Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2019 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2019 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2019 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch Herrn Stadtrat Herlitschke und aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2019 wird der Jahresabschluss 2019 beschlossen.

 

 2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2019 werden folgende Genehmigungen erteilt:
 

 2.1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 18.196.238,69  wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch die vorhandene Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 112.441.697,14 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 17.238.868,73  wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2019 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 123.158.994,98 €.

 

 2.2 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement beträgt für das Haushaltsjahr 2019 vor Zuschuss durch die Stadt Braunschweig 2.952.303,10 €. Die Stadt Braunschweig hat einen Zuschuss in Höhe von 5.227.400,00 € gezahlt. Somit ergibt sich insgesamt ein Überschuss in Höhe von 2.275.096,90 €. Unter Berücksichtigung des Zuschusses ergibt sich ein Überschuss im ordentlichen Ergebnis aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.810.676,09 € und wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.810.676,09 €.

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 464.420,81 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 464.420,81 €.
 

2.3     Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 387.889,25 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 844.826,92 € wird dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 11.716.905,42 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 456.937,67 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen, da keine Rücklagen aus den Überschüssen des ordentlichen oder des außerordentlichen Ergebnisses vorhanden sind.

Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 28.633,32 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen und aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 21.251.227,63 €.

 

 2.4 Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 614.756,43 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 30.621,46 € wird aus dem nach § 55 KomHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 5.604.787,95 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 584.134,97 € wird zu einem Anteil von 201.846,93 € gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO durch den Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis gedeckt. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 382.288,04 € wird soweit wie möglich nach § 24 Abs. 1 KomHKVO aus der Rücklage des außerordentlichen Ergebnisses (269.590,49 €) ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 112.697,55 € wird aus der hierfür nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen. Damit verbleibt in der Sonstigen Rücklage ein Betrag in Höhe von 8.364.309,88 €.

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 201.846,93 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2020 vorgetragen. Der Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 KomHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses verwendet.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Allgemeines
 

1.1              Die Stadt hat gemäß § 128 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) r das Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG aus einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einer Bilanz sowie einem Anhang. Nach § 128 Abs. 3 NKomVG sind dem Anhang ein Rechenschaftsbericht, eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht und eine Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen beizufügen.

Den Jahresabschlussr das Haushaltsjahr 2019 hat das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 156 Abs. 1 NKomVG geprüft und seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammengefasst. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Bericht ist in der Anlage 1 beigefügt.

Ebenso sind der Jahresabschluss der Kernverwaltung, die Jahresabschlüsse der Sonderrechnungen Hochbau und Gebäudemanagement, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.

 

1.2              Der Schlussbericht 2019 des Rechnungsprüfungsamtes vom 7. Mai 2021 enthält auf Seite 165 folgenden Prüfungsvermerk zum Jahresabschluss 2019:

Der seitens der Stadt im Sinne des § 128 Abs. 1 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufgestellte Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen gemäß § 128 Abs. 2 NKomVG, bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz und Anhang sowie die dem Anhang gemäß § 128 Abs. 3 NKomVG beigefügten Bestandteile, entspricht nach den bei der zuvor dargelegten pflichtgemäßen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den geltenden kommunalrechtlichen haushalts- und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften (NKomVG und KomHKVO) und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Bedenken, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss beschlit und dem Oberbürgermeister Entlastung erteilt.“

 

1.3              Das Rechnungsprüfungsamt hat daher erklärt, dass keine Bedenken bestehen, dass der Rat der Stadt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss 2019 beschließt.

 

  1. Ergebnisse des Jahresabschlusses 2019
     
    1.           Ergebnisrechnung

      Nach dem Ansatz wies der Haushalt 2019 einen Fehlbetrag in he von rund 34,1 Mio.  aus. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in he von rund 3,8 Mio.  ergaben sich Haushaltsermächtigungen in he von rund 37,9 Mio. .

