Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16272
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes / Landesleistungszentrum Tanzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0670 Sportreferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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22.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig auf Antrag Zuwendungen gewähren.
Der Braunschweiger-Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) beantragt für das Jahr 2021 einen städtischen Zuschuss für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in Braunschweig, Böcklerstraße 219 in Höhe von 25.000,00 €.
Gemäß vorliegendem Kosten- und Finanzierungsplan geht der BTSC von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Kostenanteil in Höhe von 71.225,00 € aus.
Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSC eine städtische Zuwendung für den Betrieb des Landesleistungszentrums im Jahr 2021 in Höhe von 25.000,00 € als Festbetragsfinanzierung zu gewähren.
