Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16233-01
Grunddaten
- Betreff:
-
In Braunschweig fehlen Plätze in Frauenhäusern und Appartements für wohnungslose Frauen und Familien: Leerstehendes Kreiswehrersatzamt-Gebäude kommunalisieren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt jedwede Bemühungen und Denkanstöße, die Menschen in Not unterstützen sollen.
Über eine mögliche „Nachnutzung“ des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes wurde in der Vergangenheit innerhalb der Verwaltung bereits nachgedacht.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Fragen von Herrn Mirko Hanker (AfD Fraktion) vom 07.06.2021 (DS 21-16233) wie folgt:
Zu Frage 1:
Das ehemalige Kreiswehrsatzamt war ursprünglich Bestandteil des Gebäudeensembles „Mölderskaserne“, zu dem auch die IGS Franzsches Feld gehört, welche in den letzten Jahren durch den Fachbereich Gebäudemanagement aufwändig saniert wurde.
Die hohen Anforderungen an den Brandschutz und auch den Denkmalschutz, sowie der Sanierungsbedarf an den abgängigen Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationen schlugen sich sehr deutlich in den hohen Sanierungskosten nieder.
Bei der in der Anfrage dargestellten Nutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes als Unterkunft müssen die als Büros konzipierten Räume komplett umstrukturiert werden, was Eingriffe in die Statik und die Anlagentechnik bedeutet. Die einzelnen Wohneinheiten müssen mit sanitären Anlagen ausgestattet werden, die Heizungsanlage erneuert und das Strom- und Datennetz auf die heutigen Anforderungen angepasst und erweitert werden. Frühere Abstimmungen mit der Denkmalpflege bezüglich einer angedachten Nutzung als Flüchtlingswohnheim erwiesen sich als schwierig so, dass man sich nur auf eine temporäre Umnutzung mit minimalsten Eingriffen in den Bestand einigen konnte.
Das Gebäude hat in den bewohnbaren Etagen vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss eine nutzbare Fläche von ca. 7.500 m², zusätzlich einen Keller und ein Dachgeschoss. Aufgrund dieser großen Fläche und den vielen Variablen kann in der Kürze der Zeit keine belastbare Aussage zu Kosten getroffen werden.
Die Verwaltung empfiehlt aus o. g. Gründen, das Gebäude für die in der Anfrage dargestellte Nutzung als Unterkunft nicht weiter in Betracht zu ziehen.
Zu Frage 2 und 3:
Des Weiteren liegt der Verwaltung eine Stellungnahme von Seiten des Frauenhauses vor. Danach begrüßt das Frauenhaus, dass die Inhalte und Forderungen der Istanbul Konvention in Braunschweig Thema im Sozialausschuss der Stadt Braunschweig sind. Eine Erhöhung der Plätze auf 25 wird vom Frauenhaus generell begrüßt, wenn die Finanzierung der Sach- und Personalkosten unabhängig von der Belegungszahl im Frauenhaus gesichert wäre. Aktuell gebe die rechtliche Lage das allerdings nicht her.
Es wird sich von Seiten des Frauenhauses jedoch dagegen ausgesprochen, dass Frauen und Kinder die von häuslicher Gewalt betroffen sind, gemeinsam mit wohnungslosen Frauen im selben Gebäude untergebracht werden. Es handelt sich um unterschiedliche Zielgruppen mit absolut unterschiedlichen Handlungsbedarfen, die sich zum Teil ausschließen. Eine gemeinsame Unterbringung würde gegen das Schutzkonzept des Frauenhauses verstoßen. Die Frauen im Frauenhaus benötigen einen sehr hohen Schutz und eine absolute Anonymität für ihren Aufenthalt im Frauenhaus.
Es wurden im Zuge der Corona-Krise im April 2020 vier weitere Frauenhausplätze für Frauen und ihre Kinder in einer Außenstelle seitens der Stadt Braunschweig geschaffen, so dass das Frauenhaus nun insgesamt 16 Plätze für Frauen und ca. 34 Plätze für deren Kinder vorhalten kann. Auch wenn das Frauenhaus Frauen abweisen muss, sind das nicht immer Gründe, die mit einer vollen Belegung zu tun haben. Aktuell steht der Träger des Frauenhauses mit einem Wohnungsunternehmen in Kontakt, um eine Außenwohnung mit einen niedrigeren Schutzkonzept anzumieten. Der Abschluss des Mietvertrages steht kurz bevor.
Für die Unterbringung von wohnungslosen Frauen und Familien mit Kinder ist in Braunschweig auskömmlich gesorgt. Aufgrund eines Ratsbeschlusses ist die Verwaltung grundsätzlich gehalten wohnungslose Menschen dezentral unterzubringen. Eine zentrale Unterbringung in der vorgeschlagenen Liegenschaft würde diesem Auftrag zuwiderhandeln. Des Weiteren bestünde die Gefahr, dass die dort wohnhaften Frauen und Kinder stigmatisiert werden, wenn ihre Anschrift bekannt würde.
Nach Auffassung der Verwaltung ist die Liegenschaft für eine Nutzung als reines Frauenhaus, auch unter Berücksichtigung der sogenannten Istanbul Konvention und auch für eine ausschließliche Unterbringung von wohnungslosen Frauen und Familien mit Kindern unangemessen groß, ungeeignet und voraussichtlich mit einem extrem hohen unwirtschaftlichen Herstellungsaufwand verbunden.
