Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15092-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 11.03.2021 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

„Es wird beantragt, dass die Verwaltung Gespräche mit einem möglichen Investor für das Planungsgebiet Hahnenkamp in Leiferde aufnimmt, der unter anderem folgende Kriterien für eine mögliche Bebauung gewährleisten würde:

 

Hochwasserschutzkonzept für Leiferde einschließlich des vorgeschlagenen Hochwasser

  Linienschutzes

Gewerblichen Bereich mit Geschäften der Nahversorgung

Ärztehaus

Betreutes Wohnen und Nachbarschaftstreff

Kindertagesstätte sowie Jugendfreizeitflächen

Durchgrünte und begrünte Wohnbebauung inklusive sozialem Wohnungsbau

Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Oker

Gestaltung des Naturschutzbereichs östlich des Kulkegrabens“

 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung bereitet zurzeit die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Stadtgebiet vor. Dazu gehört die strukturierte Analyse sowohl wesentlicher Entwicklungsbedarfe als auch geeigneter Potenziale für die Entwicklung von Bauland und weiteren Flächennutzungen. Es wird angestrebt, diese Potenziale mit dem Vorentwurf des FNP im 1. Quartal 2022 zur Beratung vorzustellen.

 

Dies vorausgeschickt wird zur Anregung des Stadtbezirksrates wie folgt Stellung genommen:

 

Das Vorhabengebiet liegt weitgehend im Bereich eines festgesetzten Überschwemmungs-gebietes (ÜSG) und ansonsten im Bereich eines Hochwasser-Risikogebietes. ÜSG-Flächen sind durch das Wasserhaushaltsgesetz zunächst grundsätzlich der Nutzung als Wohngebiet entzogen. Auch das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche ist im festgesetzten ÜSG verboten.

 

Ausnahmen können insbesondere nicht zugelassen werden, wenn andere Möglichkeiten der Siedlungsentwicklung bestehen oder geschaffen werden können. Das vom Rat beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept sieht als Planstandort für Wohnungsbau in Leiferde bereits eine Option am Deiweg vor (s. ISEK Teilraumkonzept 07). Hier stehen nach bisheriger Kenntnis keine fachlichen Erfordernisse gegen eine Baulandentwicklung. Daher kann die Stadt am Hahnenkamp absehbar kein Baurecht schaffen.

 

Die Bundesregierung beabsichtigt zudem aktuell „… angesichts der großen Hochwasserschäden in den letzten beiden Jahrzehnten und angesichts des aufgrund des Klimawandels größer werdenden Hochwasserrisikos“ mit einem Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutzauch die Baulandentwicklung in Hochwasser-Risikogebieten zur Vermeidung zukünftiger Schäden zu unterbinden.

 

Anfragen von Investoren können daher nur entsprechend beantwortet werden.

 

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