Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-15727-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach vom 09.04.2021 (DS 21-15727) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zu dem seit 21.05.2015 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Vor den Hörsten“, WA 69, wurde 2013 ein schalltechnisches Gutachten erstellt.

 

Dessen Berechnungen der Geräuschimmissionen durch den geplanten Jugendplatz erfolgten, gemäß der fachlichen Praxis, exemplarisch unter Berücksichtigung einer typischen Bolzplatznutzung, da eine konkrete Planung der Spielbereiche standardmäßig erst nach der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung ausgearbeitet wird, um Vorschläge auch berücksichtigen zu können. Mit diesem Ansatz wurde auch die mögliche Nutzung eines Beachvolleyball- oder Basketballfeldes hinreichend berücksichtigt, da eine typische Bolzplatznutzung den Lärmpegel bestimmt und deshalb ein weiteres Beachvolleyball- oder Basketballfeld immissionsschutzrechtlich nicht relevant beiträgt.

 

Nach dem Ergebnis des damaligen Gutachtens sind bei einer täglichen Nutzung für 12 Stunden – davon bis zu vier Stunden innerhalb der Ruhezeiten - keine Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte im Bereich der am stärksten betroffenen, vorhandenen Bauflächen des östlich benachbarten Wohngebietes zu erwarten gewesen. Demnach war nur die im Bebauungsplan festgesetzte Lärmschutzwand zum Schutz der westlich der Jugendspielfläche gelegenen Wohnnutzung erforderlich. Zur weiter entfernten, östlich gelegenen Wohnnutzung hingegen war kein aktiver Schallschutz notwendig.

 

Vor diesem Hintergrund war nicht vorhersehbar, dass es zu immissionsschutzrechtlichen Problematiken kommen würde.

 

Zu Fragen 2 und 3:

 

Derzeit wird gutachterlich geprüft, inwieweit die genehmigte Planung größere schallschutzrechtliche Auswirkungen als die damals exemplarisch angenommene Nutzung erzeugen könnte und damit etwaige Umplanungen oder ggf. weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich wären. Das von den Jugendlichen gewünschte Angebot an Freizeitaktivitäten soll dabei schallschutztechnisch berücksichtigt werden. Ein abschließendes Ergebnis liegt der Verwaltung jedoch noch nicht vor, so dass insoweit derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können.

 

Bei entsprechenden Voruntersuchungen deutete sich an, dass eine an der östlichen Grenze des Jugendplatzes zu errichtende Lärmschutzwand geeignet scheint, dem geforderten und berechtigten Lärmschutz zu entsprechen.

 

Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Verwaltung das Ergebnis prüfen und zeitnah eine ggf. dadurch erforderlich werdende Umplanung nebst Zeitplan dem Stadtbezirksrat vorlegen. Es liegt insoweit auch im ausdrücklichem Interesse der Verwaltung, den Kindern- und Jugendlichen vor Ort schnellstmöglich einen attraktiven Jugendplatz zur Verfügung zu stellen, der zudem dem berechtigten Lärmschutzanspruch der Anwohnerschaft entspricht.

 

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