Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16025-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Raumprogramm für den Neubau der Vier-Fach-Sporthalle für die 6. IGS am Standort der heutigen Tunica-Sporthalle wurde vom Rat der Stadt bereits im Juli 2020 beschlossen. Die Verwaltung hat auf Basis dieses Raumprogramms die Detailplanung ebenfalls bereits vorangetrieben und befindet sich in der Vorplanungsphase. Das Thema der Berücksichtigung von spezifischen leichtathletischen Elementen beim Sporthallenneubau hat die Verwaltung bei der Raumplanung der aktuell in Planung befindlichen Schulsporthallen individuell diskutiert. Die Verwaltung hat hierbei insbesondere auch geprüft, ob die Sporthalle der 6.IGS mit Kurzlaufbahn und Schnitzelgrube ausgestattet werden kann.

 

Das zur Verfügung stehende Gesamtareal für die Errichtung der 6. IGS incl. schulischer Bedarfsdeckung an Sporthallenfläche erlaubt zum erarbeiteten und beschlossenen Raumprogramm keine zusätzliche bauliche Erweiterung des Sporthallengebäudes. Dies wäre bei Realisierung einer Schnitzelgrube und einer Kurzlaufbahn aber zwingend erforderlich, da z. B. eine verschließbare oder abdeckbare Schnitzelgrube im Bereich des „regulären“, normgerechten und multifunktional nutzbaren Sportbodenaufbaus nicht zu realisieren ist.

 

Die Projektgruppe „Raumprogramme Schulbau“ hat bereits im Vorfeld des Schreibens vom NLV im Rahmen ihrer Tätigkeit bei den aktuellen drei Schulsporthallenprojekten

 

- 6. IGS auf dem Areal der Tunica-Sporthalle (Vier-Fach-Sporthalle)

- Neubau Grundschule Wedderkopsweg  (Zwei-Fach-Sporthalle)

- Neubau Sporthalle Grundschule Melverode (Zwei-Fach-Sporthalle)

 

die Berücksichtigung von leichtathletischen Elementen diskutiert mit dem Ergebnis, dassr die bereits beschlossenen Vorhaben diese zusätzlichen Bedarfe nicht integriert werden können, da diese eine Ausweitung des Raumprogramms zur Folge hätten. Um den Projektablauf nicht zu gefährden, sollte mit den vorhandenen Raumprogrammbeschlüssen weitergearbeitet werden.

 

Die im Schreiben des NLV skizzierten leichtathletischen Elemente wie Indoor-Laufbahn bzw. Laufschlauch, Schnitzelgrube, Stabhochsprung für leistungsorientierte Trainingszwecke sollen bei künftig zu erarbeitenden Raumprogrammen für Sporthallenprojekte in den Fokus genommen werden.

 

Dieser Planungshorizont wurde von der Sportfachverwaltung auch mit dem NLV-Kreis Braunschweig - auf Basis seines Schreibens erörtert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine vom Sporthallenbau losgelöste alternative Planungsvariante eines separaten Laufschlauchs incl. Schnitzelgrube am leichtathletischen „Stammsitz“ des NLV, der Bezirkssportanlage Rüningen erörtert. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Bündelung von leichtathletischen Indoor- und Outdoor Trainingsmöglichkeiten auf der Bezirkssportanlage Rüningen realisierbar ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.

 

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