Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16324
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlegung Grillplatz Ölper
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 331 Nordstadt
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Anhörung
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22.06.2021
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Entscheidung
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23.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Verlegung des Grillplatzes vom derzeitigen Standort am nordöstlichen Ufer auf eine Freifläche am südöstlichen Ufer gemäß dem als Anlage beigefügten Plan sowie der Entfernung der seit Jahrzehnten bestehenden kreisförmigen Natursteinpflasterfläche inklusive der Sitzgelegenheiten wird zugestimmt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Bei der Verlagerung des Grillplatzes in der überbezirkliche Grünanlage Ölper See handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese ist nach § 6 der Hauptsatzung auf den Grünflächenausschuss übertragen worden.
Mit Beschluss des Stadtbezirksrates 331 vom 10.09.2020– Nordstadt wurde die Verwaltung aufgefordert, den Grillplatz am Ölper See, der Ende 2016 bzw. Anfang 2017 auf einer seit Jahrzehnten bestehenden gepflasterten Fläche in der Verlängerung der Straße Heimgarten angelegt wurde, zu verlegen.
Mit Schreiben vom 12. November 2019 hatten sich Anwohner*innen unter der Firmierung „Interessengemeinschaft Anwohner Ölpersee“ an die Politik gewandt und den Rückbau des Grillplatzes beantragt.
Diesem Schreiben ist auch eine Chronologie der Entstehung des Grillplatzes und der daraus resultierenden Probleme beigefügt. Weiterhin ist diesem Schreiben zu entnehmen, dass die Anwohner*innen bereits seit kurz nach der Fertigstellung im Frühsommer 2017 sich über das Verhalten bestimmter Besuchergruppen zu bestimmten Zeiten beklagten.
Im Fortgang der Beschwerden aus dem Jahr 2017 fand Ende Mai 2018 ein gemeinsamer Ortstermin unter Teilnahme von Vertretern der Verwaltung (FB 32 und FB 67) sowie Anwohner*innen statt, um das Müll- und Lärmproblem im Zusammenhang mit dem Grillplatz zu erörtern. Seitens der Verwaltung gab eine Zusage, den Platz durch den Zentralen Ordnungsdienst engmaschiger zu kontrollieren, sowie die angesprochene Müllproblematik im Auge zu behalten und ggf. die Reinigungsintervalle zu erhöhen.
Ein weiterer Ortstermin folgte 29.08.2019. Im Nachgang dieses Termins ließ die Verwaltung ein Schild mit speziellen Verhaltensregeln für den Grillplatz montieren.
Am 10.09.2020 wurde die Verwaltung per Beschluss des Stadtbezirksrates aufgefordert, den Grillplatz unverzüglich zu sperren. Dieser Forderung ist die Verwaltung unmittelbar nachgekommen. Die Absperrung des Bereiches mit Bauzaunelementen besteht weiterhin.
Im Spätsommer 2020 gab es einen weiteren Ortstermin u.a. mit Verwaltungsvertretern, in dem den Anwohner*innen die Zusage erteilt wurde, einen neuen Standort zu suchen und die Verlegung des Platzes prüfen zu lassen.
Im November konnte dann die Prüfung unter naturschutzrechtlichen und emissionsschutzrechtlichen Aspekten abgeschlossen werden. Zugesagt wurde den Mitgliedern des Stadtbezirksrats sowie den Anwohner*innen aber auch, die Ergebnisse der Standortprüfung in einem weiteren gemeinsamen Ortstermin vorzustellen. Coronabedingt musste ein am 18.12.2020 anberaumter Ortstermin aufgrund der hohen Inzidenzwerte abgesagt werden.
Letztlich fand dieser Ortstermin zur Standortpräsentation am 28.05.2021 unter Teilnahme von Mitgliedern des Stadtbezirksrats 331, Vertretern der „Interessengemeinschaft Anwohner Ölpersee“ sowie Vertretern des Fachbereichs 67 und dem Unterzeichner statt.
