettbewerbliches Vergabeverfahren gefunden werden. Die Verwaltung hat dafür ein Fachbüro zur rechtlichen und verkehrsplanerischen Beratung beauftragt.
Rechtliche und verkehrsplanerische Beratung
In der laufenden ersten Phase (verkehrsplanerische Beratung) wird ein Konzept zum stadtweiten Bedarf an Ladesäulen sowie zur räumlichen Verteilung dieser erarbeitet. Hierzu wird eine Prognose der Anzahl an E-PKW in Braunschweig anhand belastbarer Markthochlauf-Szenarien bis 2030 erstellt, aus der sich die benötigte Anzahl öffentlicher Ladesäulen für das gesamte Stadtgebiet berechnet. In der Literatur, den Fachmedien, seitens der zuständigen Behörden (z. B. BMVI) sowie von Unternehmensberatungen und Marktanalysten sind bereits eine Vielzahl unterschiedlicher Szenarien des sog. Markthochlaufs verfügbar, die verglichen und zur Ableitung eines Braunschweig-spezifischen Szenarios herangezogen werden sollen. Hierbei wird die besondere Lage Braunschweigs mit der Nähe zu VW und dem wirtschaftlichen Umfeld berücksichtigt, welches dazu führt, dass Brauschweig nach den Zulassungszahlen einen deutlich höheren Anteil an E-Pkw an der Gesamtflotte hat als der bundesdeutsche Durchschnitt.
Darauf aufbauend erfolgen die Berechnung des Bedarfs an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum (10% der Ladevorgänge) sowie die Umlegung auf die Teilgebiete der Stadt.
Dafür wird auch untersucht, in welchen Bereichen es private Flächen wie z. B. Supermarkt- und andere Kundenparkplätze gibt, die üblicherweise für die Installation von Ladeinfrastruktur grundsätzlich geeignet sind. In diesen Bereichen besteht geringerer Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur. Im Gegenzug besteht in Bereichen ohne solche Flächen und mit wenigen privaten Stellplätzen, also z. B. in den Ringgebieten, ein erhöhter Bedarf, der berücksichtigt wird.
Abschließend wird die prognostizierte Anzahl der in den Jahren 2025 und 2030 vorhandenen E-Pkw auf die erforderlichen Ladesäulen in sinnvoll festzulegenden Teilgebiete der Stadt umgelegt. In diesem Rahmen sind vom Gutachter insbesondere die Aspekte städtebauliche Dichte, Einwohnerdichte, Kfz-Dichte pro Einwohner, das Vorhandensein eigener Stellplätze und wichtige Ziele wie Geschäfte oder Betriebe ohne eigene Stellplätze sowie weitere soziodemografische Faktoren und Strukturdaten zu berücksichtigen.
Der Bedarf wird vom Gutachter differenziert nach städtischen Teilgebieten ermittelt. Die standortscharfe Festlegung wird darauf aufbauend von der Konzessionärin nach eigenen planerischen und wirtschaftlichen Erwägungen in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen.
Gegenstand der zweiten Phase (rechtlich Beratung) ist die Unterstützung der Stadt Braunschweig bei der Durchführung der Konzessionsvergabe bis zur Vertragsunterzeichnung, welche u. a. für den Horizont bis Ende 2025 eine definierte Mindestmenge an Ladesäulen zur sofortigen Errichtung vorsieht. Als zentrale Vorgabe des Vergabeverfahrens ist vorgesehen, dass eine Bezuschussung von Errichtung und Betrieb der Ladesäulen durch die Stadt nicht erfolgt. In der Wertung der Angebote sind hierbei unterschiedliche Auswahlkriterien möglich. Hierzu zählen z.B. die Bereitschaft eine Konzessionsabgabe zu entrichten, die Bereitschaft mehr Ladesäulen zu errichten als mindestens gefordert sind sowie die Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts.
Zusammenfassung
Der Beratungsauftrag beinhaltet zwei wesentliche Aspekte:
- die Erstellung eines wissenschaftlich hergeleiteten Konzeptes zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für Braunschweig sowie
- die Vorbereitung und erfolgreiche Durchführung der Vergabe an eine Konzessionärin.
Zeitplanung und Ausblick für die Konzessionsvergabe
Parallel zur derzeit laufenden Bedarfsermittlung werden die Ausschreibungsunterlagen zusammengestellt, so dass Ende September 2021 die Ergebnisse vorgestellt und zur Ausschreibung vorbereitet werden können. Die Vertragsverhandlungen für die Konzession ist im ersten Quartal 2022 geplant, die Vertragsunterzeichnung mit der Konzessionärin im zweiten Quartal 2022.
Aktuelle Weiterentwicklung der Ladeinfrastruktur in Braunschweig
Aktuell zeichnen sich mehrere kurzfristige Entwicklungen im Stadtgebiet ab, die schon vor der Konzessionsvergabe zur Verbesserung des Ladeangebots im öffentlichen Raum führen.
Die vorhandenen, städtischen Ladesäulen, die von BS|ENERGY betrieben werden, werden an BS|Energy übertragen. BS|Energy beabsichtigt, diese Standorte technisch zu aktualisieren und weiter zu betreiben.
Die Stadt steht mit mehreren interessierten Betreibern im Austausch, um diesen über Gestattungsverträge straßenrechtlich die Möglichkeit einzuräumen, weitere Ladesäulen in Stadtgebiet zu betreiben.
BS|Energy wird in der Jasperallee und in der Waterloostraße versuchsweise installierte Ladeinfrastruktur, die sich nicht bewährt hat, in den nächsten Wochen durch Standard-Ladesäulen zu ersetzen.
Mit einer Experimentierklausel in vorgesehenen Konzessionsvertrag soll auch in Zukunft die Möglichkeit bestehen bleiben, dass Entwickler innovative Ladeinfrastruktur in Braunschweig im Realbetrieb im öffentlichen Raum testen und weiter entwickeln können.
