Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-15097-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Hahnenkamp/Schenkendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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17.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss vom 11. März 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Radweg auf der Straße Hahnenkamp/Schenkendamm ab Eutschenwinkel herzustellen, da laut der Straßenverkehrsordnung bis zur Brücke auf dem Schenkendamm gefahren werden muss. Ab da kann dann der schmale Fuß- und Radweg genutzt werden. Es sollte z.B. geprüft werden, ob durch eine entsprechende Kennzeichnung auf der Fahrbahn ein Radweg eingerichtet werden kann.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Schenkendamm hat eine Breite von ca. 6,00 m. Diese Breite bietet keine Möglichkeit einen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen abzubilden.
Da der Schenkendamm auf einem Wall liegt, um an der Brücke die Bahn zu queren, ist eine bauliche Ausweitung des Schenkendamms nicht umsetzbar. Um die Statik des Walles zu gewährleisten, müsste die gesamte Wallanlage verbreitert werden.
Dies wäre weder finanzierbar noch ist am Fuß des Walls Freifläche vorhanden.
Da der vorhandene Gehweg eine ausreichende Breite aufweist, wird dem Radverkehr die Möglichkeit gegeben diesen zu nutzen. Der Gehweg vom Kreisel bis zum Rapskamp/Hahnenkamp wird für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben. Die Benutzungspflicht zwischen dem Kreisel und dem Thiedebacher Weg entfällt.
Der Thiedebacher Weg erhält unter dem Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ ein Zusatzschild „Radverkehr kreuzt von rechts und links“.
