Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-15957
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Ganz- und Teilzeitbetreuung von Schulkindern in Kinder- und Teenyklubs (KTK) der Träger der freien Jugendhilfe in 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Für die Weiterführung von Ganz- und Teilzeitbetreuungsplätzen für Schulkinder in Kinder- und Teenyklubs werden folgenden Trägern im Rahmen der institutionellen Förderung als Fehlbedarfsfinanzierung vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2021 die nachfolgend aufgeführten Finanzmittel einschließlich einer Vertretungsausfallpauschale für das Haushaltsjahr 2021 bewilligt:
1 Kinder- und Teenyklub „Kinderhaus Brunsviga“ 218.080,00 €
2 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V. 165.890,00 €
„Kinder- und Teenyklub Wenden“
3 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Braunschweig e. V. 100.670,00 €
„Kinder- und Teenyklub Broitzemer Straße“
484.640,00 €
Die Gewährung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat am 7. März 1991 zur Ergänzung der jugendhilflichen und jugendschulischen Betreuungsangebote für Schulkinder im östlichen Ringgebiet die Maßnahme „Kinder- und Teenyklub-Arbeit“ in den Räumen des Gemeinschaftshauses Brunsviga beschlossen. In seiner Sitzung am 14. Juni 1995 stimmte der Jugendhilfeausschuss der Umwandlung der bisherigen „Ganztags- und Teilzeitbetreuung Wenden“ in einen Kinder- und Teenyklub zu Beginn des Schuljahres 1995/1996 zu. Die Zustimmung zur Erweiterung des Angebotes im offenen Kindertreff Broitzemer Straße entsprechend der Konzeption eines Kinder- und Teenyklubs erfolgte am 15. Mai 1997.
Angaben zu den Tätigkeitsbereichen der Kinder- und Teenyklubs, zu ihrer Finanzierung sowie der Höhe des Zuwendungsantrages und des Verwaltungsvorschlages können den Anlagen 1 bis 3 entnommen werden.
Da das auf den Zuschuss anzurechnende Entgeltaufkommen und der Landeszuschuss gemäß § 16 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) erst nach Ablauf des Kalenderjahres feststehen, erfolgt die endgültige Zuschussberechnung im Rahmen des Verwendungsnachweises im Folgejahr.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 485.000,00 € sind im Teilergebnishaushalt 2021 des Fachbereiches 51 vorgesehen.
Sollten sich die tatsächlichen Zuschussbedarfe der Einrichtungen verändern (z. B. durch erforderliche personelle Veränderungen, Tarifabschlüsse, etc.), können abweichend vom Beschlussvorschlag veränderte Beträge im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel gewährt werden.
Bisher wurden bei der Festsetzung der finanziellen Förderung der KTKs analog zu der Förderung der Schulkindbetreuungseinrichtungen pauschal 50 % der maximalen Elternentgelte berücksichtigt. Diese Verfahrensweise hat sich als nicht passgenau erwiesen. Im Rahmen der Abrechnung der Verwendungsnachweise kam es vermehrt zu hohen Nachzahlungen und Rückforderungen. Um dies zu verhindern und vor dem Hintergrund der Erhöhung der Elternentgelte in 2020, sollten bei der Berechnung der Fördersumme ab 2021 die tatsächlichen Einnahmen des letzten bzw. vorletzten Verwendungsnachweises prozentual (auf volle 10er gerundet) als Berechnungsgrundlage verwendet werden.
Da aufgrund der Corona-Pandemie auch in 2021 ein regulärer Betrieb nicht möglich ist und die Elternentgelte nicht in der zu erwartenden Höhe eingenommen werden können, sind die tatsächlichen Einnahmen aus 2019 keine angemessene Grundlage für die Berechnung der Förderung. Um hohe Nachzahlungen und fehlende finanzielle Mittel zu verhindern, werden deshalb in 2021 weiterhin 50 % der maximalen Elternentgelte berücksichtigt. Weitere Angaben zur Berechnung können der jeweiligen Anlage entnommen werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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93,2 kB
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