Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16276
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederaufbau Stadtmauerfund, Neuer Geiershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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Anhörung
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06.07.2021
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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21.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Gemäß § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 8 der Hauptsatzung wäre der Stadtbezirksrat beschlusszuständig bei Aufstellung und Abbruch von Denkmälern, Kunstwerken, Brunnen u. ä. sowie deren Standortbestimmung und Gestaltung, es sei denn, es handelt sich um Gegenstände, für die nach dem Denkmalschutzgesetz eine Denkmalschutzbehörde zuständig ist oder es handelt sich um den Abbruch von Objekten, die vor der Einrichtung der Stadtbezirksräte aufgestellt wurden.
Bei dem Fund handelt es sich nach der Bergung nicht mehr um ein Denkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG); er ist aber von großer historischer und städtebaulicher und damit überbezirklicher Relevanz, so dass sein Wiederaufbau von der unteren Denkmalschutzbehörde verantwortlich betreut wird. Bei derartigen Projekten obliegt dem Planungs- und Umweltausschuss die Beratung (siehe Beschlussvorlage
16-03115, Seite 15, Nr. 9).
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Hiernach beschließt der Verwaltungsausschuss über diejenigen Angelegenheiten, über die nicht der Rat, der Stadtbezirksrat oder ein Fachausschuss zu beschließen hat und für die nicht nach § 85 der Oberbürgermeister zuständig ist.
Weil sich die Beschlussfassung auf die Gestaltung bestehender Grünflächen auswirkt, erhält der Grünflächenausschuss die Vorlage außerhalb von Sitzungen zur Kenntnis.
Hintergrund:
Bei Bauarbeiten für ein Wohnprojekt an der Wendenstraße wurden im Jahr 2011 Reste der mittelalterlichen Stadtmauer Braunschweigs freigelegt. Einen unterhalb ihrer Fundamente erhaltenen Eichenbalken identifizierten die Archäologen als Teil eines historischen Krans aus der Bauzeit des Mauerteils. Mit Hilfe der Jahresringe ermittelten die Wissenschaftler, dass der Holzeinschlag dafür im Jahr 1178 erfolgt sein muss und dass die Mauer somit aus der Zeit des Braunschweiger Stadtgründers Heinrich des Löwen stamme.
Da der Fund nicht an seinem ursprünglichen Platz verbleiben konnte wurde er geborgen und eingelagert, um ihn später an geeigneter Stelle, möglichst in unmittelbarer Nähe angemessen präsentieren zu können. Ausgewählt für die Präsentation wurde eine Rasenfläche zwischen dem heutigen Verlauf zweier historischer Stadtgräben und dem Weg Neuer Geiershagen, der zwischen den Baukörpern der Jugendherberge hindurch die Innenstadt mit dem Inselwall und den dortigen Parkanlagen verbindet. Diese Fläche erscheint gut geeignet, da sie nahe dem Fundort und öffentlich gut zugänglich ist. In Verbindung mit der Jugendherberge kann hier nach Ansicht der Verwaltung ein zusätzlicher Ort entstehen, an dem Gästen aber auch Bürgerinnen und Bürgern die Stadtgeschichte anschaulich dargestellt wird.
Nachdem eine Studie eines Architekturbüros, die von der Richard Borek Stiftung und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz mitfinanziert worden war, zunächst eine sehr viel umfangreichere bauliche Ergänzung des Stadtmauerfundes durch eine begehbare Cortenstahl-Konstruktion vorgeschlagen hatte, wurde der jetzt zur Umsetzung vorgesehene Entwurf deutlich auf den ehemaligen Fund und seine Erläuterung reduziert. Zudem wurde ein alternatives Material – grau lackierter Stahl - zur Ergänzung gewählt.
Die 2011 katalogisierten und eingelagerten Natursteine sollen in ihrer historischen Anordnung neu aufgemauert werden. Sowohl die ursprüngliche Dicke der Mauer als auch ihr mehrschaliger Aufbau mit fest vermauerten Außenschalen und kleinteiligerem Füllmaterial werden wiederhergestellt, um die Bauweise des 12. Jahrhunderts zu zeigen. Eine Lücke, die in späteren Jahrhunderten in die Mauer hineingebrochen wurde, soll genutzt werden, um mit einem Stahlrahmen die vermutete Höhe der ehemaligen Befestigungsanlage anzudeuten. Dieser grau lackierte Stahlrahmen dient auch dazu, über Texte und Zeichnungen außen Hinweise zur Stadtgeschichte und zur Person Heinrichs des Löwen zu geben sowie im Inneren die Konstruktion einer solchen Mauer mit den damals verfügbaren Werkzeugen zu erläutern. Der ehemalige Kranbalken wird durch eine niveaugleiche Stahlplatte gleicher Farbigkeit im Bodenbelag nachempfunden. Alle Texte und Darstellungen werden mit Dr. Geschwinde, dem zuständigen Archäologen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, und den Fachkollegen im Stadtarchiv und dem städtischen Museum abgestimmt.
Im Winkel des historischen Mauerwerks ist für Gruppen bei Führungen eine kleine räumliche Aufweitung mit wassergebundener Decke geplant, die über einen Weg barrierefrei erreicht werden kann. Dort sollen Sitzmöglichkeiten geschaffen werden, die zum Teil auch mit Rückenlehnen versehen werden.
Im Untergrund befinden sich umfangreiche Kanalbauwerke der Stadtentwässerung, deren Funktion und Unterhalt jedoch nicht eingeschränkt werden. Das Gehölz am Uferrand der Gräben muss gegebenenfalls für die Baumaßnahme in Teilen zurückgeschnitten werden.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten, einschließlich Geländegestaltung, Fundamentierung, didaktischen Aufbereitung und der Baunebenkosten werden auf ca. 300.000 € brutto geschätzt. Eine bedeutende Spende - etwa ein Drittel der Gesamtsumme - für die Realisierung des Wiederaufbaus wurde bereits zugesagt. Über die Annahme entscheidet der Rat in einer gesonderten Vorlage.
Die Stadtverwaltung hat die Stadtmauerreste nach ihrem Fund von der Eigentümerin des Grundstückes im Jahr 2011 im Rahmen einer Schenkung sowie zusätzlich eine Zuwendung für ihren Wiederaufbau i. H. v. 5.000 € erhalten.
Die Verwaltung wird sich intensiv um weitere Spenden bemühen. Ein fehlendes Delta soll im Haushalt 2022 eingeplant werden.
Zeitliche Planung:
Nach einem positiven Beschluss soll die Ausführungsplanung erfolgen, eine Realisierung 2022 ist dann möglich.
Darstellung

Lageplan

Zeichnungen:
Stadt Braunschweig, Referat Stadtbild und Denkmalpflege,
auf einer Grundlage von Kleineberg, Architekten und Ingenieure
