Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16228-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusiver Arbeitsmarkt statt Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen - als Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen.
Ein Budget für Arbeit kann man erhalten, wenn auch ein Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich (§ 58 SGB IX) von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX besteht. Weiterhin bedarf es eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber mit tariflicher oder üblicher Entlohnung.
Das Budget für Arbeit besteht zum einen aus einer Geldleistung an den Arbeitgeber, dem sog. Lohnkostenzuschuss. Dieser kann bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts betragen, höchstens jedoch 1.316,00 € (= 40 % der monatlichen Bezugsgröße). Je nach Bundesland kann dieser Betrag jedoch höher ausfallen, da durch Landesrecht der Höchstsatz nach oben verändert werden kann. Zum anderen erhalten die Arbeitnehmer eine Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz (bis 500,00 € / mtl.) wie sie für die jeweiligen Behinderungen erforderlich sind, z.B. eine persönliche Assistenz. Fahrtkosten werden durch das Budget für Arbeit nicht übernommen (Eigenanteil 80,00 €).
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage der P²-Fraktion [21-16228] vom 05.06.2021 wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig war seit dem 1. Januar 2008 Modellkommune in Niedersachsen.
Ein erstes Budget für Arbeit gab es in Braunschweig ab 1. Nov. 2008.
Insgesamt sind seitdem 17 Budgets (davon 12 laufend, 3 behinderungsbedingte Abbrüche mit Rückkehr in WfbM, 1 x Weiterbeschäftigung ohne zusätzliches Budget für Arbeit, 1 x zzt. Mutterschutz) bewilligt worden.
Die Weiterentwicklung des Budgets für Arbeit in Niedersachsen auf die Systematik des SGB IX erfolgte im Vorgriff auf das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01. Juli 2017. Seit 1. Januar 2018 sind 5 Fälle hinzugekommen (davon 4 laufend und 1 behinderungsbedingter Abbruch mit Rückkehr in WfbM)
Zu Frage 2:
Nach hiesiger Kenntnis gibt es aktuell einen Inklusionsbetrieb in Braunschweig:
BrauSer Braunschweiger Service gGmbH
Fabrikstraße 1F, 38122 Braunschweig
Hausmeisterservice, Gebäudereinigung
Inklusionsunternehmen Clemens Schnell
Zu Frage 3:
Bei der Stadtverwaltung Braunschweig gibt es nach derzeitigem Stand zwei Fälle, die über das Budget für Arbeit mitfinanziert wurden. Budgets für Arbeit bei den städtischen Gesellschaften sind nicht bekannt.
Eine Erhöhung inklusiver Beschäftigungsangebote kann nach hiesiger Einschätzung bewirkt werden insbesondere durch Veränderung der Haltung von Betrieben und Unternehmen. Die Einrichtung inklusiver Arbeitsplätze und die Einbindung in Arbeitsabläufe ist für die Betriebe mit erhöhtem Aufwand verbunden. Betriebe müssen daher eine positive Grundeinstellung und eine Bereitschaft bekommen, diesen Aufwand zu betreiben.
