Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16210
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsheim TSV Watenbüttel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 321
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Entscheidung
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16.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten,
a) unverzüglich eine Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der nutzbaren Infrastruktur
der angrenzenden Sporthalle Watenbüttel bzgl. einer Containerlösung zum
vorübergehenden Ersatz des nicht mehr zur Verfügung stehenden Sportheims analog der
Lösung während der Belegung der Sporthalle durch Flüchtlinge durchzuführen,
b) eine der Bedarfsermittlung entsprechende Zwischenlösung so zügig umzusetzen, dass
nach Abklingen der Corona bedingten Einschränkungen der Sportbetrieb umgehend
wiederaufgenommen werden kann
und
c) die notwendigen Haushaltsmittel in den Ansätzen bei der Erstellung des
Haushaltsplanentwurfes 2022 in ausreichender Höhe zu berücksichtigen, damit die
Schadensbehebung bzw. die Arbeit für einen Ersatzbau umgehend nach Abschluss der
notwendigen Planungen begonnen werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch einen Wasserschaden wurde das vom TSV Watenbüttel genutzte Funktionsgebäude auf der Sportanlage des Sportvereins an der Bundesallee im Februar 2021 so sehr geschädigt, dass nur umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder ein Abriss mit nachfolgender Schaffung einer Ersatzlösung den dauerhaften Fortbestand der Sportanlage gewährleisten können. Diese notwendigen Maßnahmen machen aber bis zur voraussichtlichen Fertigstellung in 2022/2023 Maßnahmen notwendig, die zwischenzeitlich die Weiternutzung der Sportanlage möglich machen.
Lt. Mitteilung an den Sportausschuss am 28.5.2021 belaufen sich die Kosten zur vollständigen bau- und gebäudetechnischen Behebung des entstandenen Schadens nach einer ersten vorläufigen Grobkostenschätzung des Fachbereichs Hochbau- und Gebäudemanagement auf ca. 250.000,00 €. A Daher wird auch zu prüfen sein, ob statt einer Schadensbeseitigung und Sanierung des Gebäudes nicht die Kosten für einen Neubau auf der Grundlage eines mit dem Verein abzustimmenden „abgespeckten“ Raumprogrammes kostengünstiger erfolgen kann.
gez.
Jens Kamphenkel
