Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16396
Grunddaten
- Betreff:
-
Grund- und Hauptschule Rüningen Kellerwandsanierung Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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29.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 02.03.2020 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Referates Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 15.06.2021 auf 1.002.300 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses für Objekt- und Kostenfeststellungen ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 3, Satz 1 NKomVG.
2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Im Rahmen der Sanierung der GHS Rüningen (Beschluss DS 17343/14 vom 15.01.2015) mit dem Schwerpunkten Inklusion, Brandschutz und Haustechnik hat sich herausgestellt, dass eine umfängliche Sanierung der Kellerwände notwendig ist, bevor in einem weiteren Schritt die gesamten Grundleitungen mit Schulhof zu sanieren sind.
Die weitere Schulentwicklungsplanung sieht einen zusätzlichen Ausbau der Schule vor, die zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die Schulhofsanierung wird daher verschoben und ist nicht Teil der hier dargestellten Maßnahme.
Bei dem hier vorliegenden Investitionsvorhaben handelt es sich um eine Kellerwandsanie-rung im Innen- und Außenbereich, unter Einbau einer Drainage und Außendämmung. Der Altbau besitzt Klassenräume im Kellergeschoss, die bis zur Fensterbank im Erdreich eingelassen sind. Eindringende Feuchtigkeit führt zu massiven Putzschäden in den Klas-senräumen und Flurbereichen und verursacht an den Außenwänden der Unterrichtsräume Schimmelbildung, was letztlich gesundheitliche Schäden für Schüler und Lehrpersonal nach sich ziehen kann.
Die Kellerwandsanierung ist grundsätzlich Teil des Schulsanierungsprojektes „GS/HS Rüningen/Sanierung (4E.210130)“ mit dem Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss aus 2015 (Ds 17343/14). Aus Transparenzgründen erfolgt die Darstellung auf einem gesonderten Projekt und in einem gesonderten Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss.
3. Angaben zum Raumprogramm
Das Raumprogramm bleibt unverändert bestehen.
4. Erläuterungen zur Planung
Die Planung und Umsetzung findet in enger Abstimmung mit der Schulleitung und unter Berücksichtigung besonderer Phasen des Schulbetriebs (2022: Jubiläumsfeier, Prü-fungszyklen) statt.
Es ist geplant, die Sanierung der Außenseiten der Außenwände in mehreren Wandsanie-rungsabschnitten durchzuführen, um das angrenzende Schulgelände in Teilabschnitten nutzbar und zugänglich zu halten. Eine mögliche Reihenfolge in der Sanierung der Wandabschnitte wurde in der Vorentwurfsphase bereits definiert. Im Zuge der Ausfüh-rungsplanung wird die letztlich organisatorisch und wirtschaftlich günstigste Umsetzungs-reihenfolge der Abschnitte, ggf. in zeitlicher Überlappung, untersucht, um verfügbare un-terrichtsfreie Zeiträume effizient für die Baumaßnahmen zu nutzen.
Die Sanierung der Innenseiten der Außenwände erfolgt nach Fertigstellung der Drainage und Abdichtung.
5. Techniken für regenerative Energien
Techniken für regenerative Energien sind bei dieser Maßnahme nicht vorgesehen. Die Verminderung des Wärmedurchgangs an den Kelleraußenwänden durch die Außen-dämmung mittels Wärmedämmverbundsystem wirkt sich positiv auf die Energiebilanz des Gebäudes aus und dient dem nachhaltigen Schutz der Gebäudesubstanz.
6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen sind nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
7. Kosten
Die Gesamtkosten der hier beantragten Baumaßnahme betragen aufgrund der Kosten-berechnung vom 15.6.2021 1.002.300 €.
Einzelheiten sind in den Anlagen dargestellt.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll, sofern die Witterung es zulässt, in der Zeit von Oktober 2021 bis März 2023 durchgeführt werden. Vorgeschaltet ist eine Planungs- und Ausschreibungsphase ab Juli 2021.
9. Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2021 sind unter dem Projekt „GS/HS Rüningen/Sanierung (4E.210130) inkl. Kellerwandsanierung“ folgende Finanzraten eingegplant:
Gesamtkosten T€ | bis 2020 T€ | 2021 T€ | 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | Rest ab 2025 T€ |
7.664,7 | 6.036,7 | 900 |
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| 728 |
Aus Transparenzgründen wurde für die Kellerwandsanierung an der GS/HS Rüningen ein eigenes Projekt GHS Rüningen/Kellerwandsanierung (4E.210367) eingerichtet.
Folgende Finanzraten sind hierfür erforderlich:
Gesamtkosten T€ | bis 2021 T€ | 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | 2025 T€ | Rest ab 2026 T€ |
1.002,3 | 782,3 |
| 220 |
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| 0 |
Die Einplanung der Haushaltsmittel soll haushaltsneutral zum Haushalt 2022 ff. erfolgen.
