Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 21-15801-01
Grunddaten
- Betreff:
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Änderungsantrag: Umbenennung Straße Bienroder Weg 54 in Wilhelm-Klauditz-Straße Zum Bauvorhaben Neubauten und Straßensanierung, Fraunhofer Gesellschaft e,V. WKI , Bienroder Weg 54
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Prof. Dr. Dr. Büchs/B90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 332
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 332 Schunteraue
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Entscheidung
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08.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Da die zu bebauenden Flächen sich im Besitz der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz befinden und ein weiterer Anlieger das Studentenwerk Ost Niedersachsen dort ansässig ist, sollte die Stadtverwaltung mit den Beteiligten und dem Stadtbezirksrat Schunteraue über eine Namensänderung das Gespräch suchen.
Gleichzeitig bitten wir um ausführliche Unterrichtung über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens durch Einladung von VertreterInnen aus der Bau- und Umweltverwaltung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fraunhofer Gesellschaft e. V. (WKI) wird demnächst am Standort Braunschweig Kralenriede ca. 30. Millionen Euro in Ersatz- und Erweiterungsbauten investieren. Außerdem soll bei der Straßensanierung, die zum Institut führt, ein öffentlicher Bürgersteig gebaut werden, der derzeit nicht vorhanden ist. Bei der ca. 350 mtr. langen Zuwegung am Bienroder Weg 54 kommt es häufig zu Irritationen, da die Hauptstraße ebenfalls Bienroder Weg heißt. Der Bienroder Weg beginnt an der Wodanstraße und endet am Steinriedendamm. Ich schlage deshalb vor, dass man das 350mtr lange Straßenstück zum Fraunhofer Institut nach dem Gründer, in Wilhelm-Klauditz-Straße umbenennt.
Aufgrund der Gesamtsituation des o.g. Bauvorhabens (Waldumwandlung, Umwandlung von Gärten in Parkplätze, notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes, überproportionale Ausmaße der geplanten Hallenbauwerke im Vergleich zur bisherigen Bebauung und das sehr nahe Heranrücken an Wohngebäude) sowie angesichts der völlig ungeklärten Situation bzgl. Lärm- und Schadstoffemissionen (aus den Hallen) und -immissionen in die benachbarten Wohngebäude und deren als Gärten genutzten Grünflächen (nicht nur aus den Hallen, sondern auch vom neuen Parkplatz herrührend), erscheint eine Durchführung des Bauvorhabens nach §34 BauG dort sehr fraglich.
Insofern wird vor allem um Auskunft darüber gebeten, inwiefern es möglich ist, das vorgesehene Bauprojekt in ein planungs- und oder baurechtliches Verfahren zu überführen, sodass sowohl den politischen Gremien und den betroffenen Nachbarn bzw. den BürgerInnen mehr Mitspracherecht eingeräumt wird als auch umfassendere Prüfungen aller relevanter Umweltbelange (z. B. Umweltbericht) ermöglicht werden, wie z.B. bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder bei einer rechtlich durchaus möglichen Übernahme der Regelungen benachbarter Bebauungspläne.
Gez. Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs
