Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-16379

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hatte im Rahmen der Umsetzung von Maßnahmen des Masterplans Sport 2030 u. a. eine auf vergaberechtliche Fragen spezialisierte Kanzlei und eine Wirtschafts-prüfungsgesellschaft mit der „Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Neubau einer Vierfeld-Multifunktionshalle“ beauftragt.

 

Anhand dieser beauftragten Untersuchung verschiedener Beschaffungsvarianten für den Neubau einer Vierfeld-Multifunktionshalle mit Laufstrecke und integrierter Bogenschießanlage liegen nunmehr Ergebnisse in Form eines Endberichts der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vor, die u. a. Aussagen dazu treffen, mit welcher Variante sich das Projekt auf einem städtischen Grundstück für die Stadt Braunschweig realisieren ließe.

 

Die finale Fassung des Endberichtes wird Ihnen hiermit, wie in der Sitzung des Sportausschusses am 28. Mai 2021 angekündigt, zur Verfügung gestellt.

 

Die vorliegende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stellt einen abstrakten Vergleich zwischen einer Eigenrealisierung und verschiedenen ÖPP-Modellen dar. Vor weitergehenden Schritten sind folgende Punkte zu beachten:

-          Dieser allgemeinen Studie liegt kein konkretes Grundstück zugrunde. Fragen zur Verfügbarkeit, Städtebau, Erschließung, Medienversorgung oder Baugrundrisiken sind nicht Gegenstand der Betrachtung und können im weiteren Verlauf entscheidenden Einfluss auf Kosten und Zeitplan haben.

 

-          Sollte das Vorhaben weiterverfolgt werden, lägen alle Folgeschritte zur Planung und Realisierung im Fachbereich Gebäudemanagement bzw. im Referat Hochbau. Dessen Kapazitäten für eine Eigenrealisierung sind bis zum Ende des Investitionsplans 2024 umfassend ausgelastet. In der neu aufgebauten Abteilung für Projektentwicklung und alternative Beschaffung bestehen zurzeit mit fünf Schulneubauten bzw. –erweiterungen und in Folge mit dem vom Rat beschlossenen Schulsanierungs-PPP bis 2025 keine kapazitären Spielräume zur Verfügung. Sollte das Projekt einer 4-fach-Halle weiterverfolgt werden, müssten andere Projekte verschoben werden, sofern rechtliche Randbedingungen Spielräume noch zulassen.

 

-          Das Projekt ist bisher in der Haushaltsplanung nicht vorgesehen. Bei weiterer Ergänzung ist zu beachten, dass im Investitionsplan wie in der langfristigen Investitionsvorschau bereits jetzt die Notwendigkeit einer Prioritätensetzung in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung gegeben ist.


 

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