Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 21-16182-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Anbau Feuerwehrhaus Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0650 Referat Hochbau; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Feuerwehrausschuss
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zur Kenntnis
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16.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.06.2021 [21-16182] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Planungen der Erweiterung des Standortes der OF Stöckheim wurde aufgrund der dabei zu berücksichtigenden Schnittstellen zwischen Bestand und Erweiterung sowie der Nutzungseinschränkungen während der Bauphase auch die Option eines Ersatzneubaus am Standort geprüft und ein entsprechendes alternatives Konzept entwickelt. Im nächsten Projektschritt sind nun im Rahmen des verwaltungsinternen Investitions- und Steuerungsverfahrens beide Optionen – Erweiterungs- und Ersatzneubau – auf Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Vereinbarkeit mit den Möglichkeiten des städtischen Haushaltes zu untersuchen und eine Entscheidung über die letztendliche Umsetzungsform zu treffen. Aufgrund der aktuell sehr intensiven Auslastung aller hierfür benötigten Fachverwaltungen im Rahmen von dringend umzusetzenden G9- und GTB-Erweiterungen an Braunschweiger Gymnasien wird die Entscheidung für die OF Stöckheim im 3. Quartal 2021 vorliegen können.
Zu Frage 2:
Nach Vorliegen der Entscheidung über die Art der baulichen Maßnahmen an der OF Stöckheim wird im nächsten Schritt am Anfang des 4. Quartals 2021 dem Feuerwehrausschuss das vorgesehene Raumprogramm für diesen Standort der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig zur Freigabe für die weitere Planung vorgelegt. Grundsätzlich ist für alle FFW-Standorte das Standardraumprogramm für Feuerwehrhäuser der FFW maßgeblich. Je nach Bedarf kann es aber zu standortspezifischen Anpassungen kommen, die u. a. auch durch die Vorgaben des Feuerwehrbedarfsplanes begründet sind. Anschließend erfolgt die Vergabe der benötigten Architekten- und Ingenieurleistungen für dieses Projekt. Die konkrete Planung wird erst im Anschluss vom Planungsteam erarbeitet und durch die Verwaltung vorgestellt.
Zu Frage 3:
Konkrete Zeitangaben zum Bauablauf und Fertigstellungstermin der Baumaßnahmen für die Ortsfeuerwehr Stöckheim können erst nach Beauftragung des Planungsteams und Vorliegen einer konkreten Planung benannt werden. Die Verwaltung wird zum entsprechenden Zeitpunkt berichten.