       

 

Der Ergebnishaushalt 2019 wies bei ordentlichen Erträgen in he von rund 857,1 Mio.  und ordentlichen Aufwendungen in he von rund 891,1 Mio.  im ordentliches Ergebnis einen Fehlbetrag in he von rund 34,0 Mio.  aus. Das außerordentliche Ergebnis war mit einem Überschuss in he von rund 75 T€ geplant. Insgesamt ergab sich damit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 34.094.131,37 €. r das Haushaltsjahr 2019 wurde zusätzlich ein Abbau von Haushaltsresten in Höhe von rund 3,8 Mio.  vorgesehen. Der Haushalt ist gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Dies war für das Haushaltsjahr 2019 nicht der Fall. Allerdings gilt diese Verpflichtung gemäß § 110 Abs. 5 Ziffer 1 NKomVG als erfüllt, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann. Damit wird der Haushaltsausgleich durch einen Rückgriff auf die in vergangenen Jahresabschlüssen gebildeten Überschussrücklagen erreicht.

Der zusammenfassenden Tabelle am Ende dieses Abschnittes 2.1nnen die genauen Beträge entnommen werden.

Nach dem Ergebnis der Ergebnisrechnung ergibt sich durch Mindererträge in Höhe von 3.575.358,30  (ordentliche Mindererträge rund 21,7 Mio.  und außerordentliche Mehrerträge rund 18,2 Mio. ) und Minderaufwendungen in he von 40.562.119,71  (ordentliche Minderaufwendungen rund 41,4 Mio.  und außerordentliche Mehraufwendungen rund 0,9 Mio. ) eine Verbesserung des Jahresergebnisses in he von 36.986.761,41 . Damit ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 957.369,96 €.

Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich durch Mindererträge bei den ordentlichen Erträgen in he von 21.745.391,46  und Minderaufwendungen bei den ordentlichen Aufwendungen in he von 37.568.784,14 r das ordentliche Ergebnis eine Ergebnisverbesserung in he von 15.823.392,68 .

Wesentlich hierbei sind Minderaufwendungen von rund 15,8 Mio.  aus nicht mehr oder nur teilweise in 2019 umgesetzten Instandhaltungen sowie geringerer Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 4,8 Mio. €.


Des Weiteren war eine um rund 1,9 Mio.  geringere Belastung im Teilhaushalt „Soziales und Gesundheit“ zu verzeichnen. Die geringere Belastung setzt sich aus Mehraufwendungen in Höhe von rund 3,4 Mio.  und Mehrerträgen in Höhe von rund 5,4 Mio.  zusammen.

Auch im Teilhaushalt „Kinder, Jugend und Familie“ ist eine geringere Belastung für Transferleistungen in Höhe von rund 4,1 Mio.  entstanden. Die geringere Belastung setzt sich aus Minderaufwendungen in Höhe von rund 18,2 Mio.  und Mindererträgen in Höhe von rund 14,1 Mio.  zusammen.

Im Bereich der Aufwendungen für das aktive Personal sowie für die Versorgung haben sich Mehraufwendungen von rund 9,6 Mio.  (z. B. durch eine erhöhte Zuführung zu den Personalrückstellungen) ergeben.

Des Weiteren haben sich bei den planmäßigen Abschreibungen auf immaterielles und Sachvermögen Minderaufwendungen in Höhe von rund 4,3 Mio.  ergeben.

Ergebnisverbessernd waren Mehrerträge im Bereich der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von rund 1,0 Mio.  und der Umsatzsteuer in Höhe von rund 4,1 Mio.  sowie bei der Vergnügungssteuer in Höhe von rund 1,2 Mio.  zu verzeichnen.

Dem gegenüber stehen Mindererträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 24,1 Mio.  (bereinigte Gewerbesteuer 16,0 Mio. ).

Ergebnisverbessernd konnten Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen (z. B. für die Energieeinsparverordnung rund 7,0 Mio. ) erzielt werden (keine Auswirkung auf die Finanzrechnung). Darüber hinaus sind im September 2020 noch zwei Sachverhalte in Höhe von rund 1,3 Mio.  bekannt geworden, die zu einer ertragswirksamen Herabsetzung der Rückstellungen führen. Daraus hätte sich für den Jahresabschluss 2019 rein rechnerisch ein leicht positives Ergebnis von rund 0,4 Mio.  ergeben. Da diese Informationen erst nach dem Wertaufhellungszeitraum (bis 31.03) bekannt wurden, können aus rechtlichen Gründen die Herabsetzungen erst im Haushaltsjahr 2020 erfolgen.

