Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16325

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Bau eines Stadtteilfriedhofes in der Weststadt (Westfriedhof) in der als Anlage 2 beigefügten Entwurfsvariante 1 wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Ende 2018 wurde für Braunschweig das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2030 durch den Rat der Stadt Braunschweig beschlossen.
 

Dieses Konzept beinhaltet u.a. das Ziel einer bedarfsorientierten Friedhofsrahmenpla­nung, bei der unter Berücksichtigung der demographischen Ent­wicklung, dem Wandel in der Begräbniskultur mit den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Bedarf an Friedhofsflächen und dem Bestreben, ge­rade älteren Menschen einen Ort für die Grabpflege und Trauerarbeit in fußufiger Ent­fernung ihres Wohnorts“ zu bieten, Fried­hofsflächen stadtweit zu prüfen und im Bedarfsfall weitere Flächen zu entwickeln sind .

 

Da sich für den Westen Braunschweigs im ISEK Planungs- und Beteiligungs­prozes­s ein Bedarf nach einem eigenen Stadtteilfriedhof herauskristallisiert hat, wurde zur Schaf­fung eines bedarfsorientierten Angebotes die Anlage eines lokalen Stadtteilfriedho­fes im Wes­ten der Stadt als ein ISEK-Projekt Braunschweigs definiert. Als Standort für die­ses Projekt wurde durch die Verwal­tung ein ca. 26.000 großes Grundstück im westlichen Stadtgebiet Braun­schweigs, direkt ne­ben dem Kleingartenverein `Am Lehmanger´, ausge­hlt.

 

Bedingt durch ndigungsfristen des bestehenden Pachtvertrages der betreffenden städtischen Flä­che konnten erst im August 2020 die zugehörigen Flurstücke auf Kampfmittel sondiert und anschließend geräumt werden. Unmittelbar nach der Räumung wurden auf dem Grundstück Bodenpro­ben für ein Gutachten zur Beurteilung der Standorteig­nung als Be­gräb­nisstätte ent­nommen.

 

Anfang September 2020 wurde ein Planungsbüro, das auf Friedhofsplanungen spezialisiert ist, beauftragt, drei Vorentwürfe für die Entwicklung eines Stadteilfriedhofes an dem ausgewählten Standort zu erarbeiten.

 

r die Planung eines Friedhofes inklusive Parkplatz auf der ausgewählten Standortfläche mit einem Einzugsgebiet, das im Wesentlichen den Stadtbezirk 221 umfasst, wurden von Seiten der Verwaltung folgende fach­lichen Planungspara­meter festgelegt:

 Standortvorgabe für eine Kapelle (ausgerichtet f. 60-70 Trauergäste) inklusive Nebenge­ude (Pastorenzimmer, Lagerraum für z.B. Sargwagen, behindertengerechte Toi­lette etc.) durch den beauftragten Freiraumplaner in Abstimmung mit der Verwaltung

 ~ 2.000 m² Erschließungsflächen (ohne Parkplatz) für Kapellenvorplatz und Haupt­wege (Breite= ~4 m) zzgl. Nebenwege

 ~ 719 lfm Außeneinfriedung inklusive Zugangstore und -türen

 10 Wasserzapfstellen

 10 Kompostsammelstellen

 ~ 22.456 m² Bestattungsfläche, aufgeteilt nach allen zu berücksichtigenden Grabstät-

            tenarten wie z.B. Kindergrabstätten, Einzelgrabstätten, Doppelgrabstätten, Sonder-

            grabstätten, Reihengräbern, Erdbestattungshain, Baumgrabstätten, rfelgrabstät­ten,

            Erd- und Urnengemeinschaftsgräbern, Urnenruhestätten, Außenkolumbarien etc.

