Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15993

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die im Jahr 2021 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 221 – Weststadt werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens    8.800 €

2. Grünanlagenunterhaltung      1.200 €

3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen   1.000 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Verwendung der bezirklichen Mittel im Stadtbezirk 221 – Weststadt unterbreitet die Verwaltung dem Stadtbezirksrat folgende Vorschläge:

 

Zu 1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens:

 

Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

1.

Illerstraße

Hs.-Nr. 50 - 56 und Ecke Kremsweg:

zwei beidseitige Gehwegabsenkungen herstellen

nicht beitragspflichtig*

7.500 €

2.

Illerstraße

Hs.-Nr. 21 - 26 und Ecke Innstraße:

zwei beidseitige Gehwegabsenkungen herstellen

nicht beitragspflichtig*

7.500 €

3.

Am Lehmanger

Gegenüber der Moselstraße:

Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 des AG wieder verlegen, ca. 120 m²

nicht beitragspflichtig*

8.000 €

 


Nr.

Straße

Maßnahme

Geschätzte Kosten

4.

Lechstraße

im Bereich von Hs.-Nr. 16 b:

beidseitige Gehwegabsenkung herstellen, Betonplatten 30/30/4 aufnehmen und seitlich lagern, vorhandenes Sandbett profilieren, Betonplatten 30/30/4 des AG wieder verlegen, ca. 170 m²

nicht beitragspflichtig*

12.000 €

5.

An der Rothenburg

Verbindungsweg zur Illerstraße:

Betonplatten 50/50/5 aufnehmen und zeV., Planum herstellen und verdichten, Schottertragschicht liefern und einbauen, Betonrechteckpflaster 20/10/8 liefern und neu verlegen, ca. 160 m²

beitragspflichtig*

15.000 €

(*Erst abrechenbar, wenn die jeweilige Anlage durchgängig erneuert ist)

 

Die im Beschlusstext genannten 8.800 € für die Unterhaltung des unbeweglichen

Vermögens sind Vorschläge der Verwaltung und dienen lediglich der Orientierung. Der Stadtbezirksrat kann unabhängig davon, im Rahmen seines Gesamtbudgets, abweichende Beschlüsse fassen. Ebenso könnten Unterhaltungsmaßnahmen auf anderen Straßen im Stadtbezirk vom Gremium beschlossen werden. Gleiches gilt für die unter Ziffer 2 genannten Grünanlagenunterhaltungsmittel und unter Ziffer 3 genannten Einrichtungsgegenstände für Grundschulen.

 

Zu 2. Grünanlagenunterhaltung:

 

Maschinelle Narzissenpflanzung entlang des Parkweges in der

Verlängerung Elbestraße Höhe Rhumeweg:     1.200,00 €

 

Zu 3. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen:

 

  • GS Ilmenaustraße: 7 Hokki 46 cm, 9 Hokki 38 cm    1.227,20 €
  • GS Rheinring: Hochschrank          545,00 €

 

Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2021.
 

 

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