Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16319
Grunddaten
- Betreff:
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Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH Jahresabschluss 2020 - Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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01.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Begründung des Beschlussvorschlages wird auf die Unterlagen zum Jahresabschluss 2020 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH verwiesen.
Die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung obliegt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH der Gesellschafterversammlung. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
