Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 21-15990

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Verwaltung hat in der Pfälzerstraße eine Geschwindigkeitsmesstafel vor der Ortstafel Veltenhof installiert und vom 22.2.2021 bis zum 23.2.2021 für beide Fahrtrichtungen die Geschwindigkeit des Verkehrs gemessen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 50 km/h.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Pfälzerstraße vor Ortseingang Veltenhof

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

22.02.2021 bis 08.03.2021

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

Veltenhof

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

5.792

24

23,822646

 

 

 

51 - 60

12.511

51

51,458068

 

 

 

61 - 70

4.627

19

19,030971

 

 

 

71 - 80

1.114

5

4,5819109

 

 

 

> 80

269

1

1,106404

 

 

 

 

 

24.313

100

100

 

 

 

 


 

Messstelle

Pfälzerstraße vor Ortseingang Veltenhof

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

08.03.2021 - 22.03.2021

Geschwindigkeitsmessdisplay Wavetec 5

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

 

 

 

 

in km/h

hme

 

 

 

 

 

Anzahl

Anteil in %

 

 

 

 

0 - 50

29.083

65

64,8103579

 

 

 

51 - 60

13.722

31

30,5789544

 

 

 

61 - 70

1.562

3

3,48085751

 

 

 

71 - 80

374

1

0,83344476

 

 

 

> 80

133

0

0,29638543

 

 

 

 

 

44.874

100

100

 

 

 

 

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass für beide Fahrtrichtungen jeweils in einem nicht geringen Umfang Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen. Dabei bewertet die Verwaltung die Messergebnisse für die Fahrtrichtung Veltenhof problematischer als für die umgekehrte Fahrtrichtung, da nur etwa ¼ der erfassten Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhält. Für die Fahrtrichtung Rühme fuhren dagegen 65 % der erfassten Verkehrssteilnehmer vorschriftsmäßig.

 

Dennoch konnte für die Fahrtrichtung Veltenhof bei einem weit überwiegenden Teil der Verkehrsteilnehmer eine Sensibilisierung festgestellt werden, da sich die Fahrgeschwindigkeiten im Messbereich der Geschwindigkeitsmesstafel reduzierten.

 

Die Verwaltung hat die Messergebnisse an die Polizeiinspektion Braunschweig (PI) weitergeleitet, hierzu um Einschätzung gebeten und eine Geschwindigkeitsüberwachung durch die Polizei angeregt. Die PI hat dazu mitgeteilt, dass die Verkehrsüberwachung durch Geschwindigkeitsmessungen per Erlass für die Polizei an Straßenabschnitten zu konzentrieren sei, an denen ein erhöhtes Verkehrsunfallaufkommen festzustellen ist oder an denen eine Gefährdungslage der Verkehrsteilnehmer (nicht nur abstrakt) vorläge. r den Straßenabschnitt der Pfälzerstraße vor dem Ortseingang von Veltenhof lägen diese Kriterien nicht vor. Die PI würde daher an dieser Straße keine verstärkte Geschwindigkeitsmessung vornehmen.

 

Die Verwaltung wird deshalb den temporären Einsatz einer Geschwindigkeitsmesstafel wiederholen, um die Verkehrsteilnehmer auf diesem Wege weiterhin zu sensibilisieren.
 

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