Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16086
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung von Freiflächen vor Immobilien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herr Plock im Stadtbezirksrat 331
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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zur Beantwortung
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24.06.2021
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30.09.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Einkaufszentrum Schwarzer Berg soll demnächst ein Nachbarschaftsbüro eröffnen. Dafür
soll auch die Freifläche vor der Immobilie genutzt werden. Die Fläche des Einkaufszentrums ist in Privateigentum aber öffentlich zugänglich. Der Eigentümer hat gegen eine kostenlose
Nutzung der Außenflächen für dieses Projekt keine Einwände. Vom zukünftigen Projektträger wurde jetzt die Frage nach gesetzlichen Vorgaben sowie Auflagen der Stadt Braunschweig für eine solche Nutzung an mich herangetragen.
Daher frage ich die Verwaltung:
1. Welche gesetzlichen Vorgaben sind für öffentlich zugängliche Grundstücke auch auf
Privateigentum zu beachten (Rettungswege, Lärmschutz,...)?
2. Welche Genehmigungen der Stadt sind für eine solche Nutzung einzuholen?
3. Erhebt die Stadt Braunschweig Gebühren für eine solche Nutzung?
gez.
Christian Plock
