Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16277

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der Anlage von Kopfweidenbeständen (insgesamt bis zu 500 Stück) innerhalb des Stadtgebietes von Braunschweig gemäß dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan wird zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Pflanzung von Kopfweiden im Stadtgebiet um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen.

 

Im Rahmen des Projektes „rderung der biologischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig“ sind Maßnahmen zur Biodiversität, des Biotopverbundes, des Artenschutzes im urbanen Raum sowie Gestaltungsmaßnahmen unter ökologischen Gesichtspunkten geplant. Als ein Bestandteil werden über das gesamte Stadtgebiet verteilt 500 Kopfweiden gesetzt. Diese werden schwerpunktmäßig an den Ufern von Gräben, Flüssen und Teichen gepflanzt. Teilweise sind Neuanlagen geplant, hier sind Abstände von 10 m vorgesehen. In alten Bestände werden Lücken ergänzt und der vorhandene Abstand fortgesetzt. Die Pflanzungen sind im unmittelbaren Siedlungsraum und im Bereich von Kleingartenanlagen (Gebietskulisse) geplant, die deren bereits strukturreichen Außenraum noch weiter ausdifferenziert und vernetzt.

 

 

Die Anlage der Kopfweiden wird aus Mitteln des Landes Niedersachsen sowie aus EFRE-Mitteln (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) Programmgebiet SER (Stärker entwickelte Regionen) gefördert. Der Fördersatz beträgt 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

Kopfweiden sind durch ihr Erscheinungsbild prägende Elemente in der Kulturlandschaft und stellen gleichzeitig wichtige Lebensräume dar, d.h. Unterschlupf, Nistplatz, Jagdrevier, Speisekammer oder Überwinterungsmöglichkeit für eine Vielzahl von Tieren. Sie sind Nahrungsquelle für Bienen, Bruthabitate und Ansitzwarten für Steinkäuze und wichtige Quartiere für Fledermäuse. Um ihre ökologische Funktion erfüllen zu können, müssen Kopfweiden regelmäßig geschnitten (geschneitelt) werden.

 

Traditionell wurden die Kopfweiden aus wirtschaftlichen Gründen geschnitten (geschneitelt); aus den Weidenruten wurden Körbe geflochten und sie fanden beim Bau von Fachwerkhäusern Verwendung. Die Felder des Fachwerkes wurden innen mit einem Weidengeflecht versehen und anschließend mit Lehm ausgefacht. Ursprünglich standen Kopfweiden häufig in Reihe, u.a., weil als Weidenzäune gesetzte Weidenpfähle wurzelten und austrieben.

 

Im Stadtgebiet Braunschweigs finden sich noch „Relikte“ dieser Kulturlandschaft bspw. am Ufer der Oker, am Gänsekamp und in Querum.

 

Dort übernimmt die Stadt unter anderem die „Schneitelungen“, d.h. den Rückschnitt in 2 bis 4 m Höhe von Kopfweiden. Der NABU betreut Kopfweiden im Osten von Braunschweig, die Interessengemeinschaft Veltenhof führt die Kopfweidenpflege in der Okeraue bei Veltenhof durch.

 

Die regelmäßige Kontrolle der Vitalität ist bei Kopfweiden im Siedlungsbereich insofern besonders wichtig, da Weiden nach der Schneitelung ihre Schnittwunden schlecht abschotten können, d.h. Fäulnis-Erreger in die Pflanze eindringen und der Holzzerfall relativ schnell einsetzt. Der Stamm der Kopfweide wird mit der Zeit hohl, was auf der einen Seite den Baum eben zu einem präferierten Lebensraum für Insekten, Vögel und Säugetiere wie Siebenschläfer oder Fledermäuse macht, auf der anderen Seite jedoch zu Bruchgefahren führt, sodass die Stand- und Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

r die Pflanzung werden die bestehenden Kopfweiden in der Umgebung geschneitelt und die abgeschnittenen Äste als Stecklinge in den Boden gesetzt. Als besonders wuchsfreudig gelten die Sorten Salix purpurea, Salix caprea und Salix alba. Regelmäßige Pflegeeingriffe in den ersten Jahren sind dabei besonders entscheidend, um Seitentriebe zu entfernen und eine schnelle Kopfbildung zu ermöglichen.

 

Die Fortpflanzung der Weiden ist nur dann gewährleistet, wenn die Bienen zuerst die männlichen Kätzchen anfliegen. Gerade weil die männlichen Weiden favorisierter Pollenspender für die Bienen sind, sind diese bevorzugt zu schneiteln und anzupflanzen.

 

An Wegen und Plätzen mit erhöhtem Besucherverkehr sollen fertig gezogene Kopfweiden aus einer Baumschule verwendet werden. Dadurch sind die Kopfweiden sofort erlebbar.

Um die jungen Pflanzungen vor Verbissschäden oder Vandalismus zu schützen, sind an einigen Standorten Dreiböcke geplant, an denen Drahtgeflecht angebracht wird.

 

 

Bislang konnten 395  Einzelstandorte für die Anpflanzung gefunden und abgeklärt werden (siehe Übersichtskarte), die Standortfestlegung für die 105 verbleibenden Kopfweiden erfolgt im Verlauf des Sommers 2021.

Die Pflanzung der Weiden soll in den Wintermonaten von Oktober 2021 bis März 2022 stattfinden.

Die Kosten der geplanten Anlage belaufen sich auf ca. 160.000 €. Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt des FB Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

 

Die betroffenen Stadtbezirksräte werden über diese stadtweite Maßnahme im Rahmen einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen informiert  

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Anlagen

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