Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16279
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Förderprogramme Gartenreich(es) und Baumreich(es) Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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23.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Neufassung der Titel und der Inhalte der Förderprogramme bzw. Förderrichtlinien „Gartenreich(es) Braunschweig - Ungenutzte Ressource Privatgrün - Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung“ und „Baumreich(es) Braunschweig - Förderung und Schutz von Grünbeständen“ in den als Anlagen beigefügten Fassungen wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Förderprogramm bzw. die Förderrichtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig“ soll künftig über den neuen Titel „Gartenreich(es) Braunschweig - Förderprogramm bzw. Förderrichtlinie zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen“ umgesetzt werden. Gleichzeitig soll die Förderrichtlinie inhaltlich auf der Grundlage der Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre aktualisiert werden.
Gleiches gilt für das Förderprogramm bzw. die Förderrichtlinie „Baumreich(es) Braunschweig“ mit dem neuen Titel „Baumreich(es) Braunschweig - Förderprogramm bzw. Förderrichtlinie zum Schutz und Erhalt von privaten Baum-/Gehölzbeständen“.
Hintergrund:
Der Rat der Stadt hat 2019 die Förderprogramme „Gartenreich(es) Braunschweig“, bzw. „Baumreich(es) Braunschweig“ beschlossen. Für die Umsetzung sind für fünf Jahre Haushaltsmittel von jährlich 100.000 Euro bzw. 20.000 Euro vorgesehen. Die Förderprogramme sind mit ihrem vielfältigen Angebot der Bezuschussung privater Begrünungsmaßnahmen u. a. ein strategisches Teilprojekt des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030.
Privates Grün ist ein wichtiger Bestandteil des Braunschweiger Stadtgrüns und des direkten Lebensumfeldes der Bewohnerinnen und Bewohner. Jeder begrünte Vorgarten, Innen- und Hinterhof, jede entsiegelte Grundstücksfläche bedeuten einen Gewinn für die Umwelt und damit für die Lebensqualität der Menschen.
Die beiden Förderprogramme sind als ökologische Impulsgeber der Stadt Braunschweig zu verstehen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger zur Teilhabe an der Entwicklung des städtischen Grüns ermuntert werden sollen. Gleichzeitig kann durch den Informationstransfer, der im Zuge der Umsetzung der Förderprogramme stattfindet, das Bewusstsein für die Umwelt und das Klima gefördert und die Bereitschaft zur Übernahme einer Mitverantwortung für eine lebenswerte Stadt gestärkt werden.
Anpassung der Förderrichtlinien:
Nach Auswertung der ersten beiden Förderjahre wird von der Verwaltung eine inhaltliche Anpassung der Förderprogramme bzw. der Förderrichtlinien vorgeschlagen. Das Ziel der Modifizierung ist es, eine höhere Effizienz und Ausnutzung des städtischen Förderangebotes zu erreichen. Dafür wird
1. eine bessere Auffindbarkeit und Lesbarkeit der Informationen,
2. eine einfachere Handhabung bei der Antragstellung,
3. und eine Anpassung der Förderhöhen
vorgeschlagen.
Die neugestalteten bzw. aktualisierten Passagen in den als Anlagen beigefügten Förderrichtlinien sind farbig markiert.
Zu 1. Die beiden Förderrichtlinien werden für eine bessere Lesbarkeit neu strukturiert und eine Inhaltsangabe wird zur einfacheren Orientierung vorangestellt. Die Förderrichtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig“ soll zukünftig die Begriffe „Dach“ und „Fassade“ im Titel beinhalten, damit die Auffindbarkeit des städtischen Angebotes erleichtert wird. Ebenso soll die zweite Förderrichtlinie „Baumreich(es) Braunschweig“ die Begriffe „Baum“ bzw. „Gehölz“ im Titel enthalten.
Zu 2. Die Ermittlung der förderfähigen Gesamtkosten und Kalkulation des maximalen Zuschusses soll durch die Vorlage eines Kostenangebotes statt der bisher geforderten Anzahl von drei Kostenangeboten erfolgen. Damit soll ein wesentlicher Problemfaktor bei der Antragsstellung aufgelöst werden. Die Einholung dreier Angebote gestaltet sich, bei der aktuellen Konjunkturlage in der Grünbranche, als kompliziert und zeitaufwendig. Viele Fachbetriebe erarbeiten Kostenvoranschläge nicht mehr unentgeltlich. Die Förderbedingungen sollen so modifiziert werden, dass in dem Fall, wo kein Angebot vorgelegt wird, das den aktuellen Marktpreisen entspricht, sich der Fachbereich Stadtgrün und Sport das Recht vorbehält, weitere vergleichbare Angebote einzufordern.
Zu 3. Die maximalen Förderhöhen einzelner Maßnahmen des Förderprogrammes „Gartenreich(es) Braunschweig“ sollen angepasst bzw. erhöht werden. Von der Erhöhung profitieren sowohl Privatpersonen als auch Gewerbebetreibende. Gerade bei der Erhöhung der Förderhöhe für Dachbegrünungen kann eine größere Nachfrage nach Förderung auch im Gewerbe erzielt werden, da nun auch größere Dachflächen auskömmlich gefördert werden können.
Die Einteilung in zwei Zuschusskategorien (25%/ 50%) zur Förderung soll aufgehoben werden. Die kleinteilige Unterscheidung der räumlichen Zuordnung ist einerseits dem Bürger und der Bürgerin in seiner Differenzierung in Bezug auf die Klimawirksamkeit für die Gesamtstadt schwer vermittelbar. Andererseits steht der Mehraufwand in der Bearbeitung der Anträge in keinem Verhältnis zu dem geringen Anteil an 25 % Förderanträgen. Für einen eindeutig definierten Förderanteil soll daher im gesamten Stadtgebiet künftig eine 50%ige Förderung gelten.
Synopse: Inhaltliche Anpassungen Förderrichtlinien
Gartenreich(es) Braunschweig
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| bisher | neu |
Förderprogramm | Titel | Gartenreich(es) Braunschweig | Gartenreich(es) Braunschweig -Förderprogramm zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen |
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Förderrichtlinie
Förderrichtlinie
| Titel | Ungenutzte Ressource Privatgrün: Förderung privater und gewerblicher Bauwerks- und Umfeldbegrünung
| Gartenreich(es) Braunschweig -Förderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen |
Inhaltsangabe | keine | vorhanden | |
4. Förderfähige Maßnahmen 4.1 Dachbegrünung
Hinweise |
Förderung von extensiver und intensiver Dachbegrünung
Keine Definition von Mindestsubstratdicken
bisher |
zusätzlich: b) Dachbegrünung unter Photovoltaikanlagen c) Maßnahmen die zur Erhöhung der Artenvielfalt beitragen (Strukturelemente) d) Maßnahmen, die zum Regenwasserrückhalt und zur Abpufferung von Stark- regenereignissen dienen
Definition von durchwurzelbaren Mindestsubstratdicken: Extensiv:
mindestens 6cm
(Hinweis: Erlaubt die Statik des Daches bei Bestandgebäuden nachweislich keine Substratdicke von mindestens 6 cm, behält sich der Fachbereich Stadtgrün und Sport die Genehmigung geringerer Substratdicken, im Einzelfall, vor.)
mindestens 12 cm
Intensiv: mindestens 20 cm
neu
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4.6 Baum- /Gehölz- pflanzungen | Förderung von Gehölzen mit mind. 16-18 cm Stammumfang | zusätzlich: Förderung von mittelgroßen Gehölzen/Kleinbäumen auf Grundstücken mit Grundstückslänge ≤ 7m
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6.2 Gewährung von Zuschüssen Maximale Fördergrenzen
6.2.1 Zuschuss Dachbegrünung |
bei 25% max. 2.000€ bei 50% max. 4.000€ |
50%, anteilig max. 40 €/m², max. 10.000€ pro Maßnahme zusätzlich:
(4.1 d) werden zu 50 % gefördert
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6.2.2 Zuschuss Fassadenbegrünung | bei 25% max. 500€ bei 50% max. 1.000€ |
50% max. 3.000€ pro Maßnahme
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6.2.4 Zuschuss Vorgartenbegrünung | bei 25% max. 1.000€ bei 50% max. 2.000€
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50% max. 3.000€ pro Maßnahme
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6.2.6 Zuschuss Baum-/ Gehölzpflanzungen |
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zusätzlich: mittelgroße Gehölze auf kleinen Grundstücken werden zu 50%, bis maximal 500 € pro Grundstück gefördert
(Hinweis: Grenzabstände für Bäume/Gehölze sind nach §50 des Niedersächsischen Nachbar- rechtsgesetzes einzuhalten.)
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7.1 Antragsverfahren |
und
sind drei Kostenvoranschläge einzuholen |
a) bei Ausführung durch einen Fachbetrieb: ist ein prüffähiges Kosten- angebot mit detaillierter schriftlicher Aufstellung der Maßnahme vorzulegen
(Hinweis: Wird kein markt-gerechtes Angebot vorgelegt, behält sich der Fachbereich Stadtgrün und Sport das Recht vor weitere vergleichbare Angebote einzufordern.)
bei Ausführung in Eigenleistung besteht die Pflicht drei inhaltlich vergleichbare Kostenangebote, mit einer Auflistung der Materialien/Pflanzen mit Stückzahl und Einzelpreis und Bezugsquelle, vorzulegen.
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Baumreich(es) Braunschweig
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| bisher
| neu |
Förderprogramm | Titel | Baumreich(es) Braunschweig | Baumreich(es) Braunschweig - Förderprogramm zum Schutz und Erhalt von privaten Baum-/Gehölzbeständen
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Förderrichtlinie | Titel | Förderung und Schutz von Grünbeständen | Baumreich(es) Braunschweig - Förderung zum Schutz und Erhalt von privaten Baum-/Gehölzbeständen
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7.2 Antragsverfahren | drei Kostenvoranschläge | ein prüffähiges Kostenangebot mit detaillierter schriftlicher Aufstellung der Maßnahme
(Hinweis: Wird kein markt-gerechtes Angebot vorgelegt, behält sich der Fachbereich Stadtgrün und Sport das Recht vor weitere vergleichbare Angebote einzufordern.)
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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382,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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349,5 kB
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