Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 21-16207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verwaltung wird aufgefordert die bestehenden Regelungen der Straßenreinigungsverordnung entsprechend der Mitteilung vom 27.08.2020 - DS 19- 11901-001 auch beim DGH Lamme dauerhaft umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


In Braunschweig ist die Straßenreinigung geregelt durch die Verordnung zur Regelung von Art und Umfang der Straßenreinigung in der Stadt Braunschweig (Straßenreinigungsverordnung). Diese schreibt allen Eigentümern auch der Stadt Braunschweig als Eigentümerin - vor, wie die Straßenreinigung zu erfolgen hat. In der Frankenstraße wurde die Straßenreinigung den Anliegern in der Reinigungsklasse IV überlassen, im Rodedamm erfolgt die Reinigung durch die Stadt ebenfalls in der Reinigungsklasse IV.
Auf Nachfrage der SPD Fraktion wurde mit Mitteilung vom 27.08.2020 mitgeteilt , dass die Straßenreinigung entsprechend der Reinigungsklasse IV einmal in zwei Wochen durchgeführt wird.
Die tatsächlichen Verhältnisse zeigen, dass dies offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder). Wiederholt erfolgen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern aus allen Ortsteilen des Stadtbezirks, die auf mangelnde Straßenreinigung in einigen Straßen hinweisen. In diesen Fällen wird zu Recht auf die Anlieger vor Ort und deren Verpflichtung zur Straßenreinigung incl. der Freihaltung der Regengossen verwiesen. Dieser Hinweis gilt auch für die Grundstücke, die im Besitz und Betrieb der Stadt Braunschweig.


 

gez.

Jens Kamphenkel
 

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Anlagen

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