Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen."

 


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen.

 

Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.


 

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