 Schwerpunkt für Erdgrabstätten mit 60 % Anteil an der Gesamtbestattungs-

           fläche, optional überplanbar mit veränderter Flächennutzung zur zukünftigen, bedarfs-

           orientierten Anpassung des Bestattungsangebotes

 Parkplatz-Westfriedhof auf ~ 844 m² im Südosten der Standortfläche, ausgestattet mit

           21 Stellplätzen, davon 4 behindertengerecht

 Erschließung (Verkehr, Strom, Frischwasser/Abwasser) über die Zuwegung von

           der Straße `Am Lehmanger´

 

Auftragsgemäß waren unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Bodengutachtens zur Be-urteilung der Standorteignung als Begräbnisstätte drei unterschiedliche Vorentwürfe zum Neubau des Friedhofs anzufer­tigen, die der Verwaltung inklusive grober Bau­kos­tenschät­zungen zwischenzeitlich vorliegen.

 

Um das Friedhofsflächenangebot möglichst auf den zu er­wartenden Flächenbedarf abzu­stimmen, wurde darüber hinaus allen drei Vorentwürfen die Ergebnisse einer Friedhofsflä­chenbedarfsberech­nung zugrunde gelegt. Diese ergab ein Flächenbe­darf an Bestattungsflächen in Höhe von ca. 17.500 m², der bei allen 3 Vorent­rfen zu berücksichtigen war.

 

Erläuterung Variante 1 (Anlage 2)

 

Angebunden an die zentrale Zufahrt von der Straße `Am Lehmanger´ ist dem zukünftigen Friedhof im süstlichen Randbereich der Standortfläche ein 825 m² gro­ßer Park­platz mit 21 Stell­plätzen (davon vier behindertengerecht) vorgelagert, von dem aus zwei Hauptwege auf den Friedhof führen.

 

Der erste Weg nördlich des Parkplatzes leitet den Friedhofsnutzer bzw. -besucher über den Haupteingang auf einen mit Bäumen gesäumten Vor­platz, an dessen Ende sich Standortflä­chen für eine Friedhofskapelle und ein Ne­bengebäude mit Pastorenzimmer, Lagerraum z.B. für Sargwa­gen und behindertengerech­ter Toi­lette etc. anschließen.

 

rdlich dieser von der Verwaltung noch zu planenden Gebäudekörper schließt sich in Verlän­ge­rung der Mittelachse der zukünftigen Friedhofska­pelle eine durch Baumgräber eingerahmte, halb­kreisför­mige Rasen­fläche an.

 

Nordwestlich des Parkplatzes gelangt man über den Seiteneingang auf den 2. Weg, der sich nach wenigen Metern entlang von Vorhalteflächen in einen bogenförmig verlaufen­den Ne­benweg und einen in der Mittelachse der Standortfläche verlaufen Hauptweg aufteilt.

Beide Wegeführungen, die den Friedhofsbesucher durch ein weiträumiges Erbbestattungs­feld aus gleichmäßig angeordneten Einzelgrabreihen im Zentrum des Friedhofs leiten so­wie an kleinräumigeren Teilbereichen wie bspw. einem anonymen Urnenhain vorbeiführen, en­den in der zentralen Platzfläche eines kreisförmig gestalteten und mit Grünflächen einge­rahmten Außenkolumbariums im Norden der Standortfläche.

 

Westlich und östlich des Außenkolumbariums fügen sich kreisförmig gestaltete Urnenge­meinschaftsgräber an, die durch bogenförmig angeordnete Nebenwege erschlossen sind.

 

Als weitere Erschlie­ßung des Friedhofsraumes gehen von dem in der Mittelachse der Stand­ortfläche verlaufenden Hauptweg Nebenwege nach Westen und Osten ab.

Zentrale Wegekreuzungen dieser Erschließungsflächen sind funktional zu kreisförmigen Plätzen erweitert und durch Beetflächen einge­rahmt; ein Gestaltungsprin­zip, dass sich auch in der zentralen Platzfläche im Norden der Standortfläche wiederholt.

 

Die Baukosten für den Außenbereich ohne Hochbauten belaufen sich nach der ersten gro­ben Kostenschätzung bei der Variante 1 auf ca. 780.000 € brutto.