In diesem Ortstermin wurden zwei verwaltungsseitig unter Emissionsschutzgesichtspunkten präferierte Ausweichstandorte erläutert und durch die Teilnehmer*innen in Augenschein genommen. Ein möglicher Standort befindet sich an der Ostseite der Seefläche, der zweite Standort von dort aus weiter in südlicher Richtung am südöstlichen Seebereich auf einer Freifläche (siehe Lageplan). Beide Flächen sind derzeit Landschaftsrasenflächen.
Aufgrund von Bedenken seitens der Anwohner*innen wurde der im beiliegenden Lageplan mit der Nummer 1 gekennzeichnete Alternativstandort verworfen.
Im Rahmen der Begehung der Örtlichkeit wurde der mit der Nummer 2 gekennzeichnete Standort mit den Mitgliedern des Stadtbezirksrates 331 Nordstadt und Anliegern einvernehmlich abgestimmt.
Ein von den anwesenden Anliegern vorgeschlagene Standort, der sich weiter westlich befindet, konnte nicht weiterverfolgt werden, weil sich dieser Standort nicht mehr im Zuständigkeitsbereich des Stadtbezirkes Nordstadt befunden hätte, in dem die Anlieger, die sich durch derzeitigen Grillplatzes gestört fühlen, wohnen. Außerdem wurde dieser zusätzlich vorgeschlagene Ausweichplatz keiner naturschutzrechtlichen und emissionsschutzrechtlichen Prüfung unterzogen.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Verwaltung weiterhin zugesagt, den bestehenden Grillplatz in Gänze zurückzubauen. Dies beinhaltet neben der Demontage des Grills auch die Entfernung sämtlicher Sitzgelegenheiten und Einbauten sowie den Rückbau der gepflasterten Fläche.
Da es sich hierbei um hochwertiges Basaltkleinpflaster handelt, soll dies für die Errichtung des Grillplatzes am Ersatzstandort wiederverwendet werden. Die Fläche soll anschließend mit Boden überdeckt und Rasen angesät werden. Nach Möglichkeit und vorbehaltlich der bis dahin erfolgten Haushaltsfreigabe soll der Rückbau bereits zum Ende des 2. Quartals bzw. zum Beginn des 3. Quartals 2021 erfolgen.
Für die Neuanlage des Grillplatzes am Ersatzstandort muss ein offizielles Vergabeverfahren durchgeführt werden. Mit dem Beginn der Neuerrichtung des Grillplatzes kann nach Abschluss des Vergabeverfahrens ab Mitte Oktober gerechnet werden. Witterungsbedingte Einschränkungen sind allerdings noch nicht berücksichtigt.
Grundsätzlich soll der Grillpatz am Ersatzstandort ein ähnliches Erscheinungsbild wie am Ursprungstandort haben. Das Aushubmaterial soll als umschließende Wallfläche verwendet werden. Derzeit wird geprüft, ob neben der Verwendung des Pflastermaterials auch die Tisch-Bank-Kombinationen wiederverwendet werden können, um damit weitere Kosten zu sparen. Ein Umsetzen des vorhandenen Grills kann nicht erfolgen, da der Betonkorpus bereits an mehreren Stellen gerissen ist. Da der Grillarm, an dem die Roste befestigt wurde, mit dem Betonkorpus vergossen ist, kann von diesem Grill kein Teil wiederverwendet werden. Eine Neubeschaffung ist erforderlich.
Für den Rückbau wird mit Kosten in Höhe in Höhe 11.000€ gerechnet. Für die Neuanlage des Grillplatzes wird mit Kosten in Höhe von 40.000€ gerechnet, sofern die am alten Standort vorhandenen Tisch-Bankkombinationen wiederverwendet werden können. Sollte das nicht der Fall sein, werden die Kosten für die Neuanlage bei ca. 50.000 € liegen.
Haushaltsmittel stehen im Teilhaushalt des FB 67 in ausreichender Höhe unter Zurückstellung anderer kleinerer Sanierungsmaßnahmen in öffentlichen Grünanlagen zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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