Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-16331
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenbescheid der Feuerwehr für einen Einsatz auf dem Obsthof Rieß
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Obsthof Rieß ist ein ausgewählter Stützpunktpartner der Feuerwehr, ausgezeichnet vom Land Niedersachsen. Darüber hinaus stellt das Unternehmen Rieß sein Grundstück nebst Halle und Toiletteneinrichtung für regelmäßige Übungen zur Verfügung. Die dafür jeweils notwendigen Umräumarbeiten werden durchgängig von Herrn Rieß getragen. Von Seiten der Feuerwehr gab es hierfür nie eine finanzielle Zuwendung oder einen offiziellen Dank durch die Feuerwehr-Verwaltung.
Am 7. Februar 2021 befand sich Herr Rieß mit Mitarbeitern in seinen Gewächshäusern, um diese von der Schneelast zu befreien. Ein zufällig anwesender Feuerwehrkamerad bot vor Ort die private Hilfe einiger Geitelder Kameraden an. Offenbar kam dann seitens der Feuerwehr der spontane Gedanke auf, für die Arbeiten einen „offiziellen Alarm“ auszulösen, nicht wissend, welche Konsequenzen sich für Herrn Rieß daraus ergeben würden.
Obwohl ein offizieller Einsatz von Herrn Rieß nicht befürwortet bzw. beauftragt wurde, wurde der „offizielle Alarm“ ausgelöst, in dessen Folge der Gebührenbescheid in Höhe von rund 1.800 € an den Obsthof erlassen wurde.
Der gegen diesen Gebührenbescheid eingelegte Widerspruch von Herrn Rieß, in dem er erklärte, dass er davon ausgegangen sei, bei der Aktion eine private, kameradschaftliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben, wurde von der Stadt Braunschweig abgelehnt.
Der Stadtbezirksrat schließt sich den von Herrn Ries vorgetragenen Argumenten an und bittet die Verwaltung, eine Rücknahme des Gebührenbescheides unter Würdigung der geschilderten Aspekte nochmals zu prüfen. Mit der Rücknahme des Gebührenbescheids soll auch eine Wertschätzung der permanenten freiwilligen Leistungen von Herrn Rieß für die Feuerwehr zum Tragen kommen.
gez.
Carsten Höttcher
Fraktionsvorsitzender