 

 

Erläuterung Variante 2 (Anlage 3)

 

Im Vergleich zur Variante 1 unterscheidet sich die Variante 2 gestalterisch in erster Linie durch eine andere Wegeführung.

 

Bei der Variante 2 sind die Wegeführungen sehr gradlinig, wodurch es ohne zusätzliche Wegeaufweiterun­gen in den Kreuzungsbereichen zu Problemen mit der Nutzbarkeit bzw. der Befahrbarkeit der Erschließungsflächen durch Verwaltung und Gewerbetreibende kommen könnte.
 

Die Baukosten für den Außenbereich ohne Hochbauten belaufen sich nach der ersten gro­ben Kostenschätzung bei der Variante 2 auf ca. 810.000 € brutto.


Erläuterung Variante 3 (Anlage 4)


Im Vergleich zur Variante 1 unterscheidet sich die Variante 3 gestalterisch ebenso in erster Linie durch eine andere Wegeführung.

 

Bei der Variante 3 kommt es aufgrund der diagonalen und ge­schwungenen Wegeführungen zu Verlusten bei der Anzahl der Grabflächen.

 

Die Baukosten für den Außenbereich ohne Hochbauten belaufen sich nach der ersten gro­ben Kostenschätzung bei der Variante 3 auf rd. 880.000 brutto.

 

Bewertung der Varianten

 

Nach Sichtung der Vorplanungsergebnisse sowie der zugehörigen Baukostenschätzungen favorisiert die Verwaltung den Vorentwurf Variante 1 zum Neubau des Westfriedhofes auf der ausgewählten Standortfläche.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind in der Variante 1 Funktionalität von Erschließungsflächen, maximale Bereitstellung von Bestattungsflächen (optimale Ausnutzung der vorhandenen Grundfläche) und Gestaltungsvielfalt am besten vereinigt.

 

Zudem ist diese Variante die kostengünstigste.

.

Darüber hinaus überzeugt die Vorentwurfsvariante 1 durch eine funktionale und klare Raum­aufteilung des zukünfti­gen Fried­hofs.

 

Eingebettet in diese Grundordnung fügen sich kontrastreich gestal­tete Teil­berei­che, die den einzelnen Grab­arten zu­geordnet sind, zu einem ab­wechs­lungs­rei­chen und anspre­chenden Gesamtbild.

Alle Vorentwurfsvarianten wurden bei einem Ortstermin am 13.04.2021 dem Stadt­bezirksrat 221 - Weststadt vorgestellt. Der Stadtbezirksrat hat die Meinung der Verwaltung geteilt und favorisiert die Variante 1.

 

Die beschriebene und von der Verwaltung favorisierte Variante 1 soll dabei als Leit­bild dienen, auf dessen Grundlage, unter Berücksichtigung auch zukünftiger Ver­änderungen im Bestattungsverhalten, der Westfriedhof entwickelt werden kann.

Zunächst gilt es wesentliche Infrastrukturen des Friedhofes wie u.a. die Hochbauten (Fried­hofskapelle u. Nebengebäude), den Parkplatz und vorrangige Erschließungsflächen zu reali­sieren.

Darüber hinaus ist der neue Friedhof mit einer erforderlichen Grundbepflanzung auszustat­ten. Zukünftige Bestat­tungsflächen werden zunächst als Bienennährflä­chen einge­t und ent­wi­ckelt.

Durch intensive Informationen und Mus­tergrabstellen für Hinter­bliebenen sowie weitere Beratungsmaßnahmen ist die Verwal­tung bestrebt, eine bienenfreundli­che Bepflanzung der Grabstellen durch die Nutzungsbe­rechtigten zu erreichen.

Somit steht bei der sukzessiven Entwicklung des Westfriedhofes neben der Bereitstellung be­darfsgerechter Bestattungsangebote auch die Nutzung ökologischer Po­tentiale des Stand­orts zum Erhalt der Biodiversität in Braunschweig im Vordergrund.

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung die Variante 1 zur Umsetzung vor, für die im Teilhaushalt des FB 67 Haushaltsmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise