Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Planung (entsprechend der Anlage) und der Umsetzung einer Querungshilfe in der Schmalbachstraße wird zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der geplanten Umgestaltung der Schmalbachstraße um eine Planung mit überbezirklicher Bedeutung, für die der Planungs- und

Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

Sachstand

Bereits mit DS 21-15258 wurde die Umgestaltung der Schmalbachstraße im Bereich von VW Financial Services (VW FS) im Grundsatz beschlossen.

So konnte in den vergangenen Wochen eine Querungshilfe (s. Anlage) ausgeplant werden.

 

Der Campus der VW FS erhält durch den Neubau mehrerer Gebäude an der Schmalbachstraße ein neues Erscheinungsbild. In diesem Gesamtkontext werden auch die Außenbereiche der Grundstücke umgestaltet, aufgewertet und öffentlich zugänglich gemacht. Eine Steigerung der Aufenthaltsqualitäten in diesen Bereichen wird durch Begrünungen und ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Campusgelände sowie die Anlage einer Magistrale geschaffen, eine städtebaulich attraktiv gestaltete Fußwegachse in Nord-Süd-Richtung, die die zentrale Erschließung aller Gebäude der VW FS bilden wird.

Diese Achse liegt auf Privatgrund, wird aber öffentlich zugänglich sein.

Fuß- und Radwegeverbindungen erschließen künftig das gesamte Quartier, welches derzeit vorrangig von Autoverkehr geprägt ist. Die damit einhergehende Steigerung des Fuß- und Radverkehrs auf dieser neuen Nord-Süd-Achse erfordert eine sichere Querungsmöglichkeit im Bereich der Schmalbachstraße, von der rger, Mitarbeiter und Besucher profitieren werden. Die Verkehrssicherheit liegt hier im gemeinsamen Interesse der Stadt Braunschweig und der VW FS.

 

Bei der Ausplanung der Querungshilfe fand u.a. die Rückstausituation in diesen Bereich eine besondere Berücksichtigung. Da in beiden Fahrtrichtungen die Fahrstreifen reduziert werden sollen, wurde durch ein Verkehrsgutachten nachgewiesen, dass der Knotenpunkt mit der Gifhorner Straße nicht überstaut wird. Eine Anpassung der LSA-Schaltung wäre möglich, ist derzeit jedoch nicht notwendig. Zudem würde eine Begünstigung der Verkehrsströme auf der Schmalbachstraße zulasten der Leistungsfähigkeit in der Hauptrichtung (einschließlich Stadtbahn) gehen.

Allgemein wird sich die Rückstausituation in den Spitzenzeiten im Vergleich zum Ist-Zustand nicht nennenswert verändern. Eine auch zu den Spitzenzeiten ungehinderte Ausfahrt aus dem südlich der Schmalbachstraße gelegenen Parkflächen kann über entsprechende Markierung gewährleistet werden.

 

Die Querungsinsel ist so konzipiert, dass sie für Schwertransporte überfahrbar ausgebildet wird. Auch Einsatzfahrzeuge können die erforderlichen Fahrbeziehungen weiterhin erreichen.

 

Finanzierung

An der Maßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 300.000 € (Bau, Planung, Verkehrssicherung, Grunderwerb etc.) wird sich die Stadt mit Kosten in Höhe von 100.000 € beteiligen (4S.660020, Globalumbauten Straße; Haushaltsreste 2020).

 

Umsetzung

Eine Umsetzung der Maßnahme durch VW FS ist noch in 2021 geplant.

 

Grunderwerb

Die Stadt wird die für die Herstellung der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlichen Flächen von VW FS erwerben und öffentlich widmen.

 

Über die Maßnahme und die Finanzierung wird zwischen der Stadt und VW FS ein Vertrag geschlossen.

 


 

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Anlagen

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