Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-15292

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

  1. Um die jugendhilflich ausgerichtete Kommunale Schulsozialarbeit entsprechend des

Rahmenkonzept Kommunale Schulsozialarbeit“ an allen weiterführenden Schulen zu etablieren, werden die Personalkapazitäten um 13 Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter bis 2025 aufgestockt. hrlich werden mindestens zwei Voll- zeitstellen geschaffen und in Abhängigkeit der tatsächlichen Bedarfe unter Berücksichtigung der im Rahmenkonzept festgelegten Parameter den Schulen zugewiesen.

 

  1. Entsprechend der bereits vorhandenen Struktur in der Schulsozialarbeit wird ein zweites Sachgebiet mit einer zusätzlichen Sachgebietsleitung gebildet, wenn weitere vier Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eingestellt worden sind. Zur verwaltungsmäßigen Betreuung und Abwicklung der finanztechnischen Vorgänge werden gleichzeitig zusätzliche 20 Stunden im Verwaltungsbereich geschaffen.

 

  1. Erforderliche Sachkosten werden im Jahr der jeweiligen Stellenschaffung im Haushalt aufgenommen.

 

  1. Für die Einrichtung pädagogischer Räumlichkeiten werden entsprechende Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren eingestellt. Soweit zusätzliche Raum- mieten entstehen, werden diese nach Ermittlung ebenfalls in den Haushalt eingestellt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Antrag zum Haushalt 2021 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 21-15142, 1.4, Nr. 208) soll zur Etablierung der Schulsozialarbeit an allen weiterführenden Schulen ein Ausbauplan für den Zeitraum 2021 bis 2025 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Ungeachtet des politischen Antrags stellt sich die Lage folgendermaßen dar. Die Corona- Pandemie hat immense Auswirkungen auf das Leben der Kinder und Jugendlichen. Dies betrifft nicht nur die schulische Leistung, sondern auch die sozial emotionale Entwicklung. Die Schulsozialarbeit stellt eine wichtige Säule dar, um Kinder und Jugendliche im sozialen Bereich zu unterstützen und für die Zukunft zu stärken. Sie schafft zunächst soziale Stabilit, damit Kinder und Jugendliche wieder über Ressourcen für erfolgreiches Lernen verfügen können. Auch das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes hat daher u. a. die Schulsozialarbeit im Fokus.

 

Derzeit sind 30 grundsätzlich infrage kommende weiterführende Schulen in kommunaler Trägerschaft in Braunschweig verortet. Kommunale Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind seit der Realisierung des bisherigen Ausbaus bereits an 15 Schulen eingesetzt. Ein entsprechendes Sachgebiet inkl. einer Stelle für die Sachgebietsleitung wurde bereits gegründet.r das Jahr 2021 sind zwei weitere Stellen Schulsozialarbeit durch den Rat beschlossen worden.

 

Der Ausbau der kommunalen Schulsozialarbeit erfolgt bis zum Jahr 2025. Die Stellen der Schulsozialarbeit werden mit S11[1] bewertet und jährlich mit je 5000 Euro Sachkosten versehen.

 

Die Zuweisung an die Schulen erfolgt nach ermittelten Bedarfen. Hierbei soll an das Ursprungsverfahren zur Zuordnung der Schulsozialarbeiterstellen angeknüpft werden. Die kriterienbasierte Zuordnung umfasst auch die Gewichtung und Zuordnung von Stellenanteilen. Je nach Gewichtung berechnet sich der Stellenanteil je Schule.

 

 

Stellenplanmäßige Auswirkungen

 

r den Ausbau der Schulsozialarbeit sind die oben dargestellten zusätzlichen Stellenbedarfe in die Stellenpläne der jeweiligen Jahre unter der Berücksichtigung der Ergebnisse des Monitorings, der CTC Ergebnisse und der aktuellen Prioritäten mit aufzunehmen.

 

Entsprechend der ersten abgeschlossenen Ausbaustufe wird für den weiteren Ausbau eine zweite Sachgebietsleitung (S15) eingerichtet, die die Dienst- und Fachaufsicht über bis zu 15 kommunale Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter übernimmt, Kooperationsgespräche mit den Schulen führt, die Bedarfsermittlungen fortschreibt und evaluiert.

 

Das zweite Sachgebiet „Kommunale Schulsozialarbeit“ soll in die Stelle 51.44 „Jugendsozialarbeit“ integriert werden, um eine fachliche Zusammenarbeit mit den dort geführten Fach- stellen „Kompetenzagentur“, „Pro-Aktiv-Center“, „Koordinierungsstelle Schulverweigerung“, Kompetenzagentur PLUS“ und den „Praxisklassen“ zu gewährleisten.

 

Dem durch seit 2018 insgesamt um rund 30 aufgestockten Stellen entsprechend gestiegenen Verwaltungsaufwand in der Binnenorganisation sowie in der Zusammenarbeit Jugendhilfe-Schule wird durch die Berücksichtigung von Verwaltungsstellenanteilen (A8, T20) in Abhängigkeit der Ausbaustufen entsprochen. Organisatorisch werden diese Anteile der Stelle 51.40 zugeordnet.

 

Die Effizienz von Schulsozialarbeit wird durch ein jährlich zu veröffentlichendes Monitoring fachlich bewertet. Daraus abgeleitet können sich Veränderungen der Stellenzuordnungen an den konkreten Schulen ergeben. Die Verteilung der Personalanteile ist vor dem Hintergrund der sich perspektivisch verändernden Schullandschaften jeweils anzupassen. Die Ergebnisse der CTC-Befragung werden in das Monitoring einbezogen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zur Unterstützung und Begleitung der beratenden Tätigkeiten sind Sachmittel in Höhe von 5.000 €hrlich pro Schulsozialarbeitsstelle notwendig. Entsprechende Mittel stehen auch den bereits bestehenden Stellen zur Verfügung.

 

Mit Zuweisung an die jeweiligen Schulen entstehen einmalige Aufwandskostenr die pädagogische Ausstattung in Höhe von ca. 500 € pro Stelle[2]. Die Schaffung eines vertrauensbildenden Umfeldes beeinflusst den Erfolg der Schulsozialarbeit maßgeblich.

 

Die Refinanzierung durch das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes soll selbstverständlich im größtmöglichen Umfang zur Ausbaufinanzierung mit genutzt werden und während der Förderphase des Aktionsprogramms zur Kostendeckung beitragen. Je nach Ausgestaltung der gegenwärtig noch nicht vorliegenden Förderrichtlinien könnte dies sogar im besten Fall zur Beschleunigung des vorgelegten Ausbauplans beitragen, wenn dadurch z.B. umfangreichere Finanzierungsmittel des Bundes aufgerufen werden könnten.

 

Trotz einer Befristung des Förderprogramms des Bundes, sollen die einzurichtenden Stellen auf Dauer geschaffen werden, u.a. auch um im Zuge des Fachkräftemangels und einer zu erwartenden konkurrierenden Situation mit anderen Städten, den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber möglichst attraktiv für Braunschweig zu gestalten.

 

 

Weiterführende Informationen

 

Zur Erarbeitung des kommunalen Rahmen-Handlungskonzeptes für die Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit fand 2016 ein Workshop von Jugendhilfeaus- schuss, Schulausschuss, Schul- und Landesvertretern statt. Das dort erarbeitete Rahmen- konzept wurde 2017 vom Rat der Stadt einstimmig beschlossen. Das Rahmen-Handlungs- konzept hat weiterhin Gültigkeit und ist in der Anlage beigefügt.

 

Schulsozialarbeit ist aus einem funktionierenden Schulbetrieb nicht mehr wegzudenken. Landesbedienstete, die als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich „Soziale Arbeit an Schule“ eingesetzt werden, sichern vorrangig den ordnungsgemäßen Schulbetrieb ab. Die durch die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geleistete jugendhilflich und kommunal ausgerichtete Einzelfallarbeit mit Schülerinnen und Schülern unter Einbindung der Familien, Peer-Groups etc. verbleibt in der Verantwortung des SGB VIII.

 

Aufgabenfelder kommunaler Schulsozialarbeit gemäß Ratsbeschluss sind die

 

  • Verringerung von Schulverweigerung
  • Hilfe für von Armut betroffene Schüler*innen
  • Vermeidung von Abschulung
  • Hilfe für Schüler*innen alleinerziehender Eltern
  • Bildungs- und Sprachförderung für Schüler*innen mit Migrationshintergrund
  • Übergangsoptimierung in die Berufswelt
  • Nutzbarmachung individueller jugendhilflicher Angebote
  • Optimierung der Zusammenarbeit mit Landespersonal

 

Keine Schülerin und kein Schüler soll durch häusliche oder familiäre Gegebenheiten daran scheitern, den ihnen kognitiv höchstmöglichen Schulabschluss zu erreichen.

Von solchen einschränkenden Gegebenheiten sind überdurchschnittlich oft beispielsweise Kinder in Armut lebender Erziehungsberechtigter, Kinder mit Migrationserfahrung und Kinder, die mit alleinerziehenden Elternteilen leben, betroffen. „Fehltage“, „Armut“ und „Abschulung“ gelten beispielsweise als erhebliche Risikofaktoren, die oft im Anschluss an die Regelschulen zur Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen führen. Dabei gehen die heute betroffenen Schülerinnen und Schüler später keiner oder nur einer eingeschränkt versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, obwohl zeitgleich Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze unbesetzt bleiben. An dieser Stelle kann kommunale Schulsozialarbeit effektiv Prävention betreiben und zur langfristigen Kostenreduzierung beitragen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten eng mit den auf fünf Bezirke aufgeteilten Stellen der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe („Bezirkssozialarbeit“) zusammen, ebenso u. a. mit den fünf Mitarbeiterinnen der Kompetenzagentur („Übergang in die Berufswelt“) und der Koordinierungsstelle Schulverweigerung – Die 2. Chance („Sicherstellung von Schulabschlüssen“).


[1] ca. 70.000 Euro Personalkosten p.a.

[2] somit insgesamt bis zu 7.500 € Aufwandskosten bis 2025

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Anlagen

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