Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16394

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des o.g. Erweiterungsbaus sollen nach DS 20-13550 vom 09.06.2020 über geschätzt mehrere 100 Meter Länge fünf neue Technikum-Hallen sowie ein größerer Parkplatz neu erstellt werden. Dafür müssen zahlreiche Grünflächen sowie eine als Wald ausgewiesene Fläche weichen. Außer wenigen Übersichtsskizzen gibt es bisher keine Informationen über die Gebäude, ihre Ausmaße und ihre Beschaffenheit sowie eine eingehendere Begründung der planungs- und baurechtlichen Zulässigkeit der geplanten Erweiterungsbauten. Ebenso fehlen bisher Informationen zu den von den Gebäuden ausgehenden Schall-, Licht und Schadstoffemissionen.

 

Frage 1) Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf Planung bzw. baurechtliche Genehmigung dieses Erweiterungsbaus?

 

Im Rahmen der Erweiterung des Fraunhofer-Institutes in Braunschweig-Kralenriede soll eine als Wald ausgewiesene Fläche umgewandelt werden. Nach § 1 BWaldG ist der Wald wegen seines wirtschaftlichen Nutzens (Nutzfunktion) und wegen seiner Bedeutung für die Umwelt, insbesondere für die dauernde Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, das Landschaftsbild, die Agrar- und Infrastruktur und die Erholung der Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) zu erhalten, erforderlichenfalls zu mehren und seine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern,
Darüber hinaus werden ausgewiesene Waldflächen (auch im Innenbereich) üblicherweise automatisch dem sog. Außenbereich zugerechnet, der grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.

 

Zudem wird nach der Leitlinie für klimagerechtes Bauen, die von der Bau- und Planungsverwaltung der Stadt Braunschweig eigenhändig erstellt wurde und der sie sich folglich besonders verpflichtet fühlen sollte in der angehängten Checkliste unter 4.1 das Vorsehen ausreichender Grünstrukturen abgefragt sowie unter 14.3 Es werden klimawirksame Waldflächengesichert... abgefragt.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich die folgende Frage:

 

Frage 2) Wie passt es vor dem Hintergrund ehrgeiziger Klimaschutzziele, die sich die Stadt im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes 2.0 setzen will, zum Selbstverständnis der Stadt Braunschweig (aber auch des Fraunhofer Institutes für Holzforschung) eine nach BWaldG als Wald ausgewiesene Fläche ausgerechnet für die Schaffung von Parkplätzen umwandeln zu wollen?

 

Aufgrund  der Gesamtsituation des o.g. Bauvorhabens (Waldumwandlung, notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes, überproportionale Ausmaße der geplanten Hallenbauwerke im Vergleich zur bisherigen Bebauung, und das sehr nahe Heranrücken an Wohngebäude) sowie angesichts der völlig ungeklärten Situation bzgl. Lärm- und Schadstoffemissionen (aus den Hallen) und -immissionen in die Wohngebäude und deren als Gärten genutzten Grünflächen (nicht nur aus den Hallen, sondern auch vom neuen Parkplatz herrührend) erscheint eine Durchführung des Bauvorhabens nach §34 BauGB dort sehr fraglich.

 

Denn nach §34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Von einer Einfügung der geplanten Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung, die durch Wohnen sowie Wald- und Grünflächen geprägt wird, kann im vorliegenden Fall kaum die Rede sein. Ebenso wenig ist bisher der Fortbestand gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse gesichert.

 

Frage 3) Wie sieht dies die Stadt Braunschweig und welche (auch rein formal-rechtlichen) Möglichkeiten werden seitens der Verwaltung gesehen, das vorgesehene Bauprojekt in ein planungs- und/oder baurechtliches Verfahren zu überführen, sodass sowohl den politischen Gremien und den betroffenen Nachbar*innen bzw. den Bürger*innen mehr Mitspracherecht eingeräumt wird als auch umfassendere Prüfungen aller relevanter Umweltbelange (z.B. Umweltbericht) ermöglicht werden wie z.B. bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder bei einer rechtlich durchaus möglichen Übernahme der Regelungen benachbarter Bebauungspläne? 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise