Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


I.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig

Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 32.055.071,58  und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00  aus.

 

2. Der Konzernabschluss 2020 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 32.055.071,58  und weist einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von 4.286.631,16  aus.

 

II.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:

Der Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 369,44  und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00  aus.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu I. Jahresabschluss und Konzernabschluss der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)

 

Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der SBBG. Gemäß § 12 Ziffer 1 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der SBBG obliegt die Feststellung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

Zuvor bedürfen der Jahresabschluss und dessen Prüfung sowie der Konzernabschluss und dessen Prüfung gemäß § 11 Abs. 3 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der SBBG der Beratung im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat der SBBG hat den Jahresabschluss 2020 sowie den Konzernabschluss 2020 in einer Videokonferenz am 19. Mai 2021 beraten und der Gesellschafterversammlung mit anschließendem Umlaufbeschluss die Feststellung empfohlen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2020 erfolgte durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG, Dortmund. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 1. April 2021 erteilt.

 

1. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH

 

Die SBBG schließt das Geschäftsjahr 2020 mit einem Verlust in Höhe von 32.055 T€ ab, der von der Gesellschafterin Stadt Braunschweig ausgeglichen wurde. Gegenüber der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2020 ergibt sich ein um 2.837 T€ erhöhter Verlustausgleichsbedarf. Im Vergleich zur Nachtragswirtschaftsplanung 2020, die die erwarteten Corona-bedingten Auswirkungen von -3.019 T€ ausweist, ergibt sich eine Unterschreitung von 182 T€. Die tatsächlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie belaufen sich auf -3.402 T€. Anderweitige Effekte führen insgesamt zu einer Verbesserung von 565 T€.

 

Folgende Tabelle zeigt die Ergebnisentwicklung der Jahre 2019 und 2020 sowie die Planzahlen 2021:

 

 

Die Entwicklung im Jahr 2020 war im hohen Maße durch die Corona-Pandemie beeinflusst. Im operativen Geschäft der SBBG selbst sowie bei der Nibelungen-Wohnbau GmbH Braunschweig (Niwo) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG) sind keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnen. Bei den anderen Beteiligungsgesellschaften wurde die wirtschaftliche Entwicklung aber durch die Pandemie teilweise erheblich beeinflusst. Insofern ist auch das Ergebnis der SBBG beeinflusst worden.

 

Das Jahresergebnis der SBBG setzt sich aus dem eigenen Betriebsergebnis, dem Beteiligungsergebnis, in dem die auf die SBBG entfallenden Ergebnisbestandteile ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften enthalten sind, dem Zins-/Finanzergebnis sowie den Steuern zusammen.

 

Das eigene operative Ergebnis der SBBG verbessert sich gegenüber der Planung um 237 T€. Die Verbesserung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass das Budget für Instandhaltungen nicht vollständig ausgeschöpft wurde.

 

Das Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -31.008 T€ und fällt damit um 3.122 T€ schlechter aus als ursprünglich geplant. Eine höhere Gewinnabführung der HBG in Höhe von 211 T€ und die geringeren Verlustausgleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) in Höhe von 168 T€, der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen GmbH) in Höhe von 14 T€ und der Stadtbad Braunschweig Sport- und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH) in Höhe von 488 T€nnen die verringerte Gewinnausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) in Höhe von 2.835 T€, die um 165 T€ geringere Dividende der Niwo auf Basis der bestehenden Vereinbarung über die Ergebnisverwendung und die statt der geplanten Gewinnabführung erforderlich gewordene Verlustübernahme der Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM) in Höhe von 925 T€ nicht kompensieren.

 

Hinsichtlich der Ergebnisentwicklungen der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den jeweiligen Beschlussvorlagen zur Feststellung der Jahresabschlüsse verwiesen. Die entsprechenden Beschlüsse zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Feststellung der Jahresabschlüsse der BVAG (Drucksache 21-15737), der Niwo (Drucksache 21-15694), der HBG (Drucksache 21-15716), der KVM (Drucksache 21-15645), der BSVG (Drucksache 21-15643), der Stadthallen GmbH (Drucksache 21-15543) und der Stadtbad GmbH (Drucksache 21-15641) wurden bereits vom FPA in seiner Sitzung am 29. April 2021 gefasst.

 

Das Zins-/Finanzergebnis beläuft sich auf -724 T€ und liegt damit auf Planniveau.

 

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag fallen mit 200 T€ etwas geringer aus als geplant. Dabei kompensieren sich zu erwartende Steuerrückerstattungen für die Vorjahre mit erhöhten Steuerzahlungen aus dem verbesserten Immobilienergebnis des laufenden Jahres.

 

Die sonstigen Steuern in Höhe von 45 T€ beinhalten im Wesentlichen Grundsteuern.

 

Die Bilanzsumme der SBBG zum 31. Dezember 2020 beträgt 121,8 Mio.  und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (101,0 Mio. ) um 20,8 Mio.  erhöht.

