Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 21-16177
Grunddaten
- Betreff:
-
Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH - Wirtschaftliche Entwicklung und Nutzung vorhandener Potentiale
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat; DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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30.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wirtschaftliche Lage und Zuschussbedarf der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH waren ebenso wie der Forschungsflughafens Braunschweig in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand der politischen Beratung in den Ratsgremien. Vor diesem Hintergrund informiert die Verwaltung nachstehend über aktuelle Entwicklungen.
Hintergrund
In den vergangenen Jahren hatte die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH regelmäßig strukturelle Defizite zu verzeichnen.
Hinzu kam, dass die Europäische Kommission mit ihren „Leitlinien für staatliche Beihilfe für
Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ vom 4. April 2014 (2014/C 99/03) im Grundsatz
festgelegt hat, dass Flughäfen innerhalb der nächsten 10 Jahre dauerhaft ohne Zuschüsse
auskommen sollen.
Diese Problematik wurde durch Aufnahme von Flughäfen in die Allgemeine
Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU im Jahr 2017 speziell für den Flughafen
Braunschweig-Wolfsburg entschärft.
Der zuvor vom Rat der Stadt Braunschweig im März 2016 gefasste Prüfauftrag an die Verwaltung („Die Verwaltung erarbeitet in Abstimmung mit der Flughafengesellschaft die Vorlage eines Maßnahmenkonzeptes, wie der Flughafen BS-WOB eine mittelfristige Defizitreduzierung auf 0 erreichen und dann ab 2024 ohne Beihilfen auskommen kann“) wurde von der Stadt Braunschweig sowie der Mitgesellschafterin Stadt Wolfsburg zum Anlass genommen, eine spezialisierte Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen, um das strukturelle Defizit genauer zu quantifizieren und (ergebnisoffen) Möglichkeiten zur Finanzierung von Investitions-, Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfen, mögliche Kostensenkungs- und Sparpotentiale, Veränderungen der Kostenstrukturen und ggf. erforderliche Re- oder Umorganisationen der Gesellschaft zu ermitteln und auf dieser Grundlage mögliche weitere Maßnahmenerfordernisse abzuleiten.
Die Unternehmensanalyse wurde den Ratsgremien der Städte Braunschweig und Wolfsburg am 25. Oktober 2018 vorgestellt sowie im Nachgang am 26. Oktober 2018 (einschließlich einer Bewertung des Gutachtens) nichtöffentlich übersandt (DS 18-09363).
Ferner wurde dem Finanz- und Personalausschuss zur Sitzung am 21. März 2019 eine umfangreiche öffentliche Mitteilung („Wirtschaftliche Lage und Perspektiven des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg“) zur Kenntnis gebracht (DS 19-09863).
Gegenwärtige Situation
Seit dem 1. Oktober 2018 ist Herr Michael Schwarz Geschäftsführer der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (seit dem 1. Januar 2019 alleiniger Geschäftsführer).
Die Geschäftsführung unternimmt zahleiche Anstrengungen, das Defizit der Gesellschaft mittelfristig nachhaltig zu senken und entwickelt derzeit hierzu diverse Handlungsfelder. Dies beinhaltet beispielsweise die Erarbeitung eines Business- und Masterplanes, die Erstellung eines Strukturplans zur Erfassung aller Bestandsimmobilien, die Entwicklung einer Immobilienstrategie hinsichtlich der betrieblichen und kommerziellen Nutzungspotentiale und die Digitalisierung aller wirtschaftlichen und operativen Verwaltungsprozesse. Insgesamt wird versucht, eine Erhöhung der sogenannten Non-Aviation-Erlöse zu erzielen.
Daneben wird seitens der Verwaltung exemplarisch auf zwei Sachverhalte hingewiesen, die in naher Zukunft positive Auswirkungen haben werden und die positive Entwicklung des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg sinnbildlich verdeutlichen:
I. Flugsicherung für kleinere Flughäfen
Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung die 16. Änderung des Luftverkehrs-Gesetzes (LuftVG) beschlossen. Grundsätzlich ist nun gesichert, dass das Gebührenrecht auch für kleinere Flughäfen gilt und eine Wettbewerbsverzerrung zu den größeren Flughäfen aufgehoben wird.
Die kleineren Flughäfen werden von den Flugsicherungskosten entlastet. Der Bund wird die Lücke zwischen Flugsicherungsentgelten und Flugsicherungskosten durch Haushaltsmittel finanzieren. Für das Jahr 2021 stehen im Bundeshaushalt insgesamt 20 Mio. Euro, in den Jahren 2022 bis 2026 jeweils 50 Mio. Euro zur Verfügung. Ab dem 1. September 2021 treten die Änderungen im LuftVG voraussichtlich in Kraft.
Es wird erwartet, dass in einem nächsten Schritt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (MMVI) eine Durchführungsverordnung erarbeitet. Auf dieser Grundlage werden diejenigen Verkehrsflughäfen und Flugplätze kategorisiert, für welche die Übernahme der hoheitlichen Flugsicherungskosten Anwendung findet. Es ist nach aktueller Kenntnislage davon auszugehen, dass der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg hierbei Berücksichtigung findet.
Bei der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH entstehen bisher insgesamt Flugsicherungskosten von jährlich ca. 1,5 Mio. €. In Zukunft ist daher von einer entsprechenden Entlastung für die Gesellschaft (und somit auch für die Gesellschafterinnen) auszugehen.
II. Remote Tower Center (RTC)
Die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH und der Flugplatz Emden GmbH erarbeiteten eine umfangreiche Machbarkeitsstudie, auf deren Grundlage das Land Niedersachen (Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank) am 11. Mai 2021 die Genehmigung im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns zur Einleitung der weiteren erforderlichen Schritte zur Errichtung und Betrieb des Remote Tower Centers (RTC) erhielt. Auf dieser Grundlage wurde am 25. Juni 2021 die EU-weite Ausschreibung für dieses Projekt veröffentlicht. Am 14. Juni 2021 hat der Niedersächsische Wirtschaftsminister den Förderbescheid in Höhe von 5 Mio. € offiziell übergeben. Es wird hierzu auf die Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung vom gleichen Tag verwiesen (https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen).
Das Projekt ist Bestandteil des Masterplans Digitalisierung des Landes Niedersachsen.
Das Konzept „Remote Tower“ soll zur Reduzierung der Betriebsausgaben führen, weil der Verkehr im Idealfall von mehreren Airports an dem zentralen Punkt des RTC überwacht wird. Zudem steht das Projekt für eine langfristige Arbeitsplatzsicherung der Tower Lotsen in Braunschweig. Aus dem RTC am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg soll künftig in einem ersten Schritt die Flugsicherung für den Flughafen Braunschweig-Wolfsburg selbst sowie die Flugüberwachung für den rund 300 km entfernten Flugplatz Emden erfolgen. Weitere Flugplätze können sich anschließen. Aktuell wird in Deutschland nur der Flugverkehr des Flugplatzes Saarbrücken vom RTC am Flughafen Leipzig/Halle überwacht – weitere Flughäfen sollen folgen. Im norddeutschen Raum wäre das Braunschweiger RTC ein Novum. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen ist für Januar 2022, die Inbetriebnahme bis Ende 2023 geplant.
