Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 21-16464

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Anforderungen an Führungspersonal verändern sich stetig – immer abhängig von Mitarbeitenden und Projekten, die sich ebenfalls in einem ständigen Wandel befinden können. Zeitgemäße Führungsstile und Erkenntnisse über Veränderungen, Neuerungen können über Personalentwicklung, Personalbindung sowie über Erfolg entscheiden – auch über den eigenen.

In Zeiten fehlenden Fachpersonals halten wir daher Fortbildungen, berufliche Weiterbildung speziell zur Personalführung für unerlässlich.

 

Daher fragen wir an:

1.) Sind die Führungskräfte im öffentlichen Dienst der Stadt Braunschweig verpflichtet, Fort-/Weiterbildungen zu Personalführung zu besuchen und wenn ja: welche Anzahl in welchem Zeitfenster ist vorgeschrieben?

 

2.) Wie viele Führungskräfte gibt es in der Städtischen Verwaltung und wie viele von diesen haben in 2017, 2018, 2019 an Weiterbildungen zum Thema Führung von Mitarbeitenden teilgenommen?

 

3.) Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Führungskräfte- / Vorgesetztenbeurteilungen durch Mitarbeitende, wie ist das Prozedere, in welchen Zeitintervallen finden diese statt und wie groß ist der Rücklauf an Beurteilungen? [1]

 

Quellen:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Vorgesetztenbeurteilung

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