Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 21-16106
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherstellung der lückenlosen Weiterführung des Planungsverfahrens "Communities That Care (CTC)" in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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24.06.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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02.07.2021
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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13.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Das Planungsverfahren „Communities That Care (CTC)“ zur präventiven Jugendhilfeplanung in Braunschweig soll
- mit aktuellem Umfang von T39, S15 vorbehaltlich der Bewertung, unbefristet und
- mit einer vorzeitigen Besetzung zur Sicherstellung der kontinuierlichen Bearbeitung fortgesetzt werden.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die regelmäßige Vorbereitung und Durchführung einer stadtweiten Befragung der Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen, die damit einhergehenden Prozesse der Planung, Auswertung und Netzwerkarbeit sowie die fachlichinhaltliche Verknüpfung zur sozialraumorientierten Stärkung der Präventionsketten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig hat sich in den zurückliegenden Jahren an der Einführung des Programms „Communities That Care – CTC“ (seit 01.01.2017) sowie dem Landesprogramm „Präventionsketten in Nds. – gesund aufwachsen für alle Kinder“ (seit 01.02.2018) beteiligt. Beide Programme werden als Modellvorhaben der Jugendhilfeplanung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umgesetzt. Um die Programme im Rahmen der Jugendhilfeplanung zu einer ganzheitlichen kommunalen Präventionsstrategie weiter zu entwickeln, wurde mit den beteiligten Institutionen eine strategische und organisatorische Verknüpfung beider Programme vereinbart und seit Jahresbeginn 2021 umgesetzt. Die Drittmittelfinanzierung beider Förderprogramme endet im Verlauf des Jahres 2021. Da der JHA ein Interesse an der Fortsetzung der Programme hat, wurde er mit Mitteilung vom 20.11.2020 entsprechend informiert.
Während der Einführungs- bzw. Modellphase wurden beide Verfahren den Programmvorgaben entsprechend implementiert. Dies umfasst auch die umfassende Qualifizierung des eingesetzten Personals im Bereich der Statistik. Insbesondere die Zusammenführung beider Verfahren ist eine elementare Grundlage zum Ausbau präventiver Ansätze der Jugendhilfeplanung entsprechend der strategischen Ziele der Stadt Braunschweig zur intergierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung. Beide Programme weisen einen engen Bezug zum Handlungskonzept gegen Kinderarmut der Stadt Braunschweig auf und sind im ISEK verankert.
Bei CTC handelt es sich um ein Präventionsprojekt, das maßgeblich vom Braunschweiger Präventionsrat mit Unterstützung des Landespräventionsrates Niedersachsen auf den Weg gebracht wurde.
Um CTC und die präventive Jugendhilfeplanung weiter fortzuführen, hat die Lenkungsgruppe am 14.04.2021 beschlossen, im Schuljahr 2021/2022 eine weitere stadtweite Befragung der Schülerinnen und Schüler durchzuführen. Dies knüpft an den Turnus der bisherigen Befragungen in den Schuljahren 2017/2018 und 2019/2020 an und ist insbesondere im Hinblick auf die steigenden psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Lockdowns und der Schulschließungen im Zuge der Corona-Pandemie von besonderem Interesse. Die erneute Befragung bietet eine Datenbasis für eine möglichst passgenaue Präventions- und Maßnahmenplanung auf kommunaler Ebene. Insbesondere eine Befragung im Frühjahr 2022 würde Corona-bedingte Veränderungen in der Zusammensetzung von Risiko- und Schutzfaktoren in der Lebenswelt der Jugendlichen klar aufzeigen und damit Hinweise für gezielte Maßnahmen geben.
In Bezug auf die Inanspruchnahme der Förderung für das Programm Präventionsketten in Nds. hat die Stadt Braunschweig die anschließende Verstetigung bereits bei Abschluss des Fördervertrages zugesichert. Der Vertrag wurde am 01.12.2017 durch den OB unterschrieben.
Finanzielle und personelle Auswirkungen:
Die Förderung und stellenplanmäßige Berücksichtigung für beide Programme, CTC und Präventionsketten, ist befristet. Ab 2021 wurden die Aufgaben bereits zusammengeführt und in Personalunion als „Präventive Jugendhilfeplanung“ bearbeitet.
Aufgrund der Zusammenführung der Programme CTC und Präventionsketten ist die präventive Jugendhilfeplanung bis August bzw. Oktober 2021 über Fördermittel sichergestellt. Im Anschluss werden die Personalkosten bis Ende 2021 fachbereichsintern aus Sachmitteln gegenfinanziert.
Im Stellenplan stehen momentan noch drei halbe Stellen mit kw-Vermerk, wovon eine halbe Stelle nicht besetzt ist. Eine mit Vermerk Zuschussförderung (kw 3) und zwei mit Kostenerstattung (kw 4). Grundsätzlich würden diese 1,5 Stellen mit dem Wegfall der Förderung bzw. Kostenerstattung zum Stellenplan 2022 wegfallen. Zur Verstetigung der vorgenannten Aufgaben kann nunmehr nur eine halbe Stelle zum Stellenplan 2022 wegfallen, hinzu kommt, dass die Personalkosten in Höhe von rund 72.000 € ab 2022 dauerhaft aus dem städtischen Haushalt zu erbringen sind.
2020 belief sich der Förderansatz für beide Programme noch auf 70.000 €. Im Haushaltsplan 2021 werden für das Haushaltsjahr 2021 noch rd. 30.000 € Fördererträge zur Gegenfinanzierung berücksichtigt. Diese entfallen vollständig ab 2022.
Im Haushalt 2022 müssen auf der Ertragsseite keine zusätzlichen Haushaltsbelastungen mehr berücksichtigt werden, da diese im Haushaltsplan 2021 (inkl. der mittelfristigen Ergeb-nis- und Finanzplanung für die Folgejahre) bereits berücksichtigt wurden.
Die Förderung des Programms CTC endet im August 2021 und die Stellenanteile im Stellenplan sind mit kw-Vermerk versehen. Die Vorbereitung und Durchführung der nächsten turnusmäßigen Befragung der Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Frühjahr 2022 setzt jedoch eine kontinuierliche Bearbeitung und entsprechende Fachkenntnis voraus. Eine reguläre Stellenbesetzung im Jahresverlauf 2022 führt zu einer Unterbrechung des Prozesses und verhindert letztendlich die turnusgemäße Durchführung der nächsten
Befragung. Daher soll personalwirtschaftlich die durchgehende Stellenbesetzung für eine Verstetigung sichergestellt werden.
Aus fachlicher Sicht ist die dauerhafte Weiterführung der präventiven Jugendhilfeplanung im aktuellen Umfang dringend zu empfehlen. Dies trägt maßgeblich zum Erreichen der vorgenannten fachlichen und strategischen Ziele bei.