Durch Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen in he von 18.170.033,16  und durch Mehraufwendungen bei den außerordentlichen Aufwendungen in he von 856.664,43 €, ergibt sich r das außerordentliche Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung eine Ergebnisverbesserung in he von 17.313.368,73 .

Die Mehrerträge bei den außerordentlichen Erträgen sind vor allem durch die Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen in Höhe von rund 10.609 T€ (z. B. Rückerstattung von Gewerbesteuer sowie der Abrechnung der Rückforderung für das Bio-Tec-Gründungszentrum) entstanden.

Des Weiteren haben sich Mehrerträge aus dem Abgang von Grundstücken und Gebäuden (z. B. aus der Regulierung von Schadensersatzleistungen der Versicherung für die Brandschäden der Schulsporthalle Lehndorf St.-Ingbert-Str. 89 bzw. Kita Leiferde ) in Höhe von rund 6.095 T€ ergebnisverbessernd ausgewirkt.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

857.104.068,00

835.358.676,54

-21.745.391,46

-2,5

Ordentliche Aufwendungen

894.973.699,37

853.554.915,23

-41.418.784,14

-4,6

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-37.869.631,37

-18.196.238,69

19.673.392,68

52,0

Außerordentliche Erträge

492.500,00

18.662.533,16

18.170.033,16

über 100

Außerordentliche Aufwendungen

567.000,00

1.423.664,43

856.664,43

über 100

Außerordentliches Ergebnis

-74.500,00

17.238.868,73

17.313.368,73

über 100

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-37.944.131,37

-957.369,96

36.986.761,41

97,5

   1)    inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 3.850.000,00 €.

 


 

2.2              Finanzrechnung

Im Finanzhaushalt 2019 war eine Finanzmittelveränderung, in diesem Fall eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln, in he von 17,1 Mio.  geplant. Inklusive des geplanten Haushaltsresteabbaus in he von rund 13,2 Mio.  (davon Aufwand = 3,9 Mio. € und Investitionen = 9,3 Mio. ) hätte sich eine Verringerung des Bestandes an Zahlungsmitteln in he von rund -30,3 Mio.  ergeben.

Tatsächlich ergibt sich für 2019 in der Finanzrechnung eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln in Höhe von 36.546.887,54  auf 104.742.351,85 . Die Abweichung bei der Finanzmittelveränderung zwischen dem Finanzhaushalt und der Finanzrechnung werden durch Veränderungen beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit, beim Saldo aus Investitionstätigkeit und beim Saldo aus Finanzierungstätigkeit hervorgerufen.

In der Finanzrechnung ergibt sich bei der laufenden Verwaltungstätigkeit durch Mindereinzahlungen in he von 27.281.726,62  und Minderauszahlungen in he von 58.287.407,79  gegenüber den oben genannten Haushaltsermächtigungen eine Ergebnisverbesserung in he von 31.005.681,17 . Die Ergebnisbesserung ist vor allem durch die Abweichungen in der Ergebnisrechnung entstanden.

Der darüberhinausgehende Betrag ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die in der Ergebnisrechnung gebildeten Rückstellungen erst zu einem späteren Zeitpunkt zahlungswirksam werden. Generell gilt, dass die im laufenden Haushaltsjahr gebildeten Rückstellungen erst in Folgejahren zur Auszahlung kommen und im laufenden Haushaltsjahr Auszahlungen für in Vorjahren gebildete Rückstellungen erfolgen.

r die Investitionstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mehreinzahlungen in he von 104.238,32  und Minderauszahlungen in he von 23.112.399,03  eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 23.216.637,35 €.

Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf die Minderauszahlungen im Bereich der Baumaßnahmen (insbesondere der Hochbaumaßnahmen) in Höhe von rund 24,8 Mio.  (inkl. geplantem Haushaltsresteabbau rund 34,1 Mio. ) zurückzuführen. Es handelt sich um eine Vielzahl von einzelnen Baumaßnahmen, bei denen die Haushaltsmittel aus verschiedensten Gründen nicht abgerufen werden konnten. Zum Beispiel haben sich Minderauszahlungen bei den Baumaßnahmen zur Verbesserung des Ganztagsbetriebes an der Grundschule Comeniusstraße, beim Ausbau und der Schließung des Ringgleises als auch beim Neubau der Stadtstraße „Hamburger Straße / Bienroder Weg“ sowie der Umsetzung des Sportzentrums Melverode / Stöckheim ergeben.

r den Erwerb von Grundstücken wurden durch Verzögerung rund 2,2 Mio.  weniger verausgabt als geplant war.

Bei dem Erwerb von Finanzvermögensanlagen sind Mehrauszahlungen in Höhe von 2,8 Mio.  darauf zurückzuführen, dass die Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig die bereitgestellte Zuführung zur Kapitalrücklage erst im 2. Halbjahr 2019 benötigt hat. Die Einplanung hierfür war bereits im Haushaltsplan 2018 erfolgt.

Bei den Ausleihungen im Rahmen der Experimentierklausel (siehe auch Einzahlungen Finanzierungstätigkeit Kreditaufnahmen) sind Mehrauszahlungen in Höhe von rund 11,5 Mio.  entstanden.

 


r die Finanzierungstätigkeit ergibt sich als Saldo aus Mehreinzahlungen in he von 11.338.100,00  und Minderauszahlungen in he von 1.310.045,86  eine Ergebnisverbesserung in he von 12.648.145,86 .

Die Abweichungen vom Ansatz bei den Einzahlungen 2019 ergeben sich aus dem Umstand, dass geplante Kreditaufnahmen aus dem Jahr 2018 im Rahmen der Experimentierklausel (siehe auch Auszahlungen Investitionstätigkeit Ausleihungen) erst in Höhe von rund 11.530 T€ im Jahr 2019 in Anspruch genommen wurden.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €- 1)

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.168.223,16

38.173.904,33

31.005.681,17

über 100

Saldo aus Investitionstätigkeit

-82.166.300,00

-58.949.662,65

23.216.637,35

-28,3

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-74.998.076,84

-20.775.758,32

54.222.318,52

72,3

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

44.674.500,00

57.322.645,86

12.648.145,86

-28,3

Finanzmittelveränderung

-30.323.576,84

36.546.887,54

66.870.464,38

über 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

3.244.430,99

3.244.430,99

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-30.323.576,84

39.791.318,53

70.114.895,37

über 100

   1)    inkl. geplantem Haushaltsresteabbau in Höhe von 3.850.000,00  und 9.310.000,00  (Investitionen).

 

  1. Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2019 der Sonderrechnungen
     
    1.           Jahresabschluss 2019 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement

      Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig.

      Der Plan 2019 wies im Ergebnishaushalt ein ausgeglichenes Ergebnis aus. In diesem Ergebnis ist der Verlustausgleich durch die Stadt Braunschweig in Höhe von 5.227.400,00  berücksichtigt.

 

Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2019 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.275.096,90  ab. Dieser setzt sich zusammen aus dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.810.676,09  (Planansatz: ausgeglichenes Ergebnis 0,00 ) und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 464.420,81  (Planansatz: 0,00 ). In dem ausgewiesenen Überschuss für das ordentliche Ergebnis ist bereits der Verlustausgleich durch die Kernverwaltung in Höhe von 5.227.400,00  enthalten. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses beruht im Wesentlichen auf der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen für Instandhaltungsarbeiten gemäß § 45 Abs. 4 KomHKVO.

Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um 3.406.452,21 her ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen auf einer höheren Abrechnung der Betriebs­kosten und der Herabsetzung von Rückstellungen. Die Herabsetzung von Rückstellungen wurde bis 2018 in dem außerordentlichen Ergebnis abgebildet. Der Anstieg bei den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.595.776,12  beruht im Wesentlichen auf einem höheren Aufwand für Betriebskosten sowie geringere Personalaufwendungen, da nicht alle vakanten Stellen wie geplant besetzt werden konnten.


Im Rahmen des Vorsichtsprinzips wurden auf der Basis von Kostenschätzungen maßnahmenbezogen Einzelrückstellungen gebildet. Nach Abschluss der Maßnahmen sind bei geringeren tatsächlichen Kosten die verbleibenden Beträge im Abschluss gemäß § 45 Abs. 4 KomHKVO herabzusetzen und werden im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Es handelt sich um eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, bei denen eine Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in 2019 mit rund 662 T€ erfolgte. Rückstellungen in Höhe von rund 405 T€ wurden in 2019 aufgelöst, herabgesetzt wurden rund 712 T€ und es wurden neue Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 1.934 T€ gebildet. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind von rund 2.556 T€ (2018) auf rund 2.711 T€ in 2019 gestiegen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

81.104.000,00

84.510.452,21

3.406.452,21

4,2

Ordentliche Aufwendungen

81.104.000,00

82.699.776,12

1.595.776,12

2,0

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

0,00

1.810.676,09

1.810.676,09

--

Außerordentliche Erträge

0,00

483.759,09

483.759,09

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

19.338,28

19.338,28

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

464.420,81

464.420,81

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

0,00

2.275.096,90

2.275.096,90

-


nachrichtlich
 

(1) davon
Erträge aus der Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig

 

 

5.227.400,00

 

 

5.227.400,00

 

 

0,00

 

 

--

(2) Jahresergebnis (Saldo ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergeb-nis) vor Verlustübernahme durch die Stadt Braunschweig
Überschuss (+) Fehlbetrag (-)

 

 

 

 

 

-5.227.400,00

 

 

 

 

 

-2.952.303,10

 

 

 

 

 

2.275.096,90

 

 

 

 

 

56,0


Die Sonderrechnung des FB 65 besitzt kein eigenes Bankkonto, sondern wird über den Cashpool der Stadtkasse abgebildet. Die Sonderrechnung besitzt eine Zahlstelle, deren Finanzmittelbestand sich in 2019 von 139,36  (2018) auf 68,36  verringert hat.


Die Abweichungen in der Finanzrechnung gegenüber der Planung beruhen hauptsächlich auf Zahlungseingangsverschiebungen zum Jahreswechsel und geringeren Investitionen gegenüber der Planung. Zu den haushaltsunwirksamen Vorgängen gehören die Zahlungen der Sonderrechnung im Rahmen der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen der Kernverwaltung. Aufgrund der täglichen Kassen-konsolidierung entspricht der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen immer dem Finanzmittelbestand.


Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle:
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.244.100,00

3.101.043,46

1.856.943,46

über 100

Saldo aus Investitionstätigkeit

-334.000,00

-146.873,10

187.026,90

56,0

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

910.100,00

2.954.170,36

2.043.970,36

über 100

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

910.100,00

2.954.170,36

2.043.970,36

über 100

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

-910.100,00

-2.954.241,36

2.044.141,36

über 100

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

0,00

-71,00

-71,00

--


 

3.2              Jahresabschluss 2019 der Sonderrechnung Stadtentwässerung

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Stadtentwässerung ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

Der Plan 2019 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 621.000,00  aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2019 resultiert ein Überschuss in Höhe von 359.255,93 . Dieser setzt sich zusammen aus einem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 387.889,25  und einem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 28.633,32 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 387.889,25  setzt sich daher zusammen aus einem Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 844.826,92  und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 456.937,67 €.

Der Überschuss im Gebührenbereich in Höhe von 844.826,92  wird dem Sonderposten Gebührenausgleich zugeführt. Diese Zuführung setzt sich zusammen aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.089.393,75  und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 4.934.220,67 €.
Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 2,9 Mio.  geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 4,1 Mio. ) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Demgegenüber haben sich insbesondere im Bereich Schmutzwasser um rund 1,2 Mio. here Gebühreneinnahmen ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen lagen um rund 3,9 Mio.  unter dem Plan. Dies beruht insbesondere auf geringeren Aufwendungen für den an den AVB zu zahlenden Mitgliedsbeitrag sowie für die an die Stadtentwässerung Braun­schweig GmbH (SE|BS) zu zahlenden Kapitalkostenentgelte und für Abschreibungen.

Die nicht eingeplanten außerordentlichen Erträge in Höhe von rund 3.300,00  beruhen auf der außerplanmäßigen Auflösung von Sonderposten. Die außerordentlichen Aufwendungen waren um rund 31.900 her als geplant. Dies beruht insbesondere auf Anlagenabgängen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

68.118.200,00

65.246.465,07

-2.871.734,93

-4,2

Ordentliche Aufwendungen

68.739.200,00

64.858.575,82

-3.880.624,18

-5,6

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-621.000,00

387.889,25

1.008.889,25

über 100

Außerordentliche Erträge

0,00

3.290,16

3.290,16

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

31.923,48

31.923,48

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

-28.633,32

-28.633,32

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-621.000,00

359.255,93

980.255,93

über 100


In der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde mit der Umstellung auf das NKR-Rechnungswesen unter der Position „Sonstige Rücklagen“ eine Rücklage zum Ausgleich von nicht gebührenfähigen Bestandsveränderungen am Kanalnetz ausgewiesen. Diese Rücklage wurde 2017 auf Basis einer Anpassungsmöglichkeit nach einer Änderung der haushaltsrechtlichen Regelungen mit Einführung der KomHKVO um die weiteren noch vorhandenen Mittel aus der Privatisierung zu Lasten des Basisreinvermögens aufgestockt. Damit stehen diese Mittel, mit denen etwaige im Rahmen der Privatisierung erkannte Risiken abgedeckt werden sollten, insgesamt zur Abdeckung der Verluste in der Sonderrechnung zur Verfügung. Die Rücklage hatte zum Jahresabschluss 2019 einen Bestand von 21.736.798,62 . Aus der Rücklage werden die Verluste abgedeckt, die sich nicht nach § 24 KomHKVO aus Überschussrücklagen oder dem ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis abdecken lassen. Es wird daher ein Betrag in Höhe von 485.570,99  aus der Sonstigen Rücklage abgedeckt, so dass sich ein neuer Bestand in Höhe von 21.251.227,63  ergibt.

In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2019 eine Verringerung des Finanzmittel-bestandes um 657.482,61  auf 17.572.098,57  ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 7,9 Mio. ) beruht insbesondere darauf, dass es aufgrund der verringerten Aufwendungen für den AVB und die SE|BS zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem ist es zu geringeren Auszahlungen für Investitionen und Ausleihungen gekommen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-6.098.300,00

-2.228.836,20

3.869.463,80

63,5

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.787.800,00

1.571.353,59

3.359.127,19

über 100

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-7.886.100,00

-657.482,61

7.228.617,39

91,7

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung

-7.886.100,00

-657.482,61

7.228.617,39

91,7

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-7.886.100,00

-657.482,61

7.228.617,39

91,7


 

3.3              Jahresabschluss 2019 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft

Der Jahresabschluss der Sonderrechnung Abfallwirtschaft ist nach § 4 der Verordnung über die selbständige Wirtschaftsführung kommunaler Einrichtungen (KomEinrVO) besonderer Bestandteil des Jahresabschlusses der Stadt Braunschweig. Die KomEinrVO sieht vor, dass für die Sonderrechnung ein Jahresabschluss entsprechend § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG aufzustellen ist.

Der Plan 2019 wies im Ergebnishaushalt eine Unterdeckung in Höhe von 311.300,00  aus. Im Jahresverlauf ist es zu geringeren Erträgen und geringeren Aufwendungen gekommen. Aus der Ergebnisrechnung für das Jahr 2019 resultiert ein Fehlbetrag in Höhe von 412.909,50 . Dieser setzt sich zusammen aus einem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 614.756,43  und einem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 201.846,93 €.

Aufgrund der Vorgaben des Landes hinsichtlich der Behandlung des Sonderpostens Gebührenausgleich sind das Planergebnis und das tatsächliche Ergebnis nur bedingt vergleichbar. Bei der Planung erfolgt eine Berücksichtigung der Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich. Es erfolgen jedoch keine entsprechenden Buchungen im Jahresabschluss. Sowohl die Auflösung als auch die Zuführung zu dem Sonderposten wird mit dem Beschluss über den Jahresabschluss vorgenommen. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 614.756,43  setzt sich daher zusammen aus einem Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 30.621,46  und einem Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 584.134,97 €.

Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 30.621,46  wird aus dem Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Diese Entnahme resultiert aus einer planmäßigen Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 1.493.896,22  und einer sich aus der Betriebsabrechnung ergebenden Zuführung in Höhe von 1.463.274,76 €.

 


3.4              Die ordentlichen Erträge sind gegenüber der Planung um rund 1,4 Mio.  geringer ausgefallen. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die Auflösung des Sonderpostens Gebührenausgleich (rund 1,49 Mio. ; Plan rund 1,24 Mio. €) nicht im Ergebnis dargestellt wird. Bei den Gebühreneinnahmen kam es zu geringeren Erträgen als erwartet (rund,1 Mio. €). Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass die bei der Haushaltsplanung erwarteten höheren Mengen bei der Einlagerung auf Schüttfeld III schon 2018 angeliefert wurden. In den anderen Gebührenbereichen haben sich demgegenüber Mehreinnahmen bei den Direktanlieferern und bei den Rest- und Bioabfallbehältern ergeben. Die ordentlichen Aufwendungen sind gegenüber der Planung um rund 1,1 Mio.  geringer ausgefallen. Dabei haben sich insbesondere geringere Aufwendungen für die Zuführung zu der Rückstellung Deponierekultivierung und für die Unterhaltung von Abfall- und Abwasserbeseitigungsanlagen aufgrund der geringeren Einlagerungsmenge auf Schüttfeld III ergeben. Zudem gab es Einsparungen bei den an ALBA zu zahlenden Leistungsentgelten und bei den Erstattungen an die Stadt Braunschweig. Demgegenüber stehen höhere Aufwendungen für die thermische Restabfallbehandlung aufgrund höherer Mengen.

Eine zusammengefasste Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.
 

 

Ergebnisrechnung

Abweichung

 

nach dem Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

 

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Ordentliche Erträge

41.891.100,00

40.446.299,16

-1.444.800,84

-3,4

Ordentliche Aufwendungen

42.202.400,00

41.061.055,59

-1.141.344,41

-2,7

Ordentliches Ergebnis
Jahresüberschuss (+)/
Jahresfehlbetrag (-)

-311.300,00

-614.756,43

-303.456,43

-97,4

Außerordentliche Erträge

0,00

201.847,93

201.847,93

--

Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1,00

1,00

--

Außerordentliches Ergebnis

0,00

201.846,93

201.846,93

--

Jahresergebnis
Überschuss (+) /
Fehlbetrag (-)

-311.300,00

-412.909,50

-101.609,50

-32,6


In der Finanzrechnung hat sich im Jahr 2019 eine Verringerung des Finanzmittel­bestandes um 3.568.971,76  auf 15.618.816,00  ergeben. Die Abweichung zur Planung (Verringerung um rund 6,0 Mio. ) resultiert in erster Linie daraus, dass weniger Ausleihungen erfolgt sind als geplant (rund 3,2 Mio. €). Demgegenüber sind für die geplanten Maßnahmen zur Deponierekultivierung mehr Mittel abgeflossen als geplant (rund 2,2 Mio. €). Hierfür wurde 2018 ein Haushaltsrest gebildet. Hinzu kommt, dass es aufgrund der geringeren Aufwendungen in der Ergebnisrechnung auch zu geringeren Auszahlungen gekommen ist. Zudem sind nur in geringerem Umfang Auszahlungen für Investitionen angefallen.

Eine zusammenfassende Darstellung enthält die nachfolgende Tabelle.


 

 

Finanzrechnung

Abweichungen

nach dem

Ansatz

nach dem Ergebnis

absolut

relativ

-in €-

-in €-

-in €-

in v.H.

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

-3.979.600,00

-5.182.724,37

-1.203.124,37

-30,2

Saldo aus Investitionstätigkeit

-1.978.000,00

1.665.120,61

3.643.120,61

über 100

Finanzmittel-Überschuss/

-Fehlbetrag

-5.957.600,00

-3.517.603,76

2.439.996,24

41,0

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-51.400,00

-51.368,00

32,00

0,1

Finanzmittelveränderung

-6.009.000,00

-3.568.971,76

2.440.028,24

40,6

Saldo aus haushalts- unwirksamen Vorgängen

0,00

0,00

0,00

--

Finanzmittelveränderung (inkl. haushaltsunwirksame Vorgänge)

-6.009.000,00

-3.568.971,76

2.440.028,24

40,6


 

  1. Schlussbemerkungen

 

4.1                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Stadt Braunschweig wurde vom Oberbürgermeister am 22. Dezember 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG festgestellt.
 

4.2                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement wurde vom Stadtrat Herlitschke am 25. September 2020 festgestellt.
 

4.3                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Sonderrechnung Stadtentwässerung wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 16. Juli 2020 festgestellt.
 

4.4                   Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2019 der Sonderrechnung Abfallwirtschaft wurde vom Ersten Stadtrat Geiger am 16. Juli 2020 festgestellt.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise