Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-15038-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 5. Mai 2021 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Wir beantragen, den Bereich der Querungshilfe durch geeignete Maßnahmen räumlich so zu gestalten, dass die Fahrbahnbreite für Linienbusse der Verkehrs GmbH und auch für den Lkw-Lieferverkehr ausreichend dimensioniert ist.“

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Rücksprache mit der BSVG wird das absolute Haltverbot ausgeweitet, da es trotz des bestehenden Haltverbots vor allen mit Gelenkbussen zu Schwierigkeiten beim Passieren der Querungsinsel kommt.

 

Im Anhang ist die zukünftige Ausdehnung des absoluten Haltverbots skizziert.
 

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Anlagen

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