Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16230
Grunddaten
- Betreff:
-
Re-Integrationsmaßnahmen in der LAB in Kooperation mit VHS, IHK und Handwerkskammer in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Hanker, Mirco
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Beantwortung
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17.06.2021
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Sachverhalt
Ausreisepflichtige und -willige können und sollten eine "Ausbildung light" erhalten, die speziell auf die Bedürfnisse im jeweiligen Heimatland zugeschnitten ist. Eine derartige Ausbildung erhöht die Akzeptanz zur Rückreise, erleichtert die Reintegration in der Heimat und verbessert die Zukunftschancen der Rückreisenden.
Dazu bietet es sich an, die Fertigkeiten, Ressourcen und Kenntnisse von Handwerkskammer und Handwerk in Braunschweig zu nutzen.
Wie vielen Menschen, die in der LAB untergebracht waren und sind, wurde in den letzten 5 Jahren diese oder eine ähnliche Möglichkeit der verkürzten Ausbildung als Anreiz und Unterstützung der freiwilligen Ausreise angeboten und wie viele haben diese angenommen?
Wie viele Menschen sind in den letzten 5 Jahren in die sicheren Herkunftsländer (freiwillig oder verpflichtend) zurückgekehrt und wie viele verbleiben immer noch in Deutschland, indem sie bislang in der LAB oder in Braunschweig wohnen geblieben sind?
Was an Kurz-Programmen zur gewerblichen Befähigung wird tatsächlich den Asylbewerbern, (illegalen) Migranten und (Kontingent-)Flüchtlingen angeboten und welche Laufzeit haben diese?
Sachverhalt:
Stand August 2020: 530 Asylbewerber in der LAB, wovon innerhalb von 6 Monaten die Familien mit Kindern und innerhalb von 18 Monaten, Alleinstehende auf niedersächsische Kommunen und damit zumindest teilweise auf Braunschweig verteilt werden.
Quelle: BZ
Berufsausbildung
Grundformen der qualifizierten Berufsausbildung.
Zum einen die schulische Ausbildung, die in einer Fachschule stattfindet und meist durch einen Praktikumsteil oder ein praktisches Jahr ergänzt wird und zum anderen die betriebliche Ausbildung, die ihren Schwerpunkt im Betrieb hat und bei der regelmäßig begleitend eine Berufsschule besucht wird.
Die Voraussetzungen für den Zugang zu einer Ausbildung sind für die beiden Arten der Ausbildung unterschiedlich.
Für eine schulische Ausbildung in einer Fachschule müssen die Bedingungen erfüllt werden, die die jeweilige Schule vorgibt. Es müssen also die notwendigen Abschlüsse vorliegen. Eine Arbeitserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde ist jedoch nicht notwendig, da die Ausbildung nicht als Arbeit gilt.
Quelle: asyl.net
