Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15938-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.05.2021 (21-15938) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1.:

r die Sporthalle der 6. IGS wurden keine Sondereinbauten für die Leichtathletik vorgesehen. Die Sporthalle wird entsprechend des Raumprogrammbeschlusses (Ds. 20-13761) im Rahmen der gemäß Grundsatzbeschluss (Ds. 20-13994) vorgesehenen alternativen Beschaffung realisiert werden. Die genannten zusätzlichen Ausstattungen bedingen bis auf wenige Ausnahmen eine Ausweitung des Raumprogramms, da die Integration auf den bereits vorgesehenen Flächen nicht möglich ist. Eine Ausweitung des Raumprogramms ist nicht vorgesehen und wäre aufgrund der knappen Grundstücksflächen überaus kritisch. Im Weiteren wird in Abstimmung mit dem NLV geprüft werden, ob bestimmte Ausstattungen im bestehenden Raumprogramm abgebildet werden können.

 

Zu Frage 2.:
Die Verwaltung wird eine Marktstudie durchführen und prüfen, ob und welche Möglichkeiten bestehen, einen derartigen Sportbodenbelag in einer multifunktional zu nutzenden Schulsporthalle zu installieren. In diesem Rahmen wird die Verwaltung auch prüfen, ob derartige Sportbodenbeläge keine Beeinträchtigung „klassischer“ Hallen-Ballsportarten herbeiführen (Prallverhalten und Lauffähigkeit der Sportbälle, Sicherstellung des vorgeschriebenen normgerechten Gleitreibungsbeiwertes des Sportbodenbelags, Reinigungsfähigkeit und -umfang des Sportbodenbelags etc.).

 

Zu Frage 3.:

Für die Schulsportsporthalle der 6. IGS hat der Rat das Raumprogramm beschlossen. Somit müsste eine Änderung des Raumprogramms ebenfalls dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Da die Vorbereitungen für das Projekt auf Basis der Raumprogrammbeschlüsse bereits begonnen haben, sollte von Änderungen dringend abgesehen werden, um den Projektablauf nicht zu gefährden.

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