Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14265-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Protokollnotiz zur Stellungnahme 20-14265-01 in der Stadtbezirksratssitzung des Stadtbezirks 332 Schunteraue vom 26.11.2020:

 

Herr Prof. Dr. Dr. Büchs fragt, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sieht, den Charakter der Außerörtlichkeit zu verändern? Ist das Ortsschild an einer anderen Stelle möglich?

 

Hierzu teilt die Verwaltung das Folgende mit:

 

Nein. Der Standort einer Ortstafel wird durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften bestimmt. Wie die Verwaltung mit DS 20-14607-01 mitgeteilt hat, ist dieser ohne Rücksicht auf Gemeindegrenzen und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

 

r die östlich der Forststraße gelegene Bebauung werden an den Einmündungen In den Waashainen, Im Bastholz sowie den östlichen Steinriedendamm Ortstafeln ergänzt.

 

Die übrigen im Bereich der Forststraße vorhandenen Ortstafeln sind nach den Vorgaben der StVO korrekt platziert.


 

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