Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16174-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaneutrales Braunschweig 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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15.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.06.2021 (Drs. 21-16174) wird wie folgt Stellung genommen:
Vorbemerkung der Verwaltung
Die bisherigen Bundesziele im Klimaschutz (55 % Treibhausgasreduktion bis 2030) reichen zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens nicht aus. Dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht inzwischen eine Nachbesserung von der Bundesregierung eingefordert.
Im Gegensatz dazu hat die Verwaltung der Stadt Braunschweig seit Beginn der Erarbeitung des integrierten Klimaschutzkonzeptes 2.0 (IKSK 2.0) die Erfüllung vom Pariser Klimaschutzabkommen als Zielgröße kommuniziert. Gemeinsam mit dem Fachbüro e4-Consult wurde ein Klimaschutzszenario für Braunschweig entwickelt, mit dem das beschriebene Ziel erreicht werden könnte (siehe auch Drs. 19-12185). Das Szenario entspricht bereits dem nun geltenden Bundes-Zielpfad. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um annähernd 70 % (Basisjahr 1990) reduziert und eine annähernde Treibhausgasneutralität vor 2050 erreicht werden.
Zur Zielerreichung in Braunschweig muss sich die durchschnittliche jährliche Treibhausgasminderung von derzeit weniger als 1 % (1990 - 2018) auf über 4 % bis 2030 mehr als vervierfachen. Die hierfür geeigneten Maßnahmen werden im Rahmen des Klimaschutzkonzepts 2.0 aktuell erarbeitet und quantifiziert.
Welche Maßnahmen in welcher Intensität in den kommenden Jahren verwaltungsseitig unternommen werden können, hängt von den bereitgestellten Ressourcen und den Möglichkeiten der eigenen Einflussnahme ab. Das Klimaschutzkonzept 2.0 wird hierzu einige Kenngrößen enthalten und eine Orientierung erleichtern. Der Stand des Klimaschutzkonzeptes soll auf der Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 21.07.2021 vorgestellt und die weitere Vorgehensweise zum Beschluss vorgelegt werden. Für Braunschweig geeignete Maßnahmen zur Treibhausgasminderung werden im Rahmen dieser Sitzung vorgestellt und je nach Entscheidung durch die Gremien nach Beschluss des Konzeptes sukzessive in die Umsetzung gehen.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Verwaltung geht bezüglich der Treibhausgasreduzierung im Braunschweiger Wärmebedarf von vier wesentlichen Entwicklungen aus, die durch die Umsetzung des IKSK 2.0 ausgelöst bzw. begleitet werden müssen. Diese Maßnahmen liegen allerdings nur bedingt im städtischen Einflussbereich.
- Bis 2030 ist der von BS|ENERGY für 2022 angekündigte Kohleausstieg (Ersatz des Kohleanteils über 30 % durch Altholz und Erdgas im Heizkraftwerk-Mitte) der bedeutendste Schritt für die Energiewende in Braunschweig. Diese Maßnahme erbringt allein etwa 40 % der bis 2030 insgesamt über alle Sektoren im Sinne des IKSK 2.0 zu leistenden Treibhausgasminderungen.
- Der Wärmebedarf in Braunschweig kann sich durch fortschreitende Sanierungstätigkeit und Effizienzsteigerungen verringern (ca. -20 % bis 2030 und ‑50 % bis 2050). Die damit verbundene Treibhausgasminderung kann in ihrer absoluten Höhe nicht bestimmt werden, da sie auch von dem substituierten Energiemix abhängt.
- Etwa 60 % des Braunschweiger Wärmebedarfs stammen aus fossilen Quellen, im Wesentlichen aus dezentralen Erdgas- und Ölheizungen. Da deren fortlaufender Ausbau einen Systemwechsel zu erneuerbaren Energien für die lange Dauer ihrer Nutzung ausschließt, kommt es darauf an, bereits frühzeitig einen möglichst hohen Umrüstungsanteil auf erneuerbare Energien zu erreichen. Künftig rechnet die Verwaltung mit einer starken Verschiebung zur elektrischen Wärmeerzeugung (Wärmepumpe) – auch in Kombination mit Solarthermie, um fossile Heizungen sukzessive zu substituieren. Im Braunschweiger Klimaschutzszenario steigt der Anteil der Wärmepumpen im Wohngebäudebestand von heute unter 1 % bis 2030 auf über 5 % und auf 50 % in 2050 an. Hierfür sind umfassende Beratungs- und Förderangebote sowie Kapazitäten im umsetzenden Handwerk erforderlich. Der Austausch fossiler Heizsysteme kann bis 2030 etwa 3 % und bis 2050 etwa 4 % der insgesamt über alle Sektoren zu leistenden Treibhausgasminderungen erbringen.
- Die Fernwärme bleibt langfristig eine der wichtigsten Wärmequellen, wird allerdings auch nach dem Kohleausstieg noch überwiegend aus fossilem Erdgas erzeugt. Um hier zumindest mittelfristig weitere Minderungen zu erreichen, müssen bereits kurzfristig Konzepte und Projekte für eine schnellstmögliche Fernwärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien erarbeitet werden.
Zu 2:
Die Anteile der Treibhausgasemission wurde für das Jahr 2018 sowohl für Endenergieträger als auch Verbrauchssektoren erhoben und stellen sich wie folgt dar.

Nach Endenergieträgern sortiert stammen 36 % der Treibhausgasemissionen aus dem Wärmebereich (davon 20 % Erdgas, 9 % Fernwärme, 5 % Heizöl und 2 % sonstige Wärmeträger); 31 % aus fossilen Treibstoffen (davon 20 % Diesel und 11 % Benzin) und 33 % aus der Stromerzeugung.
Nach Verbrauchssektoren aufgeschlüsselt entfallen auf die privaten Haushalte und die Wirtschaftssektoren jeweils 36 % (davon Großverbraucher 30 % und Gewerbe, Handel und Dienstleistungen 6 %) sowie auf den Verkehr 28 %. Die kommunalen Liegenschaften sind mit rund 2 % im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen enthalten.
In allen Verbrauchssektoren müssen sich bis 2030 deutliche Reduktionen der Treibhausgase ergeben. Basierend auf dem Klimaschutzszenario des Fachbüros e4-Consult geht die Verwaltung davon aus, dass sich etwa 40 % der zur Zielerreichung notwendigen Treibhausgasminderung bis 2030 aus den unter 1. beschriebenen Entwicklungen im Wärmebereich ergeben könnten. Des Weiteren folgen etwa 26 % Treibhausgasminderung aus dem Ausbau regenerativer Energien (insbesondere PV), 17 % aus dem Verkehrsbereich (insbesondere aus der Reduzierung des fossilen MIV) und 11 % aus dem Gebäudebereich (dezentrale erneuerbare Wärmeversorgung und Sanierungstätigkeit).
Zu 3:
Im Rahmen der Erarbeitung des Klimaschutzkonzepts wurden über 40 Maßnahmen gemeinsam durch lokale Fachkenntnisse der Expert*innen aus Vereinen/Verbänden, Unternehmen, Politik und Verwaltung sowie den wissenschaftlichen Kenntnisstand der Fachbüros entwickelt. Diese Maßnahmen erstrecken sich über die sechs Handlungsfelder „Politik und Verwaltung“, „Gebäude, Wohnen und Stadtplanung“, „Energieversorgung“, „Mobilität und Verkehr“, „Wirtschaft und Wissenschaft“ sowie „Klimafreundlicher Alltag“. Die einzelnen Maßnahmen werden in der Sondersitzung am 21.7.2021 ausführlich erläutert.
