Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16225-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbildung trotz Pandemie?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der P²-Fraktion [21-16225] vom 05.06.2021 wird wie folgt Stellung genommen:
Die nachfolgende Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der Auskünfte der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar zu den Fragen 1 und 3 sowie der Auskünfte der Industrie und Handelskammer Braunschweig und der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade zur Frage 2.
Zu Frage 1:
Aktuell (Berichtsmonat Mai 2021) sind in der Stadt Braunschweig 890 Bewerberinnen und Bewerber bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Das sind 142 (13,8%) weniger als vor einem Jahr. Davon unversorgt sind derzeit 459 (15 weniger als vor einem Jahr). 458 Bewerber, dies entspricht 51,3%, kommen nicht in diesem Sommer aus der Schule, sondern haben diese bereits in den Vorjahren verlassen.
Bei den gemeldeten Ausbildungsstellen wurden im Mai dieses Jahres 1.544 gezählt. Das sind 115 oder 8,0% mehr als vor einem Jahr. Davon unbesetzt sind derzeit noch 754,78 oder 9,4% weniger als vor einem Jahr.
Zu Frage 2:
Hierzu liegt jeweils eine Beantwortung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sowie der IHK Braunschweig vor. Demnach wurden im Bereich der Handwerkskammer im Jahr 2019 insgesamt 279 Ausbildungsverträge gelöst, im Jahr 2020 waren dies 214 Ausbildungsverträge und bis einschließlich Mai 2021 bisher 43 Ausbildungsverträge. Die Tendenz für den Bereich der Lösungen ist während des pandemischen Zeitraums fallend. Für den Zuständigkeitsbereich der IHK Braunschweig wurden in der Zeit vom 1. August 2018 bis 1. August 2019 764 Lösungen und vom 1. August 2019 bis 1. August 2020 insgesamt 721 Lösungen verzeichnet. Auch hier ist die Tendenz während der Pandemie fallend. Die Handwerkskammer sowie die IHK Braunschweig weisen jedoch darauf hin, dass gelöste Ausbildungsverträge nicht gleichzusetzen sind mit dem Abbruch einer Berufsbiografie. Vielmehr fallen hierunter auch Wechsel der Ausbildungsbetriebe oder des Ausbildungsberufs sowie Übergänge in schulische oder hochschulische Maßnahmen. Die tatsächlichen Abbrüche von Ausbildungen werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gesondert erfasst.
Zu Frage 3:
Unabhängig von der Pandemie erhalten Auszubildende einige Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit.
Diese sind online unter dem folgenden Link verfügbar:
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-vorbereiten-unterstuetzen
Bisher wurden ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) im Rahmen einer individuellen und persönlichen Unterstützung zum Beispiel für
- Nachhilfe in Fachtheorie
- Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
- Nachhilfe in Deutsch
- Unterstützung bei Alltagsproblemen
- Vermittelnde Gespräche mit Ausbildern, Lehrkräften und Eltern sowie
die assistierte Ausbildung (ASA) in Form von Hilfen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, fachtheoretischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Diese Förderung ist umfangreicher als die abH. Der Ausbildungsbegleiter Beim Bildungsträger legt gemeinsam mit dem Auszubildenden fest, wie die gesamte Unterstützung sich gestaltet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung dieser Produkte führt die Bundesagentur für Arbeit die Angebote abH und ASA in Form von ASA flex nunmehr zusammen, um parallele Strukturen zu vermeiden. Dabei bleiben die hohe Flexibilität und die gleichzeitige Unterstützung des jungen Menschen und des Betriebes weiterhin tragende Säulen des Instruments. Ziel ist die Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses sowie die Sicherung des Ausbildungsabschlusses, zum Beispiel durch
- Ausbildungsbegleitung inklusive Förderplanung und Zielvereinbarung
- Sozialpädagogische Begleitung sowie
- Austausch- und Lernangebote (sozialpädagogische Angebote, Kommunikations- und Präsentationstraining, soziales Kompetenztraining, Lernstrategien/Lerntechniken, Lerngruppen, Stütz- und Förderunterricht zur fachtheoretischen Förderung).
Daneben besteht auch weiterhin pandemieunabhängig bei bestimmten Fällen die Möglichkeit des Bezugs der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), um bei nicht ausreichender Ausbildungsvergütung Miete, Lebensmittel und Fahrten nach Hause zu bezahlen. Diese Leistung ist unter dem Link
https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
näher beschrieben.
