Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-15103-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreiheit im Baugebiet HDL
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
29.06.2021
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 213 vom 12.01.2021 (DS 21-15103) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die Barrierefreiheit für die beiden Bereiche herzustellen?
Der angesprochene Weg westlich des Lärmschutzwalls erschließt den dortigen Grünzug an dem Wall mit seinen verschiedenen Spiel- und Aufenthaltsbereichen. Einen offiziellen Weg auf der Krone des Walls wird es nicht geben. Was sich derzeit dort als Weg darstellt, ist geschaffen worden, um mit Unterhaltungsfahrzeugen im Rahmen der Herstellung die Pflanzungen zu wässern.
Der Weg nördlich der Bebauung der Frida-Kahlo-Straße dient im Wesentlichen der Zuwegung zur Unterhaltung des Regenrückhaltebeckens. Eine barrierefreie Zuwegung der Grünflächen im Osten des Baugebietes ist 30 m weiter südlich über Rampen an der Frida-Kahlo-Straße gegeben.
Somit werden insgesamt drei barrierefreie Zuwegungen aus dem Baugebiet in den Grünzug nach Ausbau der Erschließungsstraßen angeboten, wodurch sich auch verschiedene Rundwegemöglichkeiten ergeben.
Zu Frage 2: Sind dazu bereits Aktivitäten geplant?
Die barrierefreie Erschließung des Grünzugs wird im Zuge des Ausbaus der Frida-Kahlo-Straße und der Gerta-Overbeck-Straße erfolgen.
Zu Frage 3: Wann ist mit dem Endausbau der Wallanlagen zu rechnen, der dann auch barrierefrei ausgeführt ist?
Die Wege innerhalb der Grünfläche sind bereits hergestellt. Der Vorhabenträger hat noch eine Querung des Walls in Richtung des Gewerbegebietes “Rautheim-Nord” zu erstellen. Dies ist ein zusätzliches Angebot und unterliegt keinem Rechtserfordernis, zumal das Umgehen bzw. Umfahren des Walls auf vorhandenen barrierefreien Wegen möglich ist. Der aufrechtzuerhaltende Lärmschutz würde bei einer barrierefreien Querung zu einem sehr aufwendigen und kostspieligen Bauwerk führen, so dass an dieser Stelle auch aufgrund der untergeordneten Bedeutung und der vorhandenen Alternative auf eine barrierefreie Querung verzichtet wird.
