Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16191-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung und Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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16.06.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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13.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Antrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2021 [21-16191] wird wie folgt Stellung genommen:
Bereits seit der Veröffentlichung des Feuerwehrbedarfsplans im Jahr 2017 und Beschlussfassungen zu den Umsetzungen hat die Verwaltung zugesagt, jährlich über den aktuellen Stand der Umsetzungen zu berichten, und angekündigt, dass der Feuerwehrbedarfsplan fortgeschrieben werden wird.
Der diesjährige Sachstandsbericht zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan verzögert sich derzeit auf Grund der Prioritätensetzung innerhalb des Fachbereichs Feuerwehr (siehe auch Mitteilungen 21-15674 und 21-15971) wegen der Pandemiebekämpfung und soll nach den Sommerferien vorgelegt werden.
Ein Feuerwehrbedarfsplan (in anderen Bundesländern auch Brandschutzbedarfsplan) ist in der DIN 14011 definiert als „Plan der zuständigen Behörden zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den Abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebietes“. Das Land Niedersachsen hat im Juni 2020 Hinweise zur Durchführung der Brandschutzbedarfsplanung veröffentlicht; in diesen wird eine regelmäßige Fortschreibung gefordert.
In § 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist z. B. festgeschrieben, dass der Brandschutzbedarfsplan alle fünf Jahre fortzuschreiben ist. Diese 5-Jahresfrist für die Überarbeitung wird auch von der Verwaltung als sinnvoll und angemessen gesehen.
In der Mitteilung 20-12453 hatte die Verwaltung bereits angekündigt, die Fortschreibung im Jahr 2021 mit externer Unterstützung zu beginnen, so dass die Fortschreibung im Jahr 2022 abgeschlossen werden kann. Die Ausschreibung des Gutachtens soll aktuell nach Haushaltsfreigabe erfolgen.
Ziele der Fortschreibung sind, die Gefährdungs- und Risikoanalyse (bezogen auf das Stadtgebiet) sowie den Ist-Zustand der Feuerwehr (u. a. Auswertung der Einsätze, personelle Situation BF und FF) fortzuschreiben und die auf Basis des Gutachtens 2017 getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und ggf. neue Handlungsempfehlungen abzugeben. Im Rahmen der Fortschreibung soll es keine Organisationsuntersuchung und keine grundsätzliche taktische Neubewertung geben.
Die Verwaltung hält es weiterhin für notwendig, den Feuerwehrbedarfsplan fünf Jahre nach der Fortschreibung (also im Jahr 2027) und damit 10 Jahre nach der Veröffentlichung grundlegend neu zu erstellen, um den Veränderungen der Stadt, des gesellschaftlichen Lebens und der Technik Rechnung zu tragen. Zu diesem Zeitpunkt soll dann auch geprüft werden, ob eine neue Organisationsuntersuchung für den Fachbereich Feuerwehr ebenfalls sinnvoll ist, um auch die Aufbauorganisation der Berufsfeuerwehr auf die dann aktuellen Anforderungen anzupassen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen die Weiterentwicklung des Fachbereichs und die Anpassung der Strukturen auf Basis der Erkenntnisse aus dem Gutachten von 2017 und den im Fachbereich vorhandenen Expertisen. Dies betrifft derzeit insbesondere die Bereiche Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst sowie Aus- und Fortbildung.
Aus Sicht der Verwaltung ist daher eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag zum jetzigen Zeitpunkt entbehrlich.