 

Auf der Aktivseite ist das Anlagevermögen um 0,4 Mio.  auf 79,0 Mio.  gestiegen. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens sind dabei mit 0,6 Mio.  gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Die Finanzanlagen haben um 0,5 Mio.  zugenommen. Die Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH und die damit verbundene Erhöhung des Beteiligungswertes übersteigen dabei die planmäßige Tilgung von Ausleihungen. Das Umlaufvermögen hat gegenüber dem Vorjahr deutlich zugenommen. Nach einem Anstieg um 20,4 Mio.  weist es nun einen Wert 42,8 Mio.  auf. Dies ist vor allem auf eine deutliche Erhöhung der Forderungen gegen die Gesellschafterin zurückzuführen, da erheblich mehr Mittel als im Vorjahr im Cashpool der Stadt Braunschweig angelegt werden konnten.

 

Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital auf insgesamt 45,0 Mio.  erhöht. Hier hat die Stadt Braunschweig auch im Jahr 2020 eine Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,0 Mio.  vorgenommen. Die entsprechend zugeflossenen Mittel dienen zur Tilgung eines langfristigen Darlehens. Weiterhin ist eine zweite Einstellung in die Kapitalrücklage in Höhe von 0,9 Mio.  erfolgt, die für eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad GmbH im Rahmen des bestehenden Anreizsystems verwendet worden ist. Weiterhin ergab sich ein leichter Anstieg der Rückstellungen um 0,4 Mio. €. Die Verbindlichkeiten sind um 18,5 Mio.€ gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf eine erhöhte Anlage von Liquidität der BSVG im Cashpool der SBBG zurückzuführen.

 

2. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH - Konzern

 

Neben dem Jahresabschluss der SBBG ist auch ein Konzernabschluss aufzustellen. In dem Konzernabschluss 2020 sind die SBBG, die BSVG, die Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG), die Stadtbad GmbH, die Stadthallen GmbH, die KVM, die Mundstock Reisen GmbH (MR), die Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) sowie die HBG als verbundene Unternehmen vollkonsolidiert. Als assoziierte Unternehmen wurden die BVAG und die Niwo einbezogen. Wegen untergeordneter Bedeutung wurden die Magdeburg Nutzfahrzeug-Service GmbH (MNS) sowie die Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-AG (BVVAG) nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

 

Die Umsatzerlöse im Konzern betragen 66,7 Mio.  (Vorjahr 80,1 Mio. ). Der Materialaufwand liegt mit 29,8 Mio.  unter dem Vorjahreswert von 33,7 Mio. . Der Personalaufwand beträgt 54,1 Mio.  (Vorjahr 55,3 Mio. ). Die Abschreibungen liegen mit einem Betrag von 15,9 Mio.  leicht über dem Wert des Vorjahres von 15,7 Mio. . Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen 11,5 Mio.  (Vorjahr 11,9 Mio. ). Die Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen weisen einen Wert von 6,9 Mio.  (Vorjahr 9,2 Mio. ) auf. Der Zinsaufwand ist mit einem Betrag von 4,5 Mio.  (Vorjahr 5,0 Mio. ) gegenüber dem Vorjahr gesunken.

 

Der Konzernjahresfehlbetrag 2020 vor Verlustübernahme beträgt 31,8 Mio.  (Vorjahr 28,9 Mio. ). Unter Berücksichtigung des im Jahr 2020 erfolgten Verlustausgleichs der Stadt Braunschweig für die SBBG in Höhe von 32,1 Mio.  ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von 0,3 Mio. . Unter Berücksichtigung des bestehenden Konzerngewinnvortrages von 3,4 Mio.  und der Verlustausgleichszahlungen anderer Gesellschafter hier der Stadt Braunschweig für die gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Stadthallen GmbH und der Stadtbad GmbH in Höhe von 0,7 Mio.  ergibt sich ein Konzernbilanzgewinn in Höhe von 4,3 Mio. .

 

Die Konzernbilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt 330,0 Mio.  und ist somit gegenüber dem Vorjahr (300,7 Mio. ) gestiegen. Weitere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Textziffer 2.5.2 des beigefügten Lageberichts.

 

Zu II. Jahresabschluss der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH (BBBG)

 

Die BBBG weist für das Jahr 2020 einen Fehlbetrag in Höhe von 369,44  aus, der entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der SBBG ausgeglichen wurde. Die Gesellschaft hat ihre aktive Tätigkeit eingestellt und beschäftigt kein eigenes Personal.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 11 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der BBBG der Gesellschafterversammlung.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in Gesellschafter- und Hauptversammlungen anderer Unternehmen, an denen die Gesellschaft mit mehr als 25 % beteiligt ist, der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Anweisung an die Geschäftsführung für die Ausübung der Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.

 

 

Als Anlagen sind die Bilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen der SBBG und der BBBG für das Geschäftsjahr 2020 beigefügt, weiterhin die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020 sowie der Lagebericht 2020 für die Gesellschaft und den Konzern.


 

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Anlagen

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