Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 21-16462
Grunddaten
- Betreff:
-
E-Government: Onlinezugangsgesetz, De-Mail, Open Source
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P² im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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01.07.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bis Ende 2022 muss die Stadt Braunschweig ihre Verwaltungsleistungen online zur Verfügung stellen. Hintergrund ist das Onlinezugangsgesetz (OZG), welches Bund, Länder und Kommunen verpflichtet Online-Verfahren - zum Beispiel zur An- oder Ummeldung, Beantragung von Geburtsurkunden, Führerscheinen etc. - bereitzustellen. [1]
Zur Nutzung der Online-Leistungen benötigt man ein Servicekonto im Niedersächsischen Verwaltungsportal. Sofern gesetzlich festgelegt wurde, dass bestimmte Beantragungen per Schriftform getätigt werden müssen, wird durch das Servicekonto ein schriftformersetzendes Kommunikationsverfahren (eID-Funktion, De-Mail) bereitgestellt werden. [2]
Um die 600 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (OZG-Leistungen) wurden für Bund, Länder und Kommunen identifiziert. Viele dieser Verwaltungsleistungen sind vom Bund oder dem Land Niedersachsen umzusetzen. Einige gesetzlich vorgeschriebene OZG-Leistungen fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig und damit in ihre Umsetzungspflicht. [1]
Dazu haben wir folgende Fragen:
1.) Wie viele kommunale Antragsverfahren fallen nach Leistungskatalog (LeiKa) des OZG in die Braunschweiger Regelungskompetenz und den Vollzug und für wie viele dieser Verfahren fehlt derzeit noch die Software?
2.) Wird die Verwaltung die unter 1. fehlenden Anwendungen als Open Source Software (OSS) beschaffen / programmieren und anschließend – im Sinne von „public money - public code“ auch anderen Nutzern zur freien unentgeltlichen Nutzung, Verbreitung, Veränderung zur Verfügung stellen, wie im OZG, 13. Prinzip des Servicestandards gefordert? [3]
3.) Vor dem Hintergrund, dass der E-Mail-Dienst De-Mail aus unterschiedlichen Gründen seit 10 Jahren keine Akzeptanz findet und bei der Telekom nun „eingestellt“ wird, [4] möchten wir gern wissen, welche Verschlüsselung die Stadtverwaltung für das schriftformersetzende Kommunikationsverfahren stattdessen nutzen wird.
Quellen:
[1] https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/grundlagen/info-ozg/info-leistungen/info-leistungen-node.html
[2]https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/it_bevollmachtigter_der_landesregierung/digitale_verwaltung/projekt_4_einfuhrung_des_servicekontos/projekt-4-einfuehrung-des-servicekontos-173089.html
[3] https://www.onlinezugangsgesetz.de/Webs/OZG/DE/umsetzung/servicestandard/prinzip-13/prinzip-13-node.html
[4] https://www.golem.de/news/telekom-chef-de-mail-ist-ein-toter-gaul-2103-154574.html
