Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 20-14786-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26. November 2020 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, mindestens an zwei geeigneten Stellen, in der Straße Lammer Busch verdeckt die dortigen Fahrgeschwindigkeiten der Fahrzeuge zu erfassen.“

 

Entscheidung der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die verdeckten Geschwindigkeitsmessungen mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Straße Lammer Busch vor der Nr. 19 und 106 jeweils in der Zeit vom 04.03.2021 bis 12.03.2021 durchgeführt.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Lammer Busch 19

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

04.03.2021

bis

12.03.2021

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Neudammstraße

Pieperskamp

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

764

18

2.044

33

2.808

27

31 bis 40

 

1.899

43

3.112

50

5.011

47

41 bis 50

 

1.321

30

917

15

2.238

21

51 bis 60

 

345

8

123

2

468

4

61 bis 70

 

43

1

32

0

75

1

> 70

 

6

0

12

0

18

0

 

 

4.378

100

6.240

100

10.618

100

 


 

Messstelle

Lammer Busch 106

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

04.03.2021

bis

12.03.2021

Seitenstrahlradargerät 4

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Neudammstraße

Kuhtrift

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

397

42

1.217

70

1.614

60

31 bis 40

 

391

41

401

23

792

30

41 bis 50

 

137

15

104

6

241

9

51 bis 60

 

15

2

18

1

33

1

61 bis 70

 

1

0

2

0

3

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

941

100

1.742

100

2.683

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass an beiden Messpunkten Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem nicht geringen Umfang vorliegen. Daher bewertet die Verwaltung die Messergebnisse überwiegend kritisch, da (weit) über die Hälfte der Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit in der Tempo 30-Zone nicht einhält. Dies gilt insbesondere für das erhobene Geschwindigkeitsprofil vor dem Grundstück Lammer Busch Nr. 19.

 

Da sich in der unmittelbaren Umgebung zwei Kindertagesstätten befinden, wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei auch Geschwindigkeitskontrollen mit den Messwagen turnusmäßig in dem Bereich durchführen.

 

Zur Verdeutlichung der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist am Einmündungsbereich in Höhe des Kreisels mit Beginn der Tempo 30-Zone ein „30-Piktogramm“ aufgetragen. Für den nördlichen Einmündungsbereich zum Neubaugebiet wird die Verwaltung ebenfalls ein weiteres mit Beginn der Tempo 30-Zone veranlassen.

 

Zusätzlich wird die Verwaltung den Einsatz einer Geschwindigkeitsdisplay zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für die Straße Lammer Busch einplanen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise