Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16260
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Anmietung von Flächen im Gebäude Langer Hof 6, 1. OG, für den Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation, Abteilung Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 20 Fachbereich Finanzen; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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01.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ausgangslage:
Die Stadt hat ein starkes Interesse an der Anmietung der Fläche Langer Hof 6, 1. OG, aufgrund von akutem Raumbedarf am Standort Rathaus (Rathaus Altbau/Rathaus Neubau). Weiterhin können durch die Anmietung der Fläche Synergien für die anderen Verwaltungseinheiten am Standort Langer Hof 6 - 8 geschaffen werden. Es ist geplant, einen Durchbruch zu der Mietfläche Langer Hof 8, 1. OG (Ref. 0610 - Denkmalschutz) zu schaffen, um die innenliegende Teeküche der vorgenannten Verwaltungseinheit in einen Raum mit Tageslicht und Aufenthaltsqualität im Langen Hof 6, 1. OG, zu wandeln. Auch das behindertengerechte WC im Langen Hof 6, 1. OG, kann aufgrund des Durchbruchs vom Langen Hof 8, 1. OG, mitbenutzt werden.
Sachverhalt:
Die ehemalige Zahnarztpraxis im Langen Hof 6, 1. OG, wurde der Stadt zur Anmietung angeboten. Aufgrund der Rathausnähe und dem aktuellen Raumbedarf am Standort Rathaus ist diese Fläche für die Verwaltungseinheiten der Stadt ideal geeignet. Der Eigentümer plant, die Zahnarztpraxis bedarfsgerecht zu Büroräumen umzubauen. Die Umbauzeit umfasst ca. 4 Monate.
Der Mietbereich im 1. Obergeschoss umfasst eine Mietfläche von ca. 275 m². Das Mietobjekt soll für eine feste Mietdauer von 15 Jahren voraussichtlich ab dem 01.01.2022 angemietet werden. Im Anschluss an diese Festlaufzeit werden der Stadt Braunschweig zwei einseitige Optionsrechte eingeräumt, um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern. Diese Absicht muss der Vermieterin 12 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich mitgeteilt werden.
Die IT-Anbindung an das städtische Daten- und Telefonnetz ist bereits generell durch die langjährige Nutzung der übrigen Etagen im Gebäude vorhanden. Das 1. Obergeschoss muss aber hieran noch angebunden werden.
Die Miethöhe ist nach Lage und Gebäudezustand angemessen.
