Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14607-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26.11.2020 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Stadtbezirksrat beantragt, Ortschilder zu ergänzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ortstafeln sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

 

Die Ortstafel Rückseite (Verkehrszeichen 311) nennt auf der unteren Hälfte den Namen des Stadtteils, der verlassen wird. Die obere Hälfte dieses Verkehrszeichens nennt den Namen des nächsten Stadtteils. Unter dem Namen des nächsten Stadtteils ist die Entfernung in ganzen Kilometern anzugeben.

 

Andere als die in den Verwaltungsvorschriften erwähnten Angaben sind auf Ortstafeln unzulässig. Deshalb wird innerhalb der Stadt Braunschweig auf Stadtteile und nicht auf z. B. Gewerbegebiete oder auf einzelne Siedlungen (wie die Bastholzsiedlung) hingewiesen.

 

Auf das Gewerbegebiet Kralenriede Ost wird auf der Forststraße für beide Fahrtrichtungen mittels Hinweisbeschilderung hingewiesen.

Eine Überprüfung ergab, dass Ortstafeln für den Stadtteil Kralenriede an drei Standorten ergänzt werden müssen.

 

Die östlich der Forststraße gelegenen Bebauungen sind von den Straßen In den Waashainen, Im Bastholz sowie dem östlichen Steinriedendamm erschlossen. Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind hier Ortstafeln zu platzieren.

 

Die Anregung des Stadtbezirksrats wird aufgegriffen und es wird je eine Ortstafel auf der Vorderseite mit der Aufschrift „Kralenriede Stadt Braunschweig“ an den Einmündungen der Straßen In den Waashainen, Im Bastholz sowie des östlichen Steinriedendamm aufgestellt.

 

In diesem Zusammenhang wird auch die Ortstafel-ckseite, in Höhe des Kreisels aus Bienrode kommend, verändert. Dort wird auf der oberen Hälfte der Ortstafel künftig auf Kralenriede als nächsten Stadtteil verwiesen.

Aus Fahrtrichtung Querum kommend, wird auf Höhe des Bussardweges auf der dortigen Ortstafel-ckseite bereits auf Kralenriede als nächsten Stadtteil hingewiesen, so dass dieses Verkehrszeichen nicht geändert werden muss.


 

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