Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-16179
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zu dem Antrag 20-14954 über die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen für die Jahre 2020 und 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Inanspruchnahme von BuT-Leistungen im Jahr 2020 bzw. bis zum 30.04.2021 für den Bereich der Wohngeldempfänger
1. Schulbedarf:
Für das Jahr 2020 ergibt sich eine Inanspruchnahme des Schulbedarfs in den Monaten Februar 2020 und August 2020 von 84,9 %.
Die Inanspruchnahme des Schulbedarfs für den Monat Februar 2021 liegt bei 87,45 %.
2. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben:
Für das Jahr 2020 ergibt sich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben eine durchschnittliche Quote der Inanspruchnahme von ca. 25 %.
Für das Jahr 2021 liegt diese bisher bei ca. 23,5%.
Die Bewilligungen der Teilhabe fallen dabei höher aus, da z.B. einige Eltern eine Kostenübernahmeerklärung wünschen und die Abrechnung mit den Vereinen meist am Ende des Bewilligungszeitraums erfolgt.
Durch die Umstellung auf Geldleistung (Direktzahlung an die Familien) ab 1. Januar 2020 hat sich die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen gegenüber dem Jahr 2019 um ca. 65 % erhöht.
3. Mittagessen:

Die Inanspruchnahme des Mittagessens ist seit Beginn der Pandemie deutlich gesunken,
da in vielen Einrichtungen und Schulen kaum bzw. gar kein Essen angeboten haben.
Damit die Familien während der Schließzeit der Einrichtungen weniger finanzielle Belastungen durch die Mittagsverpflegung ihrer Kinder zu Hause haben, erfolgte für die Zeit vom 4. Januar 2021 bis zunächst Ende Mai 2021 eine Gutscheinversendung.
Die Familien erhielten Einkaufsgutscheine für bis zu 20 € pro Woche und pro Kind, um damit das ausgefallene Mittagessen in den Einrichtungen zu kompensieren. Die Gutscheine wurden für alle städtischen Kindertagesstätten und Schulen ausgegeben, wenn ein BuT-Anspruch vorlag. Die Austeilung erfolgte über das Bildungsbüro der Stadt Braunschweig bzw. direkt über die Einrichtungen. Auch die nicht städtischen Einrichtungen konnten sich an der Gutscheinausgabe beteiligen.
4. Lernförderung:
Die Auszahlungsquote der Lernförderung für das Jahr 2020 liegt derzeit bei 6,8 %. Für das Jahr 2021 liegt die derzeitige Auszahlungsquote bis zum 30 April 2021 bei 3,9 %. Allerdings werden durch die Lernförderanbieter für Zeiträume bis April 2021 noch Rechnungen nachgereiht, so dass sich die Quote entsprechend erhöhen wird.
5. Ausflüge:
Im Jahr 2020 wurden coronabedingt nur wenige Ausflüge durchgeführt, sodass die Auszahlungsquote bei 1,9 % liegt. Bis zum Stichtag am 30 April 2021 wurden aufgrund der Kindertagesstätten- und Schulschließungen noch gar keine Ausflüge angeboten und somit auch nicht ausgezahlt.
6. Klassenfahrten:
Ähnliches, wie für die Ausflüge, gilt auch für die Klassenfahrten.
Für das Jahr 2020 liegt die Auszahlungsquote derzeit bei 10,8 %. Für das Jahr 2021 wurden erst 17 Klassenfahrten bewilligt und ausgezahlt, sodass die Quote bisher bei 1,6 % liegt.
7. Schülerbeförderung:
Die vorläufige Auszahlungsquote für das Jahr 2020 liegt bei 7,6 % und für das Jahr 2021 bei 3,4 %.
- Förderung der Inanspruchnahme von BuT-Leistungen
- Beratung/Öffentlichkeitsarbeit
Um die Inanspruchnahme weiter zu steigern, wird derzeit, z. B. aufgrund der Kontaktbeschränkungen, auf die telefonische Beratung gesetzt. Sobald es wieder möglich ist, wird eine Öffentlichkeitsarbeit wie „früher“ forciert (z. B. Vorstellung des BuT-Pakets an Kindertagesstätten/Schulen).
- Basisinformation durch Videoclip
Es ist beabsichtigt, sowohl seitens des Jobcenters als auch seitens der Verwaltung einen Informationsfilm zu beschaffen und in den jeweiligen Internetauftritt zu integrieren. Versionen in mehreren Sprachen sollen niederschwellig einen Überblick über die einzelnen BuT-Leistungen ermöglichen.
- Vereinfachtes Antragsverfahren
Die Familien erhalten zusammen mit dem Wohngeldbescheid einen Globalantrag zugeschickt. In diesem Antragsformular sind bereits die Namen und Geburtsdaten der Kinder, sowie Angaben des Antragsstellers aufgeführt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss diesen Vordruck nur noch unterschreiben und bei Bedarf Kreuze setzen und dann entweder per Post oder E-Mail einreichen. Ein Muster dieses Globalantrags ist diesem Bericht beigefügt.
- Aktives Zugehen auf Berechtigte
Nach Erteilung des Wohngeldbewilligungsbescheides werden die Familien von der Stelle Bildung und Teilhabe nach einer Zeit von ca. 4 Wochen an eine telefonische oder schriftliche Antragstellung erinnert, wenn bis dahin kein BuT-Antrag eingegangen ist.
- Willkommensmappe
Außerdem wird derzeit überlegt, ob bei der Anmeldung eines Kindes in eine Einrichtung (Krippe, Kita, Schule) direkt Informationsmaterialien ausgehändigt werden können z.B. in einer Art „Willkommensmappe“. Dazu laufen Gespräche z.B. mit dem Bildungsbüro der Stadt Braunschweig. Einige Einrichtungen weisen bereits auf die BuT-Leistungen hin und händigen auch Antragsformulare und Flyer aus.
- Projekt „Anträge auf Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien“
Im Juni erfolgt die Teilnahme an dem Projekt „Anträge auf Leistungen für Kinder aus einkommensschwachen Familien“ des Statistischen Bundesamtes. Ziel des Projekts ist es, z.B. für BuT-Leistungen den Überblick beim Adressaten zu fördern und das Antragsverfahren zu vereinfachen.
- Kartensystem
Durch das Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 1. August 2019 wurden die BuT-Leistungen verbessert (z.B. Wegfall des Eigenanteils Mittagessen) und das Verfahren vereinfacht (z.B. telefonische Antragsstellung möglich, pauschalierte Auszahlung für die Teilhabeleistungen direkt an die Eltern).
Die durch ein Kartensystem gewünschten Vorteile, wie z.B. die Transparenz über das noch zur Verfügung stehende Teilhabebudget, werden durch die Auszahlung der Beträge an die Familien bereits gewährleistet. Auf die Ausführungen zur Prüfung eines Karten-Systems aus der Mitteilung vom 11. März 2021 (Ds. 21-15392) wird Bezug genommen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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426,7 kB
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