Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16086

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Im Einkaufszentrum Schwarzer Berg soll demnächst ein Nachbarschaftsbüro eröffnen. Dafür

soll auch die Freifläche vor der Immobilie genutzt werden. Die Fläche des Einkaufszentrums ist in Privateigentum aber öffentlich zugänglich. Der Eigentümer hat gegen eine kostenlose

Nutzung der Außenflächen für dieses Projekt keine Einwände. Vom zukünftigen Projektträger wurde jetzt die Frage nach gesetzlichen Vorgaben sowie Auflagen der Stadt Braunschweig für eine solche Nutzung an mich herangetragen.

 

Daher frage ich die Verwaltung:

1. Welche gesetzlichen Vorgaben sind für öffentlich zugängliche Grundstücke auch auf

Privateigentum zu beachten (Rettungswege, Lärmschutz,...)?

2. Welche Genehmigungen der Stadt sind für eine solche Nutzung einzuholen?

3. Erhebt die Stadt Braunschweig Gebühren für eine solche Nutzung?

 

gez.

Christian Plock
 

 

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