Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 21-16435

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der o. a. Sanierungsmaßnahme wird gemäß den Plänen vom 5. März 2021 zugestimmt. Die Sanierung findet mit einer Komplettsperrung der Tiefgarage statt.

 

Unter Berücksichtigung des bereits vorliegenden Objekt- und Kostenfeststellungs-beschlusses in Höhe von 1.500.000 € (DS 18-08694) für die Sanierung der Sprinkleranlage im Jahr 2018, ergeben sich Gesamtkosten - einschl. Eigenleistungen des Referats Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - aufgrund der Kostenberechnung vom 17. Juni 2021 mit Summe 8.112.000 € zzgl. 1.500.000 €) von insgesamt 9.611.900 € zzgl. möglicher Mehrkosten aufgrund der Komplettsperrung der Tiefgarage. Da es sich um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, müssen lediglich die Netto-Baukosten finanziert werden.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Die technischen Anlagen der zweigeschossigen Tiefgarage Packhof sind überaltert und stammen teilweise noch aus dem Entstehungsjahr 1978/79.

Um den sicheren Betrieb der Tiefgarage für die nächsten Jahrzehnte gewährleisten zu können, müssen die technischen Anlagen erneuert werden.

 

 

2. Angaben zum Raumprogramm

 

Das aktuelle Raumprogramm bleibt grundsätzlich bestehen. Bezüglich der Nutzung ergeben sich keine Änderungen.

Es werden lediglich einige technische Anlagen brandschutztechnisch von den Stellplatz-bereichen durch Einhausungen abgeschottet.

Darüber hinaus sind aus brandschutztechnischen Gründen drei innenliegende Treppenhäuser zusätzlich um einen Vorraum in jedem Geschoss zu erweitern.

Durch diese Maßnahmen entfallen 10 Einstellplätze.

 

 

3. Erläuterungen zur Planung

 

Die technische Sanierung umfasst folgende Anlagen:

 

- Lüftungsanlagen

- Wasser- und abwassertechnische Anlagen

- Niederspannungsschaltanlagen

- Notstromversorgungsanlagen

- Beleuchtungsanlagen

- Sicherheitsbeleuchtungen

- Erdungsanlagen

- CO-Warnanlagen

- Brandmeldeanlagen

- Übertragungsnetze

- Gebäudefunkanlagen

 

Hinweise:

 

1. Sanierungsablauf

 

Aus technischen Gründen muss die wirtschaftliche Sanierung der beiden Parkebenen in einem Bauabschnitt erfolgen. Grund hierfür ist die brandschutztechnische Unterteilung der Tiefgarage in übereinanderliegende Rauchabschnitte. Zwei übereinanderliegende Rauchabschnitte (UG 1 + UG 2) haben eine Lüftungsanlage. Darüber hinaus wird diese Lüftungsanlage im Brandfall auch für die Entrauchung dieser Abschnitte genutzt.

Da sich die einzelnen Rauchabschnitte über beide Geschosse erstrecken, ist eine horizontale Trennung und somit separate Nutzung der beiden Ebenen nicht möglich.

 

Die Sanierung ist aus zeitlichen und finanziellen Gründen in nur einem Bauabschnitt mit einer ca. 10-monatigen Komplettschließung der Tiefgarage durchzuführen, da ansonsten Mehrkosten und zeitintensive Provisorien bzw. Bauzwischenzustände zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes berücksichtigt werden müssten.

 

Eine ggf. notwendige neue Aufzugsanlage o. ä. wird nicht von der Stadt eingebaut, sondern vom Eigentümer des Welfenhofs und soll später der Versorgung eines Ankermieters (vorauss. Lebensmittelmarkt) dienen. Ob sich ggf. noch Änderungen dahingehend ergeben und ob diese Auswirkungen auf die von der Stadt geplante Sanierung hat, muss dann zu ggf. Zeit geprüft und bewertet werden. Das Ergebnis wird dann den Gremien mitgeteilt.

 

2. Sperrung der Einstellplätze

 

Die Stadt hat mit Vertrag vom 24.11./25.11.2019 der Allianz bzw. den Rechtsnachfolgern zugesichert, dass 129 Einstellplätze für Hotelgäste zur Verfügung stehen, die örtlich jedoch nicht gekennzeichnet sind.

Bei einer Komplettschließung der Tiefgarage kann es zu Mehrkosten kommen, da die Stellplätze nicht mehr genutzt werden können. Hier müsste ggf. verhandelt werden oder Ersatzplätze gesucht/angeboten werden.

 

4. Techniken für regenerative Energien

 

Bei der Baumaßnahme werden keine regenerativen Energien berücksichtigt, weil es sich bei der Sanierung um einen Austausch der o. g. technischen Komponenten handelt. Die Energieversorgung und Heizungstechnik bleiben von der Sanierung ausgenommen.

 

5. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Bei der Baumaßnahme sind keine Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen erforderlich. Ein barrierefreier Zugang zu den beiden Ebenen der Tiefgarage sind durch die vorhandene Aufzugsanlage gegeben.

 

 

 

 

6. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen - einschl. Eigenleistungen des Referats Hochbau und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes - aufgrund der Kostenberechnung vom 17. Juni 2021 mit Summe von 8.112.000 € zzgl. 1.500.000 € insgesamt 9.611.900 €.

 

Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

 

7. Bauzeit

 

Die Bauzeit wird in enger Abstimmung zwischen den Planungen zur Neubelebung und Umbau des Welfenhofes durch den Investor sowie den brandschutztechnischen Anforderungen und technischen Bedarfen aus einer überalterten Gebäudeausrüstung festgelegt. Die Abstimmungen hierzu laufen zurzeit noch.

 

8. Finanzierung

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

Im Haushaltsplan 2021/IP 2020 - 2024 sind unter dem Projekt „Tiefgarage Packhof/Sanierung (4E.210171)“ folgende Finanzraten veranschlagt:

 

Gesamtkosten

T€

bis 2020

T€

2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

Rest ab 2025

T€

5.954

2.588

1.683

1.683

 

 

 

 

Die Differenz zu den festzustellenden Gesamtkosten soll bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms haushaltsneutral berücksichtigt werden, so dass sich folgende Finanzraten ergeben:

 

Gesamtkosten

T€

bis 2021

T€

2022

T€

2023

T€

2024

T€

2025

T€

Rest ab 2026

T€

8.077

4.271

3.806

 

 

 

 

 

Die darüber hinaus anfallenden Kosten aufgrund der Vollsperrung der Tiefgarage, deren Höhe noch nicht endgültig bekannt ist, werden ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanungen 2022 berücksichtigt.
 

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Anlagen

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