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ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 21-16148-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. Mai 2021 (DS 21-16148) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

Die in der Anfrage geschilderten Verunreinigungen der benachbarten Flächen gehen von dem Abfallentsorgungszentrum Watenbüttel der ALBA Recycling GmbH aus. Die Zuständigkeit der abfallrechtlichen Überwachung obliegt hier dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA BS). Die Fragen 1 und 2 wurden daher mit der Bitte um Stellungnahme an das GAA BS weitergeleitet.

 

Die Frage 3 bezieht sich auf die Pflege des Straßenbegleitgrüns. Sie wurde daher zuständigkeitshalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), Geschäftsbereich Wolfenbüttel, mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet.

 

Unabhängig davon wurde ALBA in der Vergangenheit auch von Seiten der Verwaltung aufgefordert, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Verwehungen aus dem Betriebsgelände zu verhindern.

 

Dies vorangestellt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Stellungnahme des GAA BS:

Als zuständige Überwachungsbehörde der Anlage zur Sortierung von Leichtverpackungen der ALBA Recycling GmbH in Watenbüttel ist uns die angesprochene Problematik der Verwehung von Abfällen nicht nur aus Beschwerden, sondern auch aus der Überwachungspraxis bekannt. Grundsätzlich erfolgt die von Ihnen angesprochene "geordnete Bereitstellung" der Abfälle entsprechend den Regelungen im Genehmigungsbescheid. Aufgrund der gemachten Erfahrungen während des Betriebes wurden einige weitergehende Maßnahmen zur Verhinderung von Verwehungen durchgeführt, die nachstehend dargestellt sind.

 

1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, durch geeignete Maßnahmen die Verbreitung

von Plastikmüll durch Windverwehungen zu unterbinden (z.B. höhere Zäune, Netze, ...)?

 

Durch die Erhöhung des das Betriebsgelände umgrenzenden Zauns, inklusive eines Stacheldrahtaufbaus, wurden die Verwehungen deutlich minimiert. Eine weitere Erhöhung des Zauns ist aus statischen Gründen nicht möglich. Netze kommen z.T. bei der vorübergehenden Lagerung zum Einsatz, eine komplette "Einnetzung" der Lagerflächen ist nicht praktikabel und würde zudem wieder andere Probleme mit sich bringen, wie z.B. das Verfangen oder Verletzen von Vögeln.

 

Als weitere Maßnahme zur Verhinderung von Verwehung von kleineren Kunststoffteilen, wird derzeit der Zaun im Bereich der unteren zwei Meter mit einem sehr feinmaschigen Netz versehen. Auf dem Gelände verteiltes "loses Material" wird während der Verladevorgänge ständig mit einer Kehrmaschine aufgenommen. Kontrollen und Reinigung der Umgebung, auch der gegenüberliegenden Straßenböschung, finden täglich während des Betriebes durch eigene Mitarbeiter und einen Gärtner statt. Regelmäßig werden auch Reinigungen mit Unterstützung der Braunschweiger Lebenshilfe in der Umgebung durchgeführt.

 

Nach stärkeren Winden finden diese Absammlungen, nach Auskunft des Betriebes mit oberster Priorität, auch in der weiteren Umgebung statt.

 

2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, zusätzliche Schutzmaßnahmen

(vgl. 1.) gegenüber dem Verursacher durchzusetzen?

 

Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat als zuständige Überwachungsbehörde sowohl die Möglichkeit mit dem Betrieb weitergehende Maßnahmen auf Basis der Genehmigung zu vereinbaren, als auch - im Rahmen der Verhältnismäßigkeit - nachträgliche Anordnungen zu treffen.

 

Zu Frage 3:

Stellungnahme der NLSTBV Wolfenbüttel:

Von der Straßenbauverwaltung werden im Frühjahr nur die Intensivbereiche (Bankette) in einer Breite von ca. 1,5 – 2,0 m gemäht. Böschungen, die den Extensivbereichen zuzuordnen sind, dürfen erst ab dem 01.10. jeden Jahres gemäht werden. Grundsätzlich versucht die zuständige Straßenmeisterei Ilsede die Mähbereiche vor der Mahd auch noch einmal vom gröbsten Unrat zu befreien. Leider können aber nicht alle Verschmutzungen im hohen Gras erkannt werden, so dass es dazu kommen kann, dass der noch vorhandene Müll gemulcht wird.

 

Das GAA BS hat zu Frage 3 ergänzend Folgendes mitgeteilt:

Bei der Pflege des eigenen Grundstücks werden mögliche Verunreinigungen vom Betrieb vorher abgesammelt. Auch die Straßenböschungen in der Umgebung werden regelmäßig abgesammelt (Siehe Antwort zu Frage 1).

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine vorherige Abstimmung hinsichtlich des Mulchens seitens der zuständigen Behörden mit der Unteren Naturschutzbehörde rechtlich nicht vorgesehen und dementsprechend auch nicht erfolgt ist.

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