Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16272

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Braunschweiger-Tanz-Sport-Club e. V. wird unter dem Vorbehalt der Freigabe des städtischen Haushalts für das Jahr 2021 für den Sportbetrieb (Landesleistungszentrum Tanzen) ein Zuschuss von 25.000,00 € gewährt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig auf Antrag Zuwendungen gewähren.

 

Der Braunschweiger-Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2021 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in Braunschweig, Böcklerstraße 219 in Höhe von 25.000,00 €.

 

Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Kostenanteil in Höhe von 71.225,00 € aus.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSC eine städtische Zuwendung für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2021 in Höhe von 25.000,00 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren. 

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