Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-15190
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung der Hauptsatzung zur Neuordnung der Stadtbezirksräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herr Steinert (Bündnis 90/Die Grünen) im Stadtbezirksrat 332
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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Entscheidung
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08.07.2021
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Beschlussvorschlag
Der Bezirksrat Schunteraue möge beschließen:
Die Änderung der Hauptsatzung zur Neuordnung der Stadtbezirksräte soll dahingehend ergänzt werden, dass den Stadtbezirksräten mehr Kompetenzen bzw. Mitbestimmung ermöglicht wird bei besonderen Maßnahmen, die für die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, fordert der Stadtbezirksrat ein Mitbestimmungsrecht anstelle einer Anhörung !
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtbezirksräte in Braunschweig, die kommunalverfassungsrechtlich ebenfalls Organstellung haben, haben Entscheidungsrechte, Anhörungsrechte und Initiativrechte, dies soll durch eine Änderung der Hauptsatzung zur Neuordnung der Stadtbezirksräte dahingehend ergänzt werden, den Stadtbezirksräten mehr Kompetenzen, bzw. Mitbestimmung ermöglicht wird. Besonders bei Maßnahmen ,die für die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuten, fordert der Stadtbezirksrat Schunteraue ein Mitbestimmungsrecht anstelle einer Anhörung! Da die derzeitigen Einflussmöglichkeiten des Stadtbezirksrates nur bedingt und überschaubar bei einer Anhörung möglich sind. Dies soll auch das schon länger andauernde Desinteresse vieler Bürgerinnen und Bürger an kommunaler Politik attraktiver machen.
gez.
Horst-Dieter Steinert